Beratung bei einem Unfall
Unterstützung von der SBK nach einem Unfall
Wenn Sie einen Unfall hatten und anschließend ärztlich behandelt werden mussten, bekommen Sie von uns einen Unfallfragebogen. Im Folgenden bekommen Sie Informationen rund um den Unfallfragebogen und wie wir Sie im Falle eines Unfalls unterstützen können.
Warum bekomme ich von der SBK einen Unfallfragebogen?
Nachdem Sie in ärztlicher Behandlung waren, erhält die SBK die Diagnose und erfährt somit von Ihrer Erkrankung bzw. Ihrem Unfall. Hinter einigen Diagnosen verbirgt sich oft eine fremdverschuldete Erkrankung oder ein Unfall. Dies kann zum Beispiel eine Salmonellenvergiftung sein oder auch ein Armbruch. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften gehen die Kosten der Behandlung, die durch einen Dritten verschuldet wurden, auf die SBK über. Die SBK wendet sich dann an den Schädigenden bzw. dessen Haftpflichtversicherung, um diese Kosten geltend zu machen.
Was tun, wenn ich einen Unfallfragebogen bekomme?
Um in einem der oben angesprochenen Fälle Ansprüche geltend zu machen, braucht die SBK möglichst genaue Angaben zum Unfall oder Schadensfall. Dazu senden Sie bitte den ausgefüllten Unfallfragebogen, der Ihnen gewöhnlich automatisch zugeschickt wird, an uns zurück. In Meine SBK können Sie den Unfallfragebogen einfach und bequem online ausfüllen und direkt an uns weiterleiten. Alternativ senden Sie den Unfallfragebogen per Post:
Wir unterstützen Sie
Wenn Sie Fragen zum Unfallfragebogen haben, rufen Sie gerne direkt beim medizinische Experten-Team des SBK-Unfallfragebogentelefons an:
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr und gebührenfrei innerhalb Deutschlands.
Aus dem Ausland erreichen Sie unser SBK-Kundentelefon unter
Bei allen Fragen rund um Unfälle wenden Sie sich bitte an Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihren persönlichen Kundenberater. Die Kontaktdaten finden Sie
Was passiert, wenn ich den Unfall selbst verschuldet habe?
Selbstverständlich bekommen Sie alle medizinisch notwendigen Behandlungen, um wieder gesund zu werden. Die SBK übernimmt die unfallbedingten Behandlungskosten auf jeden Fall für Sie. Auch bei einem selbstverschuldeten Unfall bzw. Schadensereignis brauchen wir genaue Informationen. Diese lassen Sie uns am einfachsten über den ausgefüllten Unfallfragebogen zukommen. Die SBK hat mit vielen Versicherungen sogenannte Teilungsabkommen abgeschlossen. Das bedeutet, dass eine reine Beteiligung des Versicherungsnehmers ausreicht, um die Forderungen geltend zu machen. Damit ist die Schuldfrage nicht von Bedeutung. Ihnen entstehen so in keinem Fall finanzielle oder sonstige Nachteile.
Was macht die SBK mit den Informationen aus dem Unfallfragebogen?
Wir brauchen diese Informationen, um mögliche Ersatzansprüche unsererseits beim Schädigenden bzw. der Versicherung geltend zu machen. Wir garantieren, dass die Daten nur für diese Zwecke verwendet werden und dem Datenschutz unterliegen.
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