Ärztliche Zweitmeinung
Gewinnen Sie Sicherheit vor einer angeratenen Behandlung.

Eine Zweitmeinung ist unabhängig und neutral. Bei lebensverändernden Diagnosen kann Ihnen eine ärztliche Zweitmeinung dabei helfen, die eigene gesundheitliche Situation besser zu verstehen und sich für die am besten geeignete Therapie zu entscheiden. Durch die Zweitmeinung bekommen Sie und Ihr behandelnder Arzt außerdem Orientierung und Sicherheit bei der Entscheidung für eine bestimmte Behandlung.
Gesetzlich geregeltes Zweitmeinungsverfahren
Das Gesetz sieht ein geregeltes Verfahren zur Zweitmeinung vor. Patienten können sich vor bestimmten planbaren Operationen eine ärztliche Zweitmeinung bei Ärzten einholen, die eine besondere Genehmigung für diese Tätigkeit haben. Zweitmeinungen werden derzeit bei folgenden geplanten Operationen angeboten:
- Amputation beim diabetischen Fußsyndrom
- Eingriff an Gaumen- oder Rachenmandeln (Tonsillektomie, Tonsillotomie)
- Eingriff an der Wirbelsäule
- Gallenblasenentfernung (Cholezystektomie)
- Gebärmutterentfernung (Hysterektomie)
- Gelenkspiegelungen an der Schulter (Schulterarthroskopie)
- Herzkatheteruntersuchung und Ablationen (Verödungen) am Herzen
- Implantation eines Herzschrittmachers oder eines Defibrillators
- Implantation einer Knieendoprothese
Bei diesen Eingriffen muss Sie Ihr behandelnder Arzt zehn Tage vor der geplanten Operation aktiv auf die Möglichkeit der Zweitmeinung hinweisen.
Unter der folgenden Internetadresse finden Sie Ärzte, die aufgrund ihrer besonderen Qualifikation und Unabhängigkeit eine Zweitmeinung für bestimmte Eingriffe abgeben können: www.116117.de/zweitmeinung