SBK-Behandlungsfehlerservice

Wir unterstützen Sie wenn Sie vermuten, falsch behandelt worden zu sein.

Sie vermuten, dass bei Ihrer ärztlichen Untersuchung oder Behandlung ein Fehler passiert ist? Für diesen Fall gibt es bei der SBK den Behandlungsfehlerservice. Damit unterstützen wir Sie dabei, zunächst den Sachverhalt zu klären. Anschließend beraten wir Sie, welche weiteren Schritte möglich sind und wie Sie Ihre Schadensersatz- sowie Schmerzensgeldansprüche durchsetzen können.

Was ist ein Behandlungsfehler?

Als Behandlungsfehler gelten ärztliche Maßnahmen, die nach dem Standard der medizinischen Wissenschaft die gebotene Sorgfalt vermissen lassen und darum unsachgemäß erscheinen. Darunter fallen auch notwendige Behandlungen, die nicht durchgeführt wurden oder mangelhafte Aufklärung über Diagnose, Verlauf und Risiken der Behandlung. Entscheidend für die Beurteilung ist immer der aktuelle medizinische Standard zum Zeitpunkt der Behandlung.

Eine wichtige Voraussetzung für Schadenersatzansprüche ist, dass die körperliche Gesundheit des Patienten beeinträchtigt ist. Diese Beeinträchtigung muss auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen sein.

Sollten Sie mit dem Verhalten des Personals oder den allgemeinen Abläufen wie Verpflegung oder Unstimmigkeiten über die weitere medizinische Behandlung einer stationären Behandlung im Krankenhaus nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte an das Qualitätsmanagement des Krankenhauses oder die Klinikleitung. Wenn Sie mit dem persönlichen Verhalten eines Arztes unzufrieden sind, treten Sie bitte mit der zuständigen Ärztekammer in Kontakt.

Eine weitere Ausnahme bildet das Thema Zahnersatz, zum Beispiel Kronen, Brücken oder Prothesen. Hier greift das so genannte „Mängelrügeverfahren“. Dies wird von der SBK-Geschäftsstelle vor Ort durchgeführt und ermöglicht Ihnen auch eine persönliche Begutachtung. Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an Ihren persönlichen Kundenberater.

Für eine erste Einschätzung Ihres Verdachts stehen Ihnen unsere rechtskundigen Experten am SBK-Behandlungsfehlertelefon zur Verfügung. Mit ihnen besprechen Sie dann das weitere Vorgehen. Auf Wunsch können wir auch für Sie Ihre medizinischen Behandlungsunterlagen bei Ärzten und Krankenhäusern anfordern. Gemeinsam mit einem Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) beurteilen wir die Unterlagen und schätzen die Erfolgsaussichten ein.
Anders als bei einer privaten Prüfung entstehen Ihnen durch diesen Service keine Kosten. Sollte sich der Verdacht auf einen Behandlungsfehler erhärten, beauftragen wir für Sie ein Gutachten beim MD, das Sie dann ebenfalls erhalten. Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen außerdem die Kontaktdaten von Anwälten, die auf Behandlungsfehler spezialisiert sind. Darüber hinaus begleiten wir Sie – zusammen mit Ihrem Rechtsanwalt – bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen, zum Beispiel durch die Beschaffung weiterer ergänzender medizinischer Stellungnahmen. Dabei profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in diesem Bereich.

SBK-Behandlungsfehlerservice – SBK-Vorteile:

So nutzen Sie den SBK-Behandlungsfehlerservice:

Wenn Sie einen Behandlungsfehler vermuten, geben Sie zunächst Ihrem behandelnden Arzt in einem Gespräch die Chance, seine Sichtweise des Falles darzulegen. Wenn Ihr Verdacht dabei nicht ausgeräumt werden konnte, dann besprechen Sie den Sachverhalt und das weitere Vorgehen bitte mit unseren Experten am SBK-Behandlungsfehlertelefon. Sie erreichen uns montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr (außer an Feiertagen) unter Telefon 0800 072 572 590 90 (gebührenfrei in Deutschland).

Gerne können Sie Ihre Fragen auch online stellen. Unsere Experten rufen Sie dann zurück oder kontaktieren Sie per E-Mail, falls wir Sie nicht erreichen sollten.

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Haben Sie medizinische Fragen zu Ihrer Behandlung?

Bei allen medizinischen Fragen, die auch Ihre weitere Behandlung betreffen, steht Ihnen unser SBK-Gesundheitstelefon zur Verfügung.

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