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Datenfreigabe für die medizinische Forschung in der ePA

Alle wichtigen Informationen

In Ihrer SBK Patientenakte (ePA) werden medizinische Informationen wie Diagnosen, Befunde und Medikationsdaten gespeichert. Diese Daten können auch für die medizinische Forschung genutzt werden.

Über die sogenannte Datenfreigabe werden ausgewählte Gesundheitsdaten für wissenschaftliche Zwecke bereitgestellt. Das Ziel: Krankheiten besser verstehen, Therapien weiterentwickeln und die medizinische Versorgung langfristig verbessern. Die Teilnahme ist freiwillig und Sie können darüber jederzeit selbst entscheiden.

  • Was ist die Datenfreigabe in der ePA?
  • Ab wann gilt die Datenfreigabe?
  • Welchen Nutzen hat die Datenfreigabe?
  • Wie werden Ihre Daten genutzt und geschützt?
  • Wie funktioniert die Teilnahme oder ein Widerspruch?
  • Was ist die Datenfreigabe in der ePA?

    Die Datenfreigabe für die medizinische Forschung in der ePA stellt Gesundheitsdaten aus Ihrer elektronischen Patientenakte für geprüfte wissenschaftliche Projekte bereit. Sie behalten jederzeit die volle Kontrolle und können Ihre Entscheidung flexibel anpassen. Die Nutzung erfolgt ausschließlich pseudonymisiert und unter strengen gesetzlichen Vorgaben.

    Ab wann gilt die Datenfreigabe?

    Die Nutzung von ePA-Daten für Forschungszwecke ist voraussichtlich ab November 2026 vorgesehen. Bis dahin bauen wir die technischen und organisatorischen Voraussetzungen weiter aus. Das betrifft vor allem das Zusammenspiel zwischen elektronischer Patientenakte, Telematikinfrastruktur und dem Forschungsdatenzentrum Gesundheit.

    Welchen Nutzen hat die Datenfreigabe?

    Durch die Nutzung von Gesundheitsdaten entstehen wichtige Fortschritte – zum Beispiel:

  • bessere Erkenntnisse über Krankheiten und deren Verlauf
  • Entwicklung neuer Therapien und Medikamente
  • Verbesserung der Versorgungsqualität
  • fundiertere Entscheidungen im Gesundheitswesen
  • Auch seltene Erkrankungen und komplexe Zusammenhänge lassen sich so besser erforschen

    Wie werden Ihre Daten genutzt und geschützt?

    Ihre Daten sind zu jedem Zeitpunkt geschützt. Dafür sorgen klare Schutzmechanismen.

  • Pseudonymisierung: Persönliche Identitätsmerkmale werden entfernt oder ersetzt.
  • Strenge Prüfung: Forschungsprojekte durchlaufen ein Genehmigungsverfahren.
  • Zugriff nur für berechtigte Stellen: z. B. wissenschaftliche Einrichtungen.
  • Die Daten werden zentral im Forschungsdatenzentrum Gesundheit verarbeitet. Dieses ist beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte angesiedelt.

    So schützen wir Ihre Daten zusätzlich:

  • moderne Verschlüsselungstechnologien sichern die ePA
  • Zugriff nur für berechtigte Personen und Institutionen
  • gesetzlich geregelte Nutzung und Kontrolle
  • Die ePA ist Teil der Telematikinfrastruktur im deutschen Gesundheitswesen und unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben

    Wie funktioniert die Teilnahme oder ein Widerspruch?

    In Deutschland gilt für die Nutzung von ePA-Daten zu Forschungszwecken das sogenannte Opt-out-Verfahren:

  • Ihre Daten werden grundsätzlich für Forschungszwecke bereitgestellt.
  • Wenn Sie das nicht möchten, können Sie jederzeit widersprechen.
  • Ein Widerspruch ist jederzeit möglich und kann auch wieder zurückgenommen werden.
  • So einfach passen Sie Ihre Entscheidung an:

  • direkt in der SBK Patientenakte-App
  • über die Ombudsstelle: Kontaktformular oder 0800 072 572 570 20
  • schriftlich oder der persönlich bei Ihrer SBK Kundenberaterin oder Ihrem SBK Kundenberater
  • Nach einer Änderung Ihrer Entscheidung werden keine weiteren Daten übermittelt. 

    Häufige Fragen zur Datenfreigabe in der ePA

    0800 072 572 572 50

    Mo - Fr | 8:00 - 18:00 Uhr gebührenfrei

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