Unfall in Kindergarten oder Schule
Was Sie bei einem Unfall Ihres Kindes beachten müssen
Ihr Kind ist während des Besuches einer Tageseinrichtung oder einer Schule gesetzlich unfallversichert. Dieser Versicherungsschutz ist für Sie beitragsfrei und wird von Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden übernommen.
Was ist versichert?
Der Unfallversicherungsschutz gilt während des Besuchs einer Krippe, eines Horts oder Kindergartens, einer Schule oder Universität. Tageseinrichtungen brauchen eine staatliche Anerkennung und müssen der Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern dienen. Der Versicherungsschutz greift bei allgemeinen und beruflichen Schulen – sowohl in öffentlicher als auch privater Trägerschaft. Nicht versichert sind die Kinder in Frühförderstellen und Förderstellen in Kinder- und Wohnpflegeheimen.
Versicherungsschutz genießen Kinder auch auf Ausflügen und Veranstaltungen, die von der jeweiligen Einrichtung organisiert werden. Dazu zählen auch die Wege zwischen der Wohnung des Kindes und der Einrichtung oder dem Ort der Veranstaltung. Welches Verkehrsmittel für den Weg genutzt wird, spielt dabei keine Rolle. Auch die Frage, ob das Kind den Unfall selbst verschuldet hat, berührt den Unfallversicherungsschutz nicht.
Was ist bei einem Kindergarten- oder Schulunfall zu beachten?
Nach einem Unfall entscheidet die Aufsichtsperson nach Art und Umfang der Verletzung, ob Erste Hilfe genügt oder ob ein Arzt hinzugezogen wird. Kinder mit leichten Verletzungen, die zwar ärztlicher Versorgung bedürfen, bei denen aber voraussichtlich nur eine kurzfristige Behandlung erforderlich ist, sollen dem nächstgelegenen Arzt vorgestellt werden.
Bei größeren Verletzungen, die voraussichtlich mehr als eine Woche Behandlung brauchen, ist eine Durchgangsärztin oder ein Durchgangsarzt zuständig. Bei offensichtlichen Augen-, Hals-, Nasen- oder Ohrenverletzungen kann direkt eine spezialisierte Facharztbehandlung aufgesucht werden.
Unfall melden
Entscheidend ist, dass Ihr Kind schnell wieder auf die Beine kommt. Wer welche Kostenanteile trägt und wie die weitere Vorgehensweise aussieht, klärt Ihre SBK mit dem jeweiligen Unfallversicherungsträger. Sie unterstützen uns dabei durch Ihre
Wir unterstützen Sie
Bei allen Fragen rund um Schul- und Kindergartenunfälle wenden Sie sich bitte an Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihren persönlichen Kundenberater. Die Kontaktdaten finden Sie