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SBK-Patientenakte (ePA)

Ihre Gesundheitsinformationen immer griffbereit

Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) haben Sie alle Informationen zu Ihrer Gesundheit wie Arztbriefe, Medikationspläne oder Befunde immer dabei. Bei uns geht das in der SBK-Patientenakte-App. Zusätzlich können Sie Ihre Daten z.B. mit Arztpraxen, Apotheken oder Krankenhäusern teilen. Wer Ihre Daten sehen darf, bestimmen Sie. Ab Anfang 2025 erhält jeder gesetzlich Versicherte in Deutschland automatisch eine ePA. Die ePA ist freiwillig – Sie können jederzeit widersprechen. Informationen zur ePA beim Krankenkassenwechsel haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Inhalt dieser Seite:

Was ist die ePA?

So nutzen Sie die ePA

Die ePA für andere Personen verwalten

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur ePA

Informationen zur ePA beim Kassenwechsel

 

SBK-Patientenakte – Ihre Vorteile:

  • Sie haben alle Ihre Gesundheitsdaten jederzeit im Blick.
  • Schnelle Hilfe im Notfall, da alle wichtigen Informationen sofort bereitstehen.
  • Sie entscheiden selbst, welche Daten Sie speichern und teilen möchten.
  • Sie sparen wertvolle Zeit, da Doppeluntersuchungen vermieden werden.
  • Sie haben wichtige Gesundheitspässe immer dabei, wie z. B. Ihren Impfpass.
  • Langfristige Begleitung, da die ePA immer wieder um neue Funktionen ergänzt wird
  • Was ist die ePA?

    Die ePA speichert alle Ihre wichtigen Gesundheitsdaten sicher und digital. So haben Sie jederzeit Zugriff auf Arztbriefe, Mediaktionspläne oder Befunde. Mit wem Sie Ihre Daten teilen, entscheiden Sie individuell. Sie können Ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte ganz einfach auf dem aktuellen Stand halten, indem Sie ihnen Einsicht in Ihre ePA geben.

    Die "ePA für alle" ist Teil des Digital-Gesetzes und soll zu einer hochwertigen Versorgung und einfachen Kommunikation beitragen. Dazu bietet Ihnen die ePA schon jetzt eine Auswahl an Funktionen. Diese werden in den kommenden Jahren kontinuierlich für Sie weiterentwickelt, verbessert und ergänzt.

    Diese Funktionen können Sie bereits jetzt mit der ePA nutzen

  • Ärztliche Dokumente anzeigen und verwalten
  • Eigene Dokumente zentral speichern
  • Leistungsauskunft erhalten
  • Vertretung bestimmen
  • Diese Dokumente kann Ihre Ärztin oder Ihr Arzt einstellen: 

  • Notfalldaten 
  • Zahnärztliches Bonusheft
  • Elektronischer Impfpass
  • Elektronischer Mutterpass
  • Untersuchungsheft für Kinder
  • Elektronischer Medikationsplan
  • So nutzen Sie die ePA:

    Die ePA für alle wird automatisch für Sie angelegt. Um Ihre ePA mit der SBK-Patientenakte-App zu nutzen, laden Sie sich bitte die App herunter und identifizieren Sie sich. Die SBK-Patientenakte ist eine besonders geschützte Plattform für Ihre sensiblen Daten. Deshalb ist ein mehrstufiger Registrierungsprozess sehr wichtig.

  • Download der SBK-Patientenakte-App: Laden Sie die SBK-Patientenakte-App aus dem Apple App Store oder dem Google Play Store herunter.
  • Registrieren und identifizieren: Legen Sie sich jetzt einen SBK-Account an. Nähere Informationen finden Sie hier.
  • Aktivieren: Nun können Sie Ihre ePA aktivieren und Ihre Gesundheitsdaten sicher speichern.
  • Hier können Sie die SBK-Patientenakte-App herunterladen:

    SBK-Patientenakte für iOS 16 und höher

    Logo Apple App Store

    SBK-Patientenakte für Android 10 und höher

    Logo Google Play Store

    Die ePA für andere Personen verwalten

    Sie möchten als Elternteil die ePA für Ihre minderjährigen Kinder verwalten oder andere dabei unterstützen, die ePA einzurichten? In der ePA-App können bis zu 5 Personen als Vertretung hinterlegt werden. Das können alle mit einer verifizierten ePA-App – Verwandte, Freundinnen und Freunde, Betreuende und Versicherte anderer Krankenkassen. Wichtige Änderungen werden dokumentiert, so dass jederzeit nachvollziehbar ist wer welche Aktionen getätigt hat.

    Sie können sich auch selbst als Vertretung für Ihre eigenen Kinder anlegen und somit alle wichtigen Unterlagen und Daten einsehen und pflegen. Dazu müssen Sie sich einmalig in einer SBK-Geschäftsstelle als erziehungsberechtigte Person ausweisen. Wie Sie Schritt für Schritt eine Vertretung einrichten, lesen Sie hier.

    Die wichtigsten Fragen und Antworten zur ePA

    Hier finden Sie eine Auswahl der wichtigsten Fragen zur ePA. Weitere FAQs lesen Sie hier.

    Anfang 2025 erhalten alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA). Sie speichert Informationen zu Ihrer Gesundheit, wie Befunde oder Rezepte, sicher und digital an einem Ort. Die ePA ermöglicht Ärztinnen und Ärzten einen ganzheitlichen Blick auf Ihre Gesundheit und schützt Sie beispielsweise vor Doppelbehandlungen und Fehlmedikationen. So erhalten Sie auch im Notfall schnelle Hilfe.

    Hinweis: Der gesetzliche Starttermin der „ePA für alle“ ist der 15.01.2025. Es wird ca. vier Wochen dauern, bis die ePA für jeden gesetzlich Versicherten angelegt wird. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld, sollten Sie Anfang Januar noch nicht sofort auf Ihre ePA zugreifen können.

    Die „ePA für alle“ ist Bestandteil des Digital-Gesetzes, das im März 2024 in Kraft getreten ist. Ziel der ePA ist es, eine hochwertige medizinische Versorgung sicherzustellen. Das gelingt, indem sich alle Beteiligten im Gesundheitswesen einfach austauschen können.

    Die ePA verwalten Sie sicher und bequem in der SBK-Patientenakte-App. Hier können Sie Informationen zu Ihrer Gesundheit einsehen, löschen – und auch teilen. Sie entscheiden wer welche Daten einsehen darf und für wie lange. So können Sie Ihrer Hausarztpraxis ständigen Zugriff erteilen und einer Facharztklinik nur für einen Tag.

    Sie allein bestimmen, wer die Daten in der ePA einsehen darf. In der SBK-Patientenakte-App legen Sie individuell fest, wer Einblick erhält und für wie lange. Auch wenn Sie keine App nutzen, können Sie eine Praxis berechtigen, indem Sie Ihre SBK-Gesundheitskarte vor Ort verwenden. Die Betreiber der technischen Infrastruktur und die Krankenkassen können keine Daten lesen oder entnehmen.

    Um der ePA-Anlage zu widersprechen, klicken Sie bitte hier.

    Wichtige Informationen beim Kassenwechsel

    Sie sind von einer anderen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung zur SBK gewechselt - oder andersherum? Hier finden Sie Fragen und Antworten rund um die ePA im Falle eines Kassenwechsels.

    Aus gesetzlichen Gründen müssen alle unsere Versicherten über die "ePA für alle" informiert werden. Das gilt auch für Kassenwechselnde, die bereits von ihrer vorherigen Krankenkasse informiert wurden.

    Grundsätzlich können Sie Ihre ePA bei einem Krankenkassenwechsel mitnehmen, da das Aktensystem für alle ePA-Anbieter identisch aufgebaut ist.

    Bei einem Wechsel in eine private Krankenkasse ist zu beachten: Die Mitnahme Ihrer ePA zu einer privaten Krankenversicherung ist grundsätzlich möglich. Wichtig ist, dass die Versicherung auch eine ePA anbietet. Die gesetzliche Pflicht zur Anlage einer ePA gilt aktuell nur für die gesetzlichen Krankenkassen.

    Bei einem Wechsel in eine private Krankenkasse prüfen Sie bitte vorab, ob diese eine ePA für ihre Versicherten anbietet. Außerdem beachten Sie bitte die unterschiedlichen Fristen:

    Bei einem Wechsel vor dem 15.01.2025: Es ist wichtig, dass Sie zuvor die ePA bei uns kündigen. Die Kündigung mit Datenmitnahme können Sie in der SBK-Patientenakte-App vornehmen. Sobald Sie bei Ihrer neuen Krankenkasse versichert sind, können Sie Ihre Daten und Dokumente in die ePA importieren. Sie bekommen anschließend eine Benachrichtigung, dass Ihre ePA und die darin gespeicherten Daten und Dokumente übertragen wurden.

    Bei einem Wechsel nach dem 15.01.2025: Die Übernahme aller Daten und Dokumente erfolgt automatisch im Aktensystem, wenn Sie die ePA bei Ihrer neuen Krankenkasse anlegen. Versicherte bekommen von ihrer neuen Krankenversicherung eine Benachrichtigung, dass ihre ePA automatisch zur neuen Krankenversicherung übertragen wurde.

    Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Fristen:

    Bei einem Wechsel vor dem 15.01.2025 gilt: Falls Sie der ePA bereits bei Ihrer vorherigen Krankenkasse widersprochen haben, reichen Sie bitte bis 15.01.2025 den Widerspruch erneut bei Ihrer neuen Krankenkasse ein.

    Bei einem Wechsel ab dem 15.01.2025 gilt: Sofern Sie als versicherte Person initial der Aktenanlage widersprochen haben, wird die neue Krankenversicherung von der bisherigen darüber informiert und der Widerspruch bleibt bestehen. Sie müssen nichts weiter tun.

    Informationen zum Herunterladen:

    Die gesetzlichen Informationen zur ePA können Sie sich hier herunterladen. Wir sind verpflichtet, Ihnen die Originalfassung zur Verfügung zu stellen. Daher sind Sprachstil und Formulierungen komplizierter, als Sie es vermutlich von der SBK gewohnt sind.

    Gesetzliche Informationen zur elektronischen Patientenakte

     

    Detaillierte Informationen zur ePA stehen ebenfalls in leichter Sprache zur Verfügung.

    Informationen zur elektronischen Patientenakte in leichter Sprache

     

    Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise:

  • Nutzungsbedingungen der SBK zur Identifizierung und Authentifizierung einer elektronischen Patientenakte
  • Datenschutzerklärung für die elektronische Patientenakte
  • Sie haben weitere Fragen?

    Nutzen Sie unser Kontaktformular SBK-Patientenakte. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

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