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Häufige Fragen zum elektronischen Rezept
Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen zum elektronischen Rezept (E-Rezept).
Allgemeines
E-Rezept steht für "elektronisches Rezept". Das E-Rezept ersetzt den heutigen "rosa Zettel" für alle Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln. Das E-Rezept wird von Ihrem Arzt erstellt und im Gesundheitsnetz sicher und verschlüsselt gespeichert. Als Patient haben Sie Zugriff auf das Rezept über die E-Rezept-App der gematik. Sie können aber auch einen Ausdruck von Ihrem Arzt erhalten. Mit der App oder dem Ausdruck können Sie dann das E-Rezept in der Apotheke einlösen.
Die Testphase startet ab dem 01.09.2022. Ab dann können alle Apotheken annehmen und die Ärzte in der Region Westfalen-Lippe E-Rezepte ausstellen. Die übrigen Bundesländer werden nach und nach folgen. Die verpflichtende Einführung ursprünglich zum 01.01.2022 des E-Rezeptes wurde auf Verlangen des BMG verschoben.
Der E-Rezept-Token berechtigt den Inhaber zur Einlösung eines E-Rezepts in der Apotheke. Er kann an die Apotheke elektronisch übertragen oder auch durch einen Barcode vor Ort „gezeigt“ werden. Er realisiert das „Besitzmodell“ und bildet damit die Flexibilität des E-Rezepts ab. Der Token enthält die Zugangsdaten zum E-Rezept, die aber ausschließlich von einem berechtigten Leistungserbringer verwendet werden können. Nur Personen, die sich per elektronischem Heilberufsausweis an der Telematikinfrastruktur anmelden und als Apotheke ausweisen können, haben die Möglichkeit, mit den Zugangsdaten aus dem Token das E-Rezept zu lesen und zu verarbeiten. Ärzte können E-Rezepte erstellen und auf dem Fachdienst hinterlegen bzw. selbst erstellte E-Rezepte auch löschen, sofern diese noch nicht eingelöst sind. Wenn Sie als Patient dies wünschen, drucken Ärzte das E-Rezept auch weiterhin auf Papier (als sog. 2D Code) aus.
Das E-Rezept kann grundsätzlich ohne irgendwelche Voraussetzungen eingelöst werden. Die einfachste Variante ist der Ausdruck des E-Rezepts, welcher in der Apotheke vorgezeigt werden kann. Für die Nutzung der App gibt es Mindestanforderungen.
Im ersten Schritt werden nur die Rezepte für apothekenpflichtige Arzneimittel elektronisch ausgestellt. Es ist vorgesehen, das E-Rezept stufenweise weiter auszubauen. Als Nächstes werden Rezepte für Betäubungsmittel und T-Rezepte (Rezepte für bestimmte Arzneimittel, die nur nach ausführlicher ärztlicher Aufklärung über die damit verbundenen Risiken ausgegeben werden dürfen) digitalisiert.
Die Informationen zu Ihrer Medikation werden derzeit nicht automatisch aus der E-Rezept-App in eine andere Anwendung übertragen. Ihr Arzt bzw. Apotheker kann die Informationen manuell in den elektronischen Medikationsplan übernehmen. Eine automatisierte Verknüpfung mit der elektronischen Patientenakte ist derzeit in Planung.
Ja, Sie können sich Ihre Apotheken weiterhin selbst aussuchen.
Folgerezepte können nur dann ausgestellt werden, wenn Sie im selben Quartal bereits bei Ihrem Arzt waren und dort Ihre SBK-Gesundheitskarte vorgezeigt haben. Bei Videosprechstunden ist es möglich, dort gilt ein Ersatzverfahren.
Das E-Rezept befindet sich derzeit in der Testphase, somit ist weiterhin eine Nutzung des Papierrezeptes möglich.
Die SBK-Gesundheitskarte mit NFC-Technologie erkennen Sie an der sechsstelligen CAN-Nummer und dem Kontaktlos-Symbol oben auf der Karte. Hier sehen Sie, wie die SBK-Gesundheitskarte mit NFC aussieht.
Eine SBK-Gesundheitskarte mit NFC-Technologie können Sie in der Online-Geschäftsstelle Meine SBK bestellen.
E-Rezept-App
Es gibt zwei Möglichkeiten:
1) Zur Anmeldung in der E-Rezept-App benötigen Sie Ihre SBK-Gesundheitskarte und die dazugehörige PIN. Die SBK-Gesundheitskarte muss eine kontaktlose Schnittstelle (NFC) unterstützen. Ob Ihre Karte diese Technologie unterstützt, erkennen Sie an einer sechsstelligen Zugangsnummer (CAN) oben rechts auf der Karte.
Für den Versand der PIN ist eine erfolgreiche Identifizierung erforderlich. Die Identifizierung können Sie nach Erhalt Ihrer neuen SBK-Gesundheitskarte beispielsweise vor Ort in einer Geschäftsstelle durchführen. Weitere Informationen erhalten Sie hier
Nach der ersten Anmeldung in der App können Sie in die Verwendung von biometrischen Merkmalen (Fingerabdruck, Gesichtsscan) einwilligen, sodass Sie sich dann auch ohne SBK-Gesundheitskarte anmelden können.
2) Sie haben bereits die SBK-Patientenakte auf Ihrem Smartphone eingerichtet? Dann können Sie sich ganz einfach über Ihre SBK-Patientenakte in der E-Rezept-App identifizieren und diese damit im vollen Umfang nutzen.
Klicken Sie dazu in der E-Rezept-App auf den "Anmelden" Button. Es erscheint ein Screen mit einem blauen Button "Los geht's" am unteren Ende des Bildschirms. Unter diesem Button finden Sie die Option "Oder: Melden Sie sich mit Ihrer Krankenversicherungs-App an". Wählen Sie diese Option aus. Danach müssen Sie nur noch die SBK aus der Liste auswählen und den Anweisungen auf dem Bildschirm folgen. In wenigen Minuten sind Sie bereit zur Nutzung der E-Rezept-App.
Ja! Voraussetzung dafür ist, dass die NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte (eGK) und die dazugehörige PIN für die betreffende Person bei der Krankenkasse beantragt ist und anschließend in der App auf dem Smartphone des Einlösenden angemeldet wird.
NFC steht für Near-Field-Communication und ist eine Schnittstelle, die neuere Handys anbieten, um kontaktlos Informationen zu übertragen. Probieren Sie, sich in der App anzumelden. Die App überprüft dann, ob Ihr Handy diese Funktion unterstützt.
Die E-Rezept-App läuft auf allen Smartphones mit mindestens Android 6, d. h. praktisch bis hin zu alten Modellen aus dem Jahr 2015, und iOS 14, d. h. bis zum alten iPhone 6S aus dem Jahr 2015. Um alle Funktionalitäten in der App nutzen zu können, muss das Smartphone NFC unterstützen. Die App prüft im Anmeldevorgang, ob Ihr Smartphone diese Technologie unterstützt.
Die E-Rezept-App können Sie auch dann nutzen, wenn Sie keine SBK-Gesundheitskarte mit NFC haben. Die wichtigen Grundfunktionen der App stehen trotzdem zur Verfügung:
- E-Rezept-Code abfotografieren, einscannen und speichern (für sich selbst oder eine andere Person, z. B. Familienangehörige)
- E-Rezept in einer Apotheke einlösen
Die E-Rezept-App können Sie auch dann nutzen, wenn Ihr Smartphone kein NFC unterstützt. Die wichtigen Grundfunktionen der App stehen trotzdem zur Verfügung:
- E-Rezept-Code abfotografieren, einscannen und speichern (für sich selbst oder eine andere Person, z. B. Familienangehörige)
- E-Rezept in einer Apotheke einlösen
Für den Versand der PIN ist eine erfolgreiche Identifizierung erforderlich. Wie Sie die Identifizierung vornehmen können, lesen Sie hier
Eine NFC-fähige SBK-Gesundheitskarte der neuesten Generation können Sie in der Online-Geschäftsstelle Meine SBK bestellen.
E-Rezept Ausdruck
Das Erscheinungsbild des Ausdrucks eines E-Rezepts hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung festgelegt. Vorgesehen ist, dass neben einem oder mehreren E-Rezept-Codes auch Informationen zu den verordneten Medikamenten enthalten sind, z. B. verordnender Arzt, Name und PZN des verordneten Arzneimittels sowie Packungsgröße.
In den QR-Codes ist der sogenannte Token abgebildet. Mit diesem kann ein Apotheker das E-Rezept einsehen und das Medikament ausgeben. Sie können die Codes auch mit der E-Rezept App scannen und die Rezepte in der App dann verwalten.
Für einen neuen Ausdruck müssen Sie sich an Ihren Arzt wenden. Alternativ können Sie das Rezept auch in der E-Rezept-App einsehen und einlösen.
Einlösen
Ab dem 01.09.2022 müssen alle Apotheken E-Rezepte einlösen. Die Arztpraxen müssen weiterhin digital aufrüsten - fragen Sie Ihren Arzt ob er bereits das E-Rezept ausstellen kann!
Das E-Rezept gibt es auch als Papierausdruck, auf dem für jedes E-Rezept ein Code abgebildet ist. Sie können mit dem Ausdruck zur Apotheke gehen oder es per Post an eine Versandapotheke senden, wie jetzt auch.
Wenn Sie die E-Rezept-App nutzen, haben Sie zwei Optionen:
- Direkt einlösen: Sie gehen einfach in eine Apotheke, zeigen mit der App den QR-Code vor und erhalten das Arzneimittel.
- Vorab online einlösen: Sie können das E-Rezept über die App in einer Apotheke online einlösen. Sie bekommen dann Bescheid, wann Sie das Medikament abholen können. Dort können Sie auch einen Botendienst anfragen, sofern die Apotheke dies anbietet.
Ja, Sie können das E-Rezept über die E-Rezept-App auch an eine Online-Apotheke übermitteln. Wählen Sie im Einlöseprozess die gewünschte Versand-Apotheke aus (z. B. über die Suchfunktion). Sie bekommen anschließend einen Link zu dem Warenkorb der Versand-Apotheke, von wo aus sie die Bestellung abschließen können.
Ja, wenn Sie den Ausdruck eines Rezepts haben, können sie diesen in der Apotheke vorzeigen und einlösen. Sie können die Rezept-Codes auch in Ihrer E-Rezept-App einscannen und in der Apotheke vorzeigen. Außerdem können Sie die Familienfunktion nutzen: Voraussetzung dafür ist, dass die NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte (eGK) und die dazugehörige PIN für die betreffende Person bei der Krankenkasse beantragt ist und anschließend in der App auf dem Smartphone des Einlösenden angemeldet wird.
Ja. Wenn Sie das Rezept in der E-Rezept-App einer Apotheke zuweisen, lösen Sie dieses dort verbindlich ein. Die Apotheke bestellt bzw. reserviert das Medikament für Sie. Die Apotheke wird Ihnen in der App Bescheid geben, sobald Sie das Medikament abholen können.
Jede einzelne Verordnungszeile ist ein E-Rezept und kann somit separat eingelöst werden. Hierfür erhalten Sie zu jedem einzelnen E-Rezept einen E-Rezept Code (in der App oder auch auf dem Ausdruck).
Sicherheit & Datenschutz
Ein mehrfaches Einlösen eines E-Rezepts ist nicht möglich, da der Status des Rezepts im Gesundheitsnetzwerk zentral gespeichert wird. Sobald eine Apotheke ein E-Rezept eingelöst hat, wird der Status geändert und lässt eine zweite Einlösung nicht zu.
Dies wird im Wesentlichen durch zwei Maßnahmen sichergestellt: Einerseits werden die Komponenten des E-Rezepts von unabhängigen Gutachtern geprüft, bevor sie verwendet werden dürfen und andererseits überwacht die gematik die Einhaltung von Datenschutz und Sicherheit durch technische Systeme und durch Personen, die regelmäßige Audits beim Betreiber des E-Rezept-Fachdienstes durchführen. Die Prüfung durch unabhängige Gutachter erfolgt einerseits durch ein Produktgutachten für den E-Rezept-Fachdienst und andererseits durch ein Sicherheitsgutachten über den sicheren Betrieb des Anbieters des E-Rezept-Fachdienstes. Zudem muss der Anbieter über ein weiteres Gutachten nachweisen, dass er in der Lage ist, sichere Software zu entwickeln. Diese Gutachten werden von der gematik geprüft.
Für die E-Rezept-App wird (entsprechend § 360 Abs. 5 PDSG bzw. SGB V) ein Sicherheitsgutachten von der gematik beauftragt und durch das BSI und die gematik geprüft. Dieses Gutachten beinhaltet auch die Schnittstellen der App zum E-Rezept-Fachdienst und zum Identity Provider. Alle Gutachten müssen regelmäßig erneuert werden.
Die gematik überwacht den E-Rezept-Fachdienst zusammen mit dem Anbieter durch ein Security Monitoring, um Angriffe auf den E-Rezept-Fachdienst rechtzeitig erkennen zu können. Wenn der Anbieter Sicherheitsvorfälle erkennt, muss er die gematik darüber informieren.
Ungeachtet dieser ständigen technischen Überwachung, überzeugt sich die gematik regelmäßig von der Einhaltung ihrer Vorgaben beim Anbieter des E-Rezept-Fachdienstes durch Audits.
E-Rezepte werden beim Erstellen durch den Arzt mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) versehen. Dies entspricht einer der Unterschrift des Arztes auf den heutigen Papierrezepten. Im Unterschied zur handschriftlichen Unterschrift kann die qualifizierte elektronische Unterschrift praktisch nicht gefälscht werden. Anhand der QES kann die Apotheke technisch zuverlässig feststellen, wer das E-Rezept ausgestellt hat und ob ggf. der Inhalt des E-Rezepts unbefugt verändert wurde.
In diesem Fall können Sie sich an uns wenden, um die Protokolldaten einzusehen.
Die Daten des E-Rezepts werden verschlüsselt auf Servern der Telematikinfrastruktur gespeichert, die in einem gesicherten Rechenzentrum stehen. Die für die Verarbeitung des E-Rezepts erforderlichen „Schlüssel“ werden durch ein technisches Modul (HSM) zum hardwarebasierten Schutz sensibler Daten erzeugt, wodurch der Betreiber des Fachdienstes keinen Zugriff auf die erzeugten Schlüssel hat. Das heißt: Nur Versicherte, der verordnende Arzt und die per App oder Ausdruck autorisierte Apotheke haben Zugriff auf die Daten.
Nein. E-Rezepte können nur von dem verordnenden Arzt selbst oder von einer ausgewählten Apotheke eingesehen werden. Die Wahl der Apotheke treffen Sie als Patient. Wenn Sie das Rezept elektronisch mit einer dritten Person geteilt haben, kann auch diese das Rezept einsehen, sofern sie in der E-Rezept App angemeldet ist.
Die E-Rezepte werden von der Arztpraxis verschlüsselt zum E-Rezept-Fachdienst übertragen, dort verschlüsselt gespeichert und verarbeitet. Von dort werden sie wieder verschlüsselt von der Apotheke abgerufen und damit vor Unbefugten geschützt. Zudem können Personen nur dann ein E-Rezept vom E-Rezept-Fachdienst abrufen, wenn sie im Besitz des E-Rezept-Tokens sind, den der Patient entweder von seinem Arzt auf Papier erhalten oder durch Nutzung der E-Rezept-App elektronisch erzeugt hat. Nur wenn der Patient seinen E-Rezept-Token an einen Vertreter oder eine Apotheke weitergibt, können diese Personen auf das zugehörige E-Rezept zugreifen.