Die ePA für andere Personen verwalten
Für Familien, Vertretungen und Betreuende
Mit der ePA haben Sie die Möglichkeit, andere zu vertreten oder sich vertreten zu lassen. Sie können sich zum Beispiel als Vertretung für Ihre eigenen Kinder oder ältere Familienangehörige anlegen. So haben Sie alle wichtigen Dokumente Ihrer Liebsten immer zur Hand und können die Daten selbst verwalten. Mehr dazu erfahren Sie schnell und einfach erklärt in diesem Video:
Sie können Ihre ePA nicht selbst pflegen? Oder Sie brauchen Unterstützung bei Ihrer ePA? Dann können Sie bis zu 5 Personen als Vertretung bestimmen, die Ihre ePA verwalten dürfen. Das können Familienangehörige, Freundinnen und Freunde und gesetzliche Betreuungspersonen sein – oder alle anderen Personen, denen Sie vertrauen. Die Vertretung kann über die eigene ePA-App auf die Patientenakte der zu vertretenden Personen zugreifen.
Wie hinterlege ich in der SBK-Patientenakte-App eine Vertretung?
Voraussetzung für eine Vertretung in der ePA
Sie wollen eine ePA-Vertretung einrichten? Einzige Voraussetzung: Die vertretende Person hat eine registrierte ePA-App der eigenen Krankenkasse. Das kann auch eine andere Krankenkasse sein. Denn die Vertretung greift über die eigene ePA-App auf die Patientenakte der zu vertretenden Person zu.
Wie sicher ist die Einrichtung einer Vertretung?
Ihre Patientenakte ist auch in der ePA-App Ihres Vertreters besonders geschützt. Denn Sie identifizieren sich einmalig bei der ersten Anmeldung.
Das geht ganz einfach entweder vor Ort in einer Geschäftsstelle oder mit den bereits gewohnten Authentisierungsmethoden via GesundheitsID mit App-Code, SBK-Gesundheitskarte und PIN oder Online-Personalausweis und PIN. Ihre Kinder identifizieren Sie mit einem Nachweis z.B. der Geburtsurkunde und der SBK-Gesundheitskarte des Kindes in einer Geschäftsstelle.
Schritt für Schritt: So hinterlegen Sie eine Vertretung in Ihrer SBK-Patientenakte-App
1. Sie klicken in Ihrer SBK-Patientenakte-App auf „Berechtigungen“ --> „Mich vertretende Personen“ --> "Hinzufügen„.
2. Von dort aus werden Sie direkt in der App bequem durch den Prozess geführt.
3. Sobald Ihre Patientenakte in der ePA-App Ihrer Vertretung hinzugefügt werden kann, identifizieren Sie sich einmalig. Dies geht über die GesundheitsID mit App-Code, SBK-Gesundheitskarte und PIN oder Online-Personalausweis und PIN.
4. Sie erhalten jetzt eine E-Mail, dass die Vertretung erfolgreich eingerichtet wurde.
Kann ich eine Vertretung einrichten, wenn ich keine SBK-Patientenakte-App habe?
Ja, das können Sie. Allerdings braucht die Person, die Sie vertreten soll, eine registrierte ePA-App. Das kann auch eine ePA-App einer anderen Krankenkasse sein. Es ist wichtig, dass Sie sich als die Person, die vertreten werden möchte, bei der ersten Anmeldung in der ePA-App Ihrer Vertretung identifizieren. Danach kann Ihre vertraute Person Sie vertreten, ohne dass Sie die ePA-App selber bedienen.