Zuzahlungsregelungen auf einen Blick:
Zuzahlung in Höhe von 10 % des Preises, jedoch mindestens 5 € und maximal 10 €, in jedem Fall beträgt die Zuzahlung nicht mehr als die tatsächlichen Kosten des Mittels.
Beispiele:
Preis Medikament 12 €: Zuzahlung 5 €Preis Medikament 80 €: Zuzahlung 8 €Preis Medikament 150 €: Zuzahlung 10 €
Mehr Informationen zu Arznei- und Verbandmitteln finden sie hier.
Versicherte, die außerklinische Intensivpflege in ihrem Haushalt oder einem anderen geeigneten ambulanten Ort (z.B. betreutes Wohnen) in Anspruch nehmen, zahlen 10 % der Kosten sowie 10 € je Verordnung begrenzt auf 28 Tage im Kalenderjahr.
Versicherte, die in einem Pflegeheim oder in einer Wohngemeinschaft betreut werden, zahlen 10 € pro Tag für längstens 28 Tage.
Mehr Informationen zur Außerklinischen Intensivpflege finden Sie hier.
Fahrkosten können z. B. Rettungsfahrten ins Krankenhaus oder Krankentransporte sein.
Zuzahlung in Höhe von 10 % der Kosten, mindestens 5 € und maximal 10 € je Fahrt.
Bei Serienfahrten fallen jeweils nur für die erste und letzte Fahrt je Verordnung Zuzahlungen an.
Beispiele:
Kosten Rettungstransport 654 €: Zuzahlung 6,54 €Kosten Rettungshubschrauber 1.042 €: Zuzahlung 10 €
Wichtig zu wissen:
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren fallen nur für Fahrkosten Zuzahlungen an.Zuzahlungen für Fahrkosten entstehen bei Rettungstransporten, Notarzteinsätzen, Luft- und Wasserrettung - auch dann, wenn kein Transport stattgefunden hat.
Mehr Informationen zu Fahrkosten finden Sie hier.
Kalendertägliche Zuzahlung in Höhe von 10 % der Kosten, mindestens 5 €, maximal 10 €
Beispiele:
Verdienstausfall pro Tag 89 € netto: Zuzahlung 8,90 €Kosten Unterstützung durch Sozialstation pro Tag 125 €: Zuzahlung 10 €
Mehr Informationen zu Haushaltshilfe finden Sie hier.
Zuzahlung in Höhe von 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung, bei häuslicher Krankenpflege ist die 10 %-Zuzahlung auf die ersten 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt.
Beispiele:
Kosten Verordnung 10 € und Kosten für an- und ausziehen von Kompressionsstrümpfen 2,63 € pro Tag: Zuzahlung 10,26 €
Mehr Informationen zur häuslichen krankenpflege finden Sie hier.
Zuzahlung in Höhe von 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung, bei häuslicher Krankenpflege ist die 10 %-Zuzahlung auf die ersten 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt.
Beispiel:
Kosten Verordnung 10 € und Kosten Physiotherapie 21,11 € pro Behandlung: Zuzahlung 12,11 €
Mehr Informationen zu Heilmitteln finden Sie hier.
Zuzahlung in Höhe von 10 % des Preises, jedoch mindestens 5 € und maximal 10 €, in jedem Fall beträgt die Zuzahlung nicht mehr als die tatsächlichen Kosten des Hilfmittels.
Beispiele:
Preis Kompressionsstrümpfe 96 €: Zuzahlung 9,60 €Preis Inkontinenzwindeln 11,50 €: Zuzahlung 5 €
Wichtig zu wissen: Bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind (z. B. Windeln bei Inkontinenz), ist die Zuzahlung auf 10 € pro Monat beschränkt und es gibt keine Mindestgrenze von 5 €.
Mehr Informationen zu Hilfsmitteln finden Sie hier.
Zuzahlung von 10 € pro Tag, begrenzt auf maximal 28 Tage pro Kalenderjahr.
Beispiele:
Aufenthalt Krankenhaus 2 Tage: Zuzahlung 20 €Aufenthalt Krankenhaus 31 Tage: Zuzahlung 280 €
Mehr Informationen zu Krankenhausbehandlungen finden Sie hier.
Kalendertägliche Zuzahlung in Höhe von 10 % der Kosten, mindestens 5 €, maximal 10 €
Beispiel:
Kosten Gruppentherapie 36 € pro Tag: Zuzahlung 5 €Zuzahlung von 10 € pro Tag
Beispiele:
Aufenthalt stationäre Reha/Vorsorge 10 Tage: Zuzahlung 100 €Aufenthalt Krankenhaus 10 Tage und Anschlussheilbehandlung 31 Tage: Zuzahlung 280 €
Wichtig zu wissen: Bei Anschlussheilbehandlungen unmittelbar nach einer Krankenhausbehandlung fällt die Zuzahlung für insgesamt maximal 28 Tage an.
Mehr Informationen zu stationären Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen finden Sie hier.