Widerspruch elektronische Patientenakte
Sie haben die Wahl
Es gibt zwei Arten der ePA zu widersprechen – Sie entscheiden, wie es für Sie am besten ist.
1. Sie widersprechen der Ablage von Abrechnungsdaten in der ePA. Dann wird für Sie eine ePA angelegt, die keine abgerechneten Leistungen enthält. Sie können alle weiteren Funktionen und Vorteile der ePA nutzen. Diese finden Sie
2. Sie widersprechen der Nutzung einer ePA. Bitte beachten Sie, dass etwaige Daten in Ihrer ePA nach 28 Tagen gelöscht werden. Wenn Sie zukünftig doch eine ePA nutzen möchten, können Sie in der SBK-Patientenakte-App Ihren Widerspruch schnell und einfach selbst aufheben.
Sollten Sie bereits Widerspruch gegen die "ePA für alle" eingelegt haben, brauchen Sie nichts weiter tun. Wir haben Ihren Widerspruch aufgenommen und werden keine ePA für Sie anlegen.
Wo kann ich widersprechen?
Sie können direkt in Ihrer Meine SBK widersprechen. Alternativ erreichen Sie uns Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr auch telefonisch unter der gebührenfreien Nummer