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Die ePA für andere Personen verwalten

Für Familien, Vertretungen und Betreuende

Mit der ePA haben Sie die Möglichkeit, andere zu vertreten oder sich vertreten zu lassen. Sie können sich zum Beispiel als Vertretung für Ihre eigenen Kinder oder ältere Familienangehörige anlegen. So haben Sie alle wichtigen Dokumente Ihrer Liebsten immer zur Hand und können die Daten selbst verwalten. Mehr dazu erfahren Sie schnell und einfach erklärt in diesem Video:

Sie können Ihre ePA nicht selbst pflegen? Oder Sie brauchen Unterstützung bei Ihrer ePA? Dann können Sie bis zu 5 Personen als Vertretung bestimmen, die Ihre ePA verwalten dürfen. Das können Familienangehörige, Freundinnen und Freunde und gesetzliche Betreuungspersonen sein – oder alle anderen Personen, denen Sie vertrauen. Die Vertretung kann über die eigene ePA-App auf die Patientenakte der zu vertretenden Personen zugreifen.

Wie hinterlege ich in der SBK-Patientenakte-App eine Vertretung?

Voraussetzung für eine Vertretung in der ePA

Sie wollen eine ePA-Vertretung einrichten? Einzige Voraussetzung: Die vertretende Person hat eine registrierte ePA-App der eigenen Krankenkasse. Das kann auch eine andere Krankenkasse sein. Denn die Vertretung greift über die eigene ePA-App auf die Patientenakte der zu vertretenden Person zu.

Wie sicher ist die Einrichtung einer Vertretung?

Ihre Patientenakte ist auch in der ePA-App Ihres Vertreters besonders geschützt. Denn Sie identifizieren sich einmalig bei der ersten Anmeldung.
Das geht ganz einfach entweder vor Ort in einer Geschäftsstelle oder mit den bereits gewohnten Authentisierungsmethoden via GesundheitsID mit App-Code, SBK-Gesundheitskarte und PIN oder Online-Personalausweis und PIN. Ihre Kinder identifizieren Sie mit einem Nachweis z.B. der Geburtsurkunde und der SBK-Gesundheitskarte des Kindes in einer Geschäftsstelle.


Schritt für Schritt: So hinterlegen Sie eine Vertretung in Ihrer SBK-Patientenakte-App

1. Sie klicken in Ihrer SBK-Patientenakte-App auf „Berechtigungen“ --> „Mich vertretende Personen“ --> "Hinzufügen„.
2. Von dort aus werden Sie direkt in der App bequem durch den Prozess geführt.
3. Sobald Ihre Patientenakte in der ePA-App Ihrer Vertretung hinzugefügt werden kann, identifizieren Sie sich einmalig. Dies geht über die GesundheitsID mit App-Code, SBK-Gesundheitskarte und PIN oder Online-Personalausweis und PIN.
4. Sie erhalten jetzt eine E-Mail, dass die Vertretung erfolgreich eingerichtet wurde.


Kann ich eine Vertretung einrichten, wenn ich keine SBK-Patientenakte-App habe?

Ja, das können Sie. Allerdings braucht die Person, die Sie vertreten soll, eine registrierte ePA-App. Das kann auch eine ePA-App einer anderen Krankenkasse sein. Es ist wichtig, dass Sie sich als die Person, die vertreten werden möchte, bei der ersten Anmeldung in der ePA-App Ihrer Vertretung identifizieren. Danach kann Ihre vertraute Person Sie vertreten, ohne dass Sie die ePA-App selber bedienen. 
 

 

FAQ

Ja, auch für Neugeborene, Kinder und Jugendliche in der gesetzlichen Krankenversicherung wird eine ePA eingerichtet. Der Widerspruch gegen die Anlage einer ePA für Kinder und Jugendliche geht von der gesetzlichen Vertreterin bzw. dem gesetzlichen Vertreter (also in den meisten Fällen von den Eltern) aus. Bis zum 16. Geburtstag des Kindes wird die ePA von einer sorgeberechtigten Person verwaltet. Jugendliche ab 16 Jahren können selbst über die ePA entscheiden.

Sie können Ihre Kinder bis zu deren 16. Geburtstag in Ihrer SBK-Patientenakte-App mitverwalten.

Die Identifizierung führt die sorgeberechtigte Person mit einem Nachweis z.B. der Geburtsurkunde und der SBK-Gesundheitskarte des Kindes in einer Geschäftsstelle durch. In der ePA des Kindes kann anschließend über "Mich vertretende Personen" die Vertretung für die sorgeberechtigte Person eingerichtet und über das eigene Benutzerkonto darauf zugegriffen werden.

Ja, Sie können bis zu 5 Personen als Stellvertreterinnen und Stellvertreter einrichten, z.B. Familienangehörige, Freunde oder gesetzliche Betreuungspersonen, die sich um das Einstellen von Dokumenten kümmern oder Berechtigungen vergeben bzw. diese auch wieder entziehen können. Es müssen keine verwandtschaftlichen Beziehungen vorliegen. Die Vertreterin oder der Vertreter benötigt hierfür lediglich eine eigene ePA.

Ja, Sie können auch Personen verwalten, die bei einer anderen Krankenkasse versichert sind. Wie das genau geht, lesen Sie oben in unserer Schritt für Schritt Anleitung.

Ihre Vertretung kann die Dokumente Ihrer ePA einsehen und verwalten sowie Zugriffsbefugnisse vergeben und entziehen. Die Vertretung kann allerdings Ihre ePA nicht löschen, andere Personen zu Vertreter*innen machen oder anderen die Vertreter*innen-Rolle entziehen.

0800 072 572 572 50

7 Tage / 24 Std. gebührenfrei

0800 072 572 585 50

Mo - Fr | 8:00 - 20:00 Uhr gebührenfrei

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