Zuzahlungen
Ihr Überblick über Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Mit Zuzahlungen beteiligen Sie sich in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) direkt finanziell an den Kosten mancher Gesundheitsleistungen, die Sie in Anspruch nehmen. Zuzahlungen fallen zusätzlich zu den Beitragszahlungen an und sollen die Eigenverantwortung der Versichertengemeinschaft stärken.
Zuzahlungsregelungen auf einen Blick:
Art der Zuzahlung | Regelung | Beispiele |
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Arznei- und Verbandmittel | Zuzahlung in Höhe von 10 % des Preises, jedoch mindestens 5 € und maximal 10 €, in jedem Fall beträgt die Zuzahlung nicht mehr als die tatsächlichen Kosten des Mittels. |
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Fahrkosten (z. B. Rettungsfahrten ins Krankenhaus, Krankentransporte usw.) Wichtig zu wissen:
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Haushaltshilfe | Kalendertägliche Zuzahlung in Höhe von 10 % der Kosten, mindestens 5 €, maximal 10 € |
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Häusliche Krankenpflege | Zuzahlung in Höhe von 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung, bei häuslicher Krankenpflege ist die 10 %-Zuzahlung auf die ersten 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt. | Kosten Verordnung 10 € und Kosten für an- und ausziehen von Kompressionsstrümpfen 2,63 € pro Tag: Zuzahlung 10,26 € |
Heilmittel | Zuzahlung in Höhe von 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung, bei häuslicher Krankenpflege ist die 10 %-Zuzahlung auf die ersten 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt. | Kosten Verordnung 10 € und Kosten Physiotherapie 21,11 € pro Behandlung: Zuzahlung 12,11 € |
Hilfsmittel Wichtig zu wissen: Bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind (z. B. Windeln bei Inkontinenz), ist die Zuzahlung auf 10 € pro Monat beschränkt und es gibt keine Mindestgrenze von 5 €. | Zuzahlung in Höhe von 10 % des Preises, jedoch mindestens 5 € und maximal 10 €, in jedem Fall beträgt die Zuzahlung nicht mehr als die tatsächlichen Kosten des Hilfmittels. |
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Krankenhaus | Zuzahlung von 10 € pro Tag, begrenzt auf maximal 28 Tage pro Kalenderjahr. |
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Soziotherapie | Kalendertägliche Zuzahlung in Höhe von 10 % der Kosten, mindestens 5 €, maximal 10 € | Kosten Gruppentherapie 36 € pro Tag: Zuzahlung 5 € |
Stationäre Vorsorge und Rehabilitationsmaßnahmen, medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter Wichtig zu wissen: Bei Anschlussheilbehandlungen unmittelbar nach einer Krankenhausbehandlung fällt die Zuzahlung für insgesamt maximal 28 Tage an. | Zuzahlung von 10 € pro Tag |
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Zuzahlungsbefreiung
In bestimmten Fällen können Sie von den Zuzahlungen befreit werden. Die Voraussetzungen hierfür und wie Sie eine Befreiung beantragen, erfahren Sie auf der Seite:
Berechnen Sie mit dem Zuzahlungsrechner ganz einfach, ob Sie von den Zuzahlungen befreit werden können. Sie ist abhängig von der sogenannten Zuzahlungsgrenze.
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