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Die ePA für andere Personen verwalten

Für Familien, Vertretungen und Betreuende

Mit der ePA haben Sie die Möglichkeit, andere zu vertreten oder sich vertreten zu lassen. Sie können sich zum Beispiel als Vertretung für Ihre eigenen Kinder oder ältere Familienangehörige anlegen. So haben Sie alle wichtigen Dokumente Ihrer Liebsten immer zur Hand und können die Daten selbst verwalten. Mehr dazu erfahren Sie schnell und einfach erklärt in diesem Video:

Vertretung einrichten – auch ohne eigene ePA-App

Sie können Ihre ePA nicht selbst pflegen oder brauchen Unterstützung? Dann können Sie bis zu 5 Personen als Vertretung bestimmen, die Ihre ePA verwalten dürfen. Das können Familienangehörige, Freundinnen und Freunde, gesetzliche Betreuungspersonen oder andere vertraute Personen sein. Diese können auch bei einer anderen Krankenkasse versichert sein. Die Vertretung kann über die eigene ePA-App auf die Patientenakte der zu vertretenden Personen zugreifen.

Neu: Die Vertretung kann jetzt auch ohne eigene ePA-App eingerichtet werden. Dafür müssen folgende Dinge vorliegen:

  • Elektronische SBK Gesundheitskarte der vertretenden Person
  • PIN der vertretenden Person
  • Krankenkasse und Versichertennummer der vertretenden Person
  • Wie sicher ist die Einrichtung einer Vertretung?

    Ihre Patientenakte ist auch bei der Vertretung besonders geschützt. Bei der ersten Anmeldung identifizieren Sie sich einmalig – entweder:

  • Vor Ort in einer SBK Geschäftsstelle
  • Mit den gewohnten Authentisierungsmethoden via GesundheitsID mit App-Code, SBK Gesundheitskarte und PIN oder Online-Personalausweis und PIN
  • Kinder werden durch einen Nachweis (z. B. Geburtsurkunde und SBK Gesundheitskarte des Kindes) identifiziert.

    So hinterlegen Sie eine Vertretung in Ihrer SBK Patientenakte-App

  • Klicken Sie in Ihrer SBK Patientenakte-App auf Ihr Profil → „Vertretungen einrichten“ → „Vertretung hinzufügen“ oder „Vertretung verwalten“ (Vertretung für Personen ohne eigene App).
  • Geben Sie die Versichertennummer und die Krankenkasse der zu vertretenden Person ein.
  • Bei der erstmaligen Einrichtung müssen Sie sich einmalig identifizieren (GesundheitsID mit App-Code, SBK Gesundheitskarte und PIN, Online-Personalausweis und PIN).
  • Sie erhalten eine Bestätigungs-E-Mail, sobald die Vertretung erfolgreich eingerichtet ist.
  • Häufige Fragen zur Verwaltung

    Ja, auch für Neugeborene, Kinder und Jugendliche in der gesetzlichen Krankenversicherung wird eine ePA eingerichtet. Der Widerspruch gegen die Anlage einer ePA für Kinder und Jugendliche geht von der gesetzlichen Vertreterin bzw. dem gesetzlichen Vertreter (also in den meisten Fällen von den Eltern) aus. Bis zum 16. Geburtstag des Kindes wird die ePA von einer sorgeberechtigten Person verwaltet. Jugendliche ab 16 Jahren können selbst über die ePA entscheiden.

    Sie können Ihre Kinder bis zu deren 16. Geburtstag in Ihrer SBK Patientenakte-App mitverwalten. Ihre Kinder brauchen hierzu keine eigene ePA-App: 

  • Klicken Sie in Ihrer SBK Patientenakte-App auf Ihr Profil → „Vertretungen einrichten“ → „Vertretung verwalten“ (Vertretung für Personen ohne eigene App).
  • Halten Sie die elektronische SBK Gesundheitskarte und die PIN des Kindes bereit, deren Vertretung Sie verwalten möchten.
  • Geben Sie die Krankenkasse und die Versichertennummer des Kindes ein.
  • Folgen Sie bequem den Anweisungen in der App.
  • Sie erhalten eine Bestätigungs-E-Mail, sobald die Vertretung erfolgreich eingerichtet ist.
  • Ihre Vertretung kann die Dokumente Ihrer ePA einsehen und verwalten sowie Zugriffsbefugnisse vergeben und entziehen. Die Vertretung kann allerdings Ihre ePA nicht löschen, andere Personen zu Vertreter*innen machen oder anderen die Vertreter*innen-Rolle entziehen.

    0800 072 572 572 50

    Mo - Fr | 8:00 - 18:00 Uhr gebührenfrei

    0800 072 572 585 50

    Mo - Fr | 8:00 - 20:00 Uhr gebührenfrei

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