Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)
Digitale Begleiter zur Unterstützung bei einer Erkrankung
Digitale Tagebücher für Diabetes-Erkrankte, Migräne-Tracker oder digitale Anwendungen zur Begleitung der Bluthochdruck-Behandlung: Immer mehr Menschen nutzen Gesundheits-Apps. Diese werden auch digitale Gesundheitsanwendungen genannt, kurz "DiGAs". DiGAs sind zertifizierte Medizinprodukte zur Erkennung, Überwachung, Behandlung und Linderung von Krankheiten oder Behinderungen. Versicherte haben durch das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Apps zur Gesundheitsversorgung. Digitale Gesundheitsanwendungen können ärztlich oder psychotherapeutisch verordnet oder auf Antrag von der SBK genehmigt werden.
Wann darf eine DiGa verordnet werden?
Voraussetzung für eine Verordnung oder Genehmigung ist, dass digitale Gesundheitsanwendungen ein Prüfverfahren beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erfolgreich durchlaufen haben und in einem Verzeichnis erstattungsfähiger digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA-Verzeichnis) gelistet sind. In diesem Verzeichnis werden auch wesentliche Informationen zur DiGA für Betroffene, Arztpraxen und psychotherapeutische Einrichtungen zusammenfassend dargestellt. Dies sorgt für umfangreiche Transparenz, damit der Erkrankte gemeinsam mit der Ärztin oder dem Arzt gut informierte Entscheidungen für seine Gesundheit treffen kann.
Informationen zu den verfügbaren digitalen Gesundheitsleistungen sowie zu Kompatibilitätsanforderungen oder Support erhalten Sie im DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.
Wann haben Sie Anspruch auf eine DiGA?
Wenn Sie bei der SBK versichert sind und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf die im Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen aufgeführten DiGA. Die behandelnde Arztpraxis oder psychotherapeutische Einrichtung prüft dazu das Vorliegen der Diagnose sowie das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen für die jeweilige DiGA. Ferner kann auch die SBK Ihnen eine DiGA genehmigen – wie das geht und welche Voraussetzungen dafür gelten, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.
So bekommen Sie eine digitale Gesundheitsanwendung:
Nach der Diagnose erhalten Sie ein ärztliches Rezept. Dieses Rezept können Sie direkt in
Alternativ senden Sie uns formlos eine E-Mail oder einen Brief und geben dabei an, welche Erkrankung vorliegt und welche digitale Gesundheitsanwendung Sie sich wünschen. Ferner ist für die Genehmigung einer digitalen Gesundheitsanwendung ein Nachweis notwendig, dass bei Ihnen die Diagnose für die gewünschte DiGA vorliegt. In der Regel liegt dieser Nachweis Ihrer persönlichen Kundenberaterin oder Ihrem persönlichen Kundenberater bereits vor. Ist dies nicht der Fall, benötigen wir einen Nachweis beispielsweise in Form eines Arztbriefes. Gerne können Sie auch unsere Online-Geschäftsstelle
Nach Prüfung der DiGA-Voraussetzungen (Vorliegen der Diagnose, DiGA im BfArM-Verzeichnis aufgeführt) lässt Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihr Kundenberater Ihnen den Rezeptcode für die DiGA zukommen.
Je nachdem, ob die DiGA Browser- oder App-basiert funktioniert, laden Sie sie im nächsten Schritt kostenlos im App Store von Apple oder im Google Play Store herunter oder rufen die erforderliche Seite in Ihrem Browser auf. Hier werden Sie aufgefordert, Ihren individuellen Freischaltcode einzugeben und sich gegebenenfalls zu registrieren. Die Nutzungsdauer für die DiGA beträgt in der Regel 90 Tage. Möchten Sie die DiGA darüber hinaus nutzen, brauchen Sie eine ärztliche Folgeverordnung beziehungsweise Sie stellen einen weiteren Antrag bei uns.