Die ePA verwalten Sie sicher und bequem in der SBK Patientenakte-App. Hier können Sie Informationen zu Ihrer Gesundheit einsehen, löschen – und auch teilen. Sie entscheiden wer welche Daten einsehen darf und für wie lange. So können Sie Ihrer Hausarztpraxis ständigen Zugriff erteilen und einer Facharztklinik nur für einen Tag.
Auch ohne die SBK Patientenakte-App können Sie die ePA nutzen. Sie wird dann von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt geführt. Erforderlich hierfür ist die SBK Gesundheitskarte. Sie berechtigen Ihre Praxis, indem Sie Ihre SBK Gesundheitskarte dort ins Kartenlesegerät einstecken.
Sie können Ihre bestehende ePA weiterhin nutzen. Damit Ihre Daten erhalten bleiben, ist es erforderlich, dass Sie sich bis Ende 2025 einmalig in Ihre SBK Patientenakte-App einloggen und Ihre darin gespeicherten Daten migrieren. Sie werden durch den Prozess geführt.
Sie möchten die ePA für Ihre minderjährigen Kinder verwalten oder andere dabei unterstützen, die ePA einzurichten? Wie das geht, lesen Sie hier.
Laden Sie die SBK Patientenakte-App aus dem App Store auf Ihrem neuen Smartphone herunter.Loggen Sie sich ein und folgen den Hinweisen zur Geräteregistrierung bzw. Gerätefreigabe.Sie erhalten eine Aufstellung, in welchem digitalen Service (Meine SBK, SBK Patientenakte, E-Rezept-App) bereits ein Gerät registriert ist.Fordern Sie die Freigabe per Klick an und öffnen Sie zeitnah die entsprechende Anwendung auf dem bereits registrierten, bzw. Ihrem alten Gerät.Nach dem Login können Sie die neue App-Gerätekombination ganz einfach freigeben. Entweder erscheint dafür ein Hinweis direkt in der App (z.B. SBK Patientenakte) oder Sie öffnen im Menü die „Einstellungen“, um die Freigabe manuell vorzunehmen (z.B. Meine SBK). Ein Vergleichscode, der in beiden Anwendungen identisch ist, bietet Ihnen zusätzliche Sicherheit.Wechseln Sie nun in die SBK Patientenankte-App auf dem neuen Gerät und geben Sie dort Ihren selbst gewählten, bereits bekannten App-Code ein. Tipp: Aktivieren Sie am besten die Biometrie, sodass die Eingabe des App-Codes für einen 2FA-Login künftig per Face ID oder Fingerabdruck erfolgt.Falls Sie keinen Zugriff mehr auf das alte Gerät haben, klicken Sie auf „App-Code vergessen“. Geben Sie die 6-stellige Kennnummer Ihrer SBK Gesundheitskarte und Ihre Postleitzahl ein. Danach werden aus Sicherheitsgründen alle Geräteregistrierungen gelöscht und somit Ihr Zugang zurückgesetzt. Danach können Sie einen neuen App-Code vergeben und die ePA wieder nutzen.
Die SBK Patientenakte-App bietet eine integrierte E-Rezept-Funktion. Die E-Rezepte werden automatisch von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt zentral gespeichert. So können Sie diese ganz bequem über die SBK Patientenakte-App oder auch mit Ihrer SBK Gesundheitskarte einer Apotheke vor Ort einlösen. Weiter Informationen finden Sie hier
Ihre sensiblen und schutzbedürftigen Daten werden mit dem höchsten Schutzniveau, das in Deutschland aktuell vorgesehen ist, verschlüsselt. Ihre Daten werden mit einer Inhaltsverschlüsselung auf Servern gespeichert, die in Deutschland und in Österreich stehen und damit unter das europäische Datenschutzrecht fallen. Nur Sie können die Daten lesen, da nur Sie den Schlüssel dazu besitzen. Weder wir noch unsere IT-Dienstleister können Ihre Daten einsehen.
Unsere IT-Dienstleister sind Bitmarck GmbH in Deutschland sowie RISE GmbH (Research Industrial Systems Engineering) in Österreich.
Sie entscheiden selbst, welche Daten in Ihrer ePA gespeichert und welche wieder gelöscht werden. Zudem können Sie selbst bestimmen, welche Ärztin bzw. Arzt oder auch andere Leistungserbringenden Zugriff auf Ihre ePA bekommen und damit Dokumente einstellen oder lesen können. Die Zugriffe können Sie in der SBK Patientenakte-App zeitlich einschränken und für jede Ärztin bzw. Arzt individuell konfigurieren. Alternativ wenden Sie sich einfach an unserer Ombudsstelle das SBK Patientenakte-Support-Team.
Somit hat niemand außer Ihnen und denjenigen, denen Sie dazu eine Berechtigung erteilt haben, Zugriff auf Ihre Daten. Weder der Anbieter Ihrer ePA (= Ihre Krankenkasse) noch die IT-Dienstleister, haben Zugriff auf die Inhalte.
Sie allein bestimmen, wer die Daten in der ePA einsehen darf. In der SBK Patientenakte-App legen Sie individuell fest, wer Einblick erhält und für wie lange. Auch wenn Sie keine App nutzen, können Sie eine Praxis berechtigen, indem Sie Ihre SBK Gesundheitskarte vor Ort verwenden. Die Betreiber der technischen Infrastruktur und die Krankenkassen können keine Daten lesen oder entnehmen.
Ja. Sie können sämtliche Aktivitäten nachverfolgen. Für maximale Transparenz werden alle Zugriffe und Zugriffsversuche auf die Akte protokolliert. Diese Informationen sind entweder über die SBK Patientenakte-App abrufbar oder werden Ihnen auf Anfrage von unserer Ombudsstelle dem SBK Patientenakte-Support-Team zur Verfügung gestellt.
Im Zuge des Digital-Gesetzes wurde die ePA für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen ab 15. Januar 2025 automatisch eingerichtet. Wenn Sie keine ePA möchten, können Sie der Anlage der ePA widersprechen. Das geht am einfachsten unter sbk.org/epa-widerspruch. Wurde bereits eine ePA für Sie angelegt, wird diese nach Ihrem Widerspruch gelöscht.
Ja, die ePA ist freiwillig und kann gekündigt werden, auch wenn Sie der automatischen Einrichtung Anfang 2025 nicht widersprechen. Probieren Sie die ePA doch einfach mal aus. Sie können sich jederzeit umentscheiden
Übrigens: Wenn Sie Ihre Einwilligung in die Datenverarbeitung widerrufen, werden Ihre Daten sofort gelöscht. In diesem Fall entfällt die Kündigungsfrist. Bitte sichern Sie vorab Ihre Daten, ansonsten werden diese endgültig gelöscht
Sie haben bereits Widerspruch gegen die ePA eingereicht und eine schriftliche Bestätigung von uns dazu erhalten? Dann ist Ihr Widerspruch bei uns eingegangen und bleibt davon unberührt. Wir werden entsprechend keine ePA für Sie anlegen.
Grundsätzlich können Sie Ihre ePA bei einem Krankenkassenwechsel mitnehmen, da das Aktensystem für alle ePA-Anbieter identisch aufgebaut ist.
Bei einem Wechsel in eine private Krankenkasse ist zu beachten: Die Mitnahme Ihrer ePA zu einer privaten Krankenversicherung ist grundsätzlich möglich. Wichtig ist, dass die Versicherung auch eine ePA anbietet. Die gesetzliche Pflicht zur Anlage einer ePA gilt aktuell nur für die gesetzlichen Krankenkassen.
Bei einem Wechsel in eine private Krankenkasse prüfen Sie bitte vorab, ob diese eine ePA für ihre Versicherten anbietet.
Die Übernahme aller Daten und Dokumente erfolgt automatisch im Aktensystem, wenn Sie die ePA bei Ihrer neuen Krankenkasse anlegen. Versicherte bekommen von ihrer neuen Krankenversicherung eine Benachrichtigung, dass ihre ePA automatisch zur neuen Krankenversicherung übertragen wurde.
Sofern Sie als versicherte Person initial der Aktenanlage widersprochen haben, wird die neue Krankenversicherung von der bisherigen darüber informiert und der Widerspruch bleibt bestehen. Sie müssen nichts weiter tun.