Die ePA für andere Personen verwalten
Für Familien, Vertretungen und Betreuende
Mit der ePA haben Sie die Möglichkeit, andere zu vertreten oder sich vertreten zu lassen. Sie können sich zum Beispiel als Vertretung für Ihre eigenen Kinder oder ältere Familienangehörige anlegen. So haben Sie alle wichtigen Dokumente Ihrer Liebsten immer zur Hand und können die Daten selbst verwalten. Mehr dazu erfahren Sie schnell und einfach erklärt in diesem Video:
Vertretung einrichten – auch ohne eigene ePA-App
Sie können Ihre ePA nicht selbst pflegen oder brauchen Unterstützung? Dann können Sie bis zu 5 Personen als Vertretung bestimmen, die Ihre ePA verwalten dürfen. Das können Familienangehörige, Freundinnen und Freunde, gesetzliche Betreuungspersonen oder andere vertraute Personen sein. Diese können auch bei einer anderen Krankenkasse versichert sein. Die Vertretung kann über die eigene ePA-App auf die Patientenakte der zu vertretenden Personen zugreifen.
Neu: Die Vertretung kann jetzt auch ohne eigene ePA-App eingerichtet werden. Dafür müssen folgende Dinge vorliegen:
Wie sicher ist die Einrichtung einer Vertretung?
Ihre Patientenakte ist auch bei der Vertretung besonders geschützt. Bei der ersten Anmeldung identifizieren Sie sich einmalig – entweder:
Kinder werden durch einen Nachweis (z. B. Geburtsurkunde und SBK Gesundheitskarte des Kindes) identifiziert.