SBK-Behandlungsfehlerservice
Wir unterstützen Sie wenn Sie vermuten, falsch behandelt worden zu sein.
Sie vermuten, dass bei Ihrer ärztlichen Untersuchung oder Behandlung ein Fehler passiert ist? Für diesen Fall gibt es bei der SBK den Behandlungsfehlerservice. Damit unterstützen wir Sie dabei, zunächst den Sachverhalt zu klären. Anschließend beraten wir Sie, welche weiteren Schritte möglich sind und wie Sie Ihre Schadensersatz- sowie Schmerzensgeldansprüche durchsetzen können.
Inhalt dieser Seite:
Was ist ein Behandlungsfehler?
Als Behandlungsfehler gelten ärztliche Maßnahmen, die nach dem Standard der medizinischen Wissenschaft die gebotene Sorgfalt vermissen lassen und darum unsachgemäß erscheinen. Darunter fallen auch notwendige Behandlungen, die nicht durchgeführt wurden oder mangelhafte Aufklärung über Diagnose, Verlauf und Risiken der Behandlung. Entscheidend für die Beurteilung ist immer der aktuelle medizinische Standard zum Zeitpunkt der Behandlung.
Eine wichtige Voraussetzung für Schadenersatzansprüche ist, dass die körperliche Gesundheit der Patientin oder des Patienten beeinträchtigt ist. Diese Beeinträchtigung muss auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen sein.
- Sollten Sie mit dem Verhalten des Personals oder den allgemeinen Abläufen wie Verpflegung oder Unstimmigkeiten über die weitere medizinische Behandlung einer stationären Behandlung im Krankenhaus nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte an das Qualitätsmanagement des Krankenhauses oder die Klinikleitung.
- Wenn Sie mit dem persönlichen Verhalten einer Ärztin oder eines Arztes unzufrieden sind, treten Sie bitte mit der zuständigen Ärztekammer in Kontakt.
- Eine weitere Ausnahme bildet das Thema Zahnersatz, zum Beispiel Kronen, Brücken oder Prothesen. Hier greift das so genannte „Mängelrügeverfahren“. Dies wird von der SBK-Geschäftsstelle vor Ort durchgeführt und ermöglicht Ihnen auch eine persönliche Begutachtung. Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an Ihre persönliche Kundenberaterin bzw. Ihren persönlichen Kundenberater. Zur Kundenberater-Suche
Für eine erste Einschätzung Ihres Verdachts stehen Ihnen unser rechtskundiges Experten*innen-Team am SBK-Behandlungsfehlertelefon zur Verfügung. Mit ihnen besprechen Sie dann das weitere Vorgehen. Auf Wunsch können wir auch für Sie Ihre medizinischen Behandlungsunterlagen bei Ärzt*innen und Krankenhäusern anfordern. Gemeinsam mit einer Gutachterin oder einem Gutachter des Medizinischen Dienstes beurteilen wir die Unterlagen und schätzen die Erfolgsaussichten ein.
Anders als bei einer privaten Prüfung entstehen Ihnen durch diesen Service keine Kosten. Sollte sich der Verdacht auf einen Behandlungsfehler erhärten, beauftragen wir für Sie ein Gutachten beim Medizinischen Dienst, das Sie dann ebenfalls erhalten. Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen außerdem die Kontaktdaten von Anwält*innen, die auf Behandlungsfehler spezialisiert sind. Darüber hinaus begleiten wir Sie – zusammen mit Ihrer Rechtsanwältin oder Ihrem Rechtsanwalt – bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen, zum Beispiel durch die Beschaffung weiterer ergänzender medizinischer Stellungnahmen. Dabei profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in diesem Bereich.
So nutzen Sie den SBK-Behandlungsfehlerservice:
Wenn Sie einen Behandlungsfehler vermuten, geben Sie zunächst Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer Ärztin in einem Gespräch die Chance, seine Sichtweise des Falles darzulegen. Wenn Ihr Verdacht dabei nicht ausgeräumt werden konnte, dann besprechen Sie den Sachverhalt und das weitere Vorgehen bitte mit unseren Experten*innen vom SBK-Behandlungsfehlerservice:
Sie erreichen das gebührenfreie SBK-Behandlungsfehlertelefon Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (außer an Feiertagen).
Informationen zum Thema Behandlungsfehler auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums