Ihre sensiblen und schutzbedürftigen Daten werden mit dem höchsten Schutzniveau, das in Deutschland aktuell vorgesehen ist, verschlüsselt. Ihre Daten werden mit einer Inhaltsverschlüsselung auf Servern gespeichert, die in Deutschland und in Österreich stehen und damit unter das europäische Datenschutzrecht fallen. Nur Sie können die Daten lesen, da nur Sie den Schlüssel dazu besitzen. Weder wir noch unsere IT-Dienstleister können Ihre Daten einsehen.
Unsere IT-Dienstleister sind Bitmarck GmbH in Deutschland sowie RISE GmbH (Research Industrial Systems Engineering) in Österreich.
Sie entscheiden selbst, welche Daten in Ihrer ePA gespeichert und welche wieder gelöscht werden. Zudem können Sie selbst bestimmen, welche Ärztin bzw. Arzt oder auch andere Leistungserbringenden Zugriff auf Ihre ePA bekommen und damit Dokumente einstellen oder lesen können. Die Zugriffe können Sie zeitlich einschränken und für jede Ärztin bzw. Arzt individuell konfigurieren. Es liegt alles Ihrer Hand.
Somit hat niemand außer Ihnen und denjenigen, denen Sie dazu eine Berechtigung erteilt haben, Zugriff auf Ihre Daten. Weder der Anbieter Ihrer ePA (= Ihre Krankenkasse) noch die IT-Dienstleister, haben Zugriff auf die Inhalte.
Auch ohne die SBK-Patientenakte-App können Sie die ePA nutzen. Sie wird dann von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt geführt. Erforderlich hierfür ist die SBK-Gesundheitskarte. Sie berechtigen Ihre Praxis, indem Sie Ihre SBK-Gesundheitskarte dort ins Kartenlesegerät einstecken.
Sie können der behandelnden Praxis Zugriff auf Ihre ePA gewähren. Dazu stecken Sie Ihre SBK-Gesundheitskarte in das Lesegerät. Die Praxis ist dann für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen für den Zugriff auf Ihre ePA berechtigt.
Sie können diesen Zugriff über Ihre SBK-Patientenakte-App frühzeitig beenden oder aber auch einen Zeitraum festlegen, der über die 90 Tage hinausgeht. Das bietet sich beispielsweise bei der eigenen Hausarztpraxis an.
Es gibt Medizinische Informationsobjekte (MIO), z.B. Ihr Impfpass, Mutterpass, Medikationsplan, Zahnbonusheft, Untersuchungsheft sowie Ihre Notfalldaten. Diese können ausschließlich von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt in die ePA eingestellt werden. Die medizinischen Daten können nur gelesen und geteilt werden, nicht geändert oder ergänzt. Bei Änderungen wenden Sie sich bitte an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt.
Zum anderen gibt es Versichertendokumente. Dazu zählen z.B. Arztbriefe oder Befunde. Diese können Sie selbst über die SBK-Patientenakte-App einstellen.
Sie können Ihre bestehende ePA weiterhin nutzen. Damit Ihre Daten erhalten bleiben, ist es erforderlich, dass Sie sich 2025 einmalig in Ihre SBK-Patientenakte-App einloggen.
Bei einem Wechsel in eine andere gesetzliche Krankenversicherung werden automatisch alle Inhalte der ePA in die ePA-Anwendung der neuen Krankenversicherung übertragen. Versicherte müssen hier nicht aktiv werden. Alle Einstellungen bleiben in der ePA nach dem Wechsel erhalten.
Versicherte bekommen von ihrer neuen Krankenversicherung eine Benachrichtigung, dass ihre ePA automatisch zur neuen Krankenversicherung übertragen wurde. Falls keine ePA besteht, weil die versicherte Person initial der Aktenanlage widersprochen hat, so wird die neue Krankenversicherung von der bisherigen darüber informiert und der Widerspruch bleibt bestehen.
Sie möchten die ePA für Ihre minderjährigen Kinder verwalten oder andere dabei unterstützen, die ePA einzurichten? Wie das geht, lesen Sie hier.
Im Zuge des Digital-Gesetzes wird die ePA für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen ab 15. Januar 2025 automatisch eingerichtet. Wenn Sie keine ePA möchten, können Sie der Anlage der ePA bis Ende November 2024 widersprechen. Das geht am einfachsten unter sbk.org/epa-widerspruch.
Ja, die ePA ist freiwillig und kann gekündigt werden, auch wenn Sie der automatischen Einrichtung Anfang 2025 nicht widersprechen. Probieren Sie die ePA doch einfach mal aus. Sie können sich jederzeit umentscheiden
Übrigens: Wenn Sie Ihre Einwilligung in die Datenverarbeitung widerrufen, werden Ihre Daten sofort gelöscht. In diesem Fall entfällt die Kündigungsfrist. Bitte sichern Sie vorab Ihre Daten, ansonsten werden diese endgültig gelöscht
Sie haben bereits Widerspruch gegen die ePA eingereicht und eine schriftliche Bestätigung von uns dazu erhalten? Dann ist Ihr Widerspruch bei uns eingegangen und bleibt davon unberührt. Wir werden entsprechend keine ePA für Sie anlegen.