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sbk.org Beratung & Leistungen E-Health Digitale Services E-Rezept Häufige Fragen zum E-Rezept

Häufige Fragen zum E-Rezept

Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Dann schauen Sie bitte direkt bei der gematik vorbei oder wenden Sie sich gerne an unsere persönliche Kundenberatung.

Allgemeines

Im ersten Schritt werden nur die Rezepte für apothekenpflichtige Arzneimittel elektronisch ausgestellt. Es ist vorgesehen, das E-Rezept stufenweise weiter auszubauen. Als Nächstes werden Rezepte für Betäubungsmittel und T-Rezepte (Rezepte für bestimmte Arzneimittel, die nur nach ausführlicher ärztlicher Aufklärung über die damit verbundenen Risiken ausgegeben werden dürfen) digitalisiert.

Die Informationen zu Ihrer Medikation werden derzeit nicht automatisch aus der E-Rezept-App in eine andere Anwendung übertragen. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt bzw. die Apotheke kann die Informationen manuell in den elektronischen Medikationsplan übernehmen. Eine automatisierte Verknüpfung mit der elektronischen Patientenakte ist derzeit in Planung.

Folgerezepte können nur dann ausgestellt werden, wenn Sie im selben Quartal bereits in der Praxis waren und dort Ihre SBK-Gesundheitskarte vorgezeigt haben. Bei Videosprechstunden ist es möglich, dort gilt ein Ersatzverfahren.

Wer einen Ausdruck zum E-Rezept haben möchte, hat einen gesetzlichen Anspruch darauf und kann seine Ärztin oder seinen Arzt auch weiterhin darum bitten. Statt des bislang bekannten rosafarbenen Rezepts erhalten Sie einen Papierausdruck mit Rezeptcode. Dieser wird dann in der Apotheke eingescannt. 

NFC steht für Near-Field-Communication und ist eine Schnittstelle, die neuere Handys anbieten, um kontaktlos Informationen zu übertragen. Probieren Sie, sich in der App anzumelden. Die App überprüft dann, ob Ihr Handy diese Funktion unterstützt.

Die E-Rezept-App können Sie auch dann nutzen, wenn Sie keine SBK-Gesundheitskarte mit NFC haben. Die wichtigen Grundfunktionen der App stehen trotzdem zur Verfügung:

  • E-Rezept-Code abfotografieren, einscannen und speichern (für sich selbst oder eine andere Person, z. B. Familienangehörige)
  • E-Rezept in einer Apotheke einlösen
  • Die E-Rezept-App können Sie auch dann nutzen, wenn Ihr Smartphone kein NFC unterstützt. Die wichtigen Grundfunktionen der App stehen trotzdem zur Verfügung:

  • E-Rezept-Code abfotografieren, einscannen und speichern (für sich selbst oder eine andere Person, z. B. Familienangehörige)
  • E-Rezept in einer Apotheke einlösen
  • E-Rezept Ausdruck

    Das Erscheinungsbild des Ausdrucks eines E-Rezepts hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung festgelegt. Vorgesehen ist, dass neben einem oder mehreren E-Rezept-Codes auch Informationen zu den verordneten Medikamenten enthalten sind, z. B. verordnende Ärztin oder verordnender Arzt, Name und PZN des verordneten Arzneimittels sowie Packungsgröße.

    Mit dem Code kann die Apotheke das E-Rezept einsehen und das Medikament ausgeben. Sie können den Code auch mit der E-Rezept App scannen und die Rezepte dort verwalten. Jedes Medikament hat einen eigenen Code. Zusätzlich gibt es einen Sammelcode für das komplette Rezept.

    Für einen neuen Ausdruck müssen Sie sich an die ausstellende Praxis wenden. Alternativ können Sie das Rezept auch in der E-Rezept-App einsehen und einlösen.

    Das Rezept wird nicht auf Ihrer SBK-Gesundheitskarte gespeichert, sondern im sicheren und geschützten Datennetz des Gesundheitswesens. Die Karte dient gewissermaßen als Schlüssel, damit die Apotheke Ihre Rezepte abrufen kann.

    Der Übertragungsweg ist sicher. Dass Bundesgesundheitsministerium und die gematik arbeiten bei der Entwicklung digitaler Lösungen wie das E-Rezept eng mit den Behörden zusammen, die für Datenschutz und Datensicherheit zuständig sind (BfDI, BSI). Die Ärztin oder der Arzt speichert das E-Rezept nicht auf der Gesundheitskarte selbst ab, sondern im sicheren Datennetz des Gesundheitswesens. Die Apotheke ruft es hier ab. Die Daten werden verschlüsselt übertragen.

    Sie können in der E-Rezept-App die Details der Rezepte einsehen, wenn Sie sich dort anmelden. Alternativ haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf einen Ausdruck zum E-Rezept. Wenn Sie dies wünschen, sprechen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt darauf an.

    Die Apotheke kann immer alle einlösbaren E-Rezepte sehen, egal ob sie von unterschiedlichen Praxen oder an unterschiedlichen Tagen ausgestellt wurden. Bereits eingelöste Rezepte kann die Apotheke hingegen nicht sehen.

    Die E-Rezepte haben unabhängig vom Einlöseweg die gleiche Gültigkeit wie die Papierrezepte. Sie können Ihre Rezepte also bis zum Ende der Gültigkeit mit der Gesundheitskarte einlösen.

    Da der Abruf der E-Rezepte mit der SBK-Gesundheitskarte nicht durch die PIN gesichert ist, müssen Sie die Karte schnellstmöglich sperren lassen und eine neue Karte beantragen.

    Wenn Sie ein Medikament per Boten oder Versand bestellen möchten, ohne die Apotheke vorher aufzusuchen, müssen Sie den Rezeptcode digital an die Apotheke senden. Dazu können Sie die E-Rezept-App der gematik nutzen.

    Einlösen

    Ja, Sie können das E-Rezept über die E-Rezept-App auch an eine Online-Apotheke übermitteln. Wählen Sie im Einlöseprozess die gewünschte Versand-Apotheke aus (z. B. über die Suchfunktion). Sie bekommen anschließend einen Link zu dem Warenkorb der Versand-Apotheke, von wo aus Sie die Bestellung abschließen können. Die Apotheke gibt Ihnen in der App Bescheid, sobald Sie das Medikament abholen können.

    Ja, wenn Sie den Ausdruck eines Rezepts haben, können Sie diesen in der Apotheke vorzeigen und einlösen. Sie können die Rezept-Codes auch in Ihrer E-Rezept-App einscannen und in der Apotheke vorzeigen. Außerdem können Sie die Familienfunktion nutzen: Voraussetzung dafür ist, dass die NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte (eGK) und die dazugehörige PIN für die betreffende Person bei der Krankenkasse beantragt ist und anschließend in der App auf dem Smartphone des Einlösenden angemeldet wird. Zudem können Sie die SBK-Gesundheitskarte des Betroffenen zur Einlösung nutzen.

     

    Jede einzelne Verordnungszeile ist ein E-Rezept und kann somit separat eingelöst werden. Hierfür erhalten Sie zu jedem einzelnen E-Rezept einen E-Rezept Code (in der App oder auch auf dem Ausdruck).

    Sicherheit & Datenschutz

    Ein mehrfaches Einlösen eines E-Rezepts ist nicht möglich, da der Status des Rezepts im Gesundheitsnetzwerk zentral gespeichert wird. Sobald eine Apotheke ein E-Rezept eingelöst hat, wird der Status geändert und lässt eine zweite Einlösung nicht zu.

    Dies wird im Wesentlichen durch zwei Maßnahmen sichergestellt:

  • Einerseits werden die Komponenten des E-Rezepts von unabhängigen Gutachtern geprüft, bevor sie verwendet werden dürfen und
  • andererseits überwacht die gematik die Einhaltung von Datenschutz und Sicherheit durch technische Systeme und durch Personen, die regelmäßige Audits beim Betreiber des E-Rezept-Fachdienstes durchführen.
  • Die Prüfung durch unabhängige Gutachter erfolgt einerseits durch ein Produktgutachten für den E-Rezept-Fachdienst und andererseits durch ein Sicherheitsgutachten über den sicheren Betrieb des Anbieters des E-Rezept-Fachdienstes. Zudem muss der Anbieter über ein weiteres Gutachten nachweisen, dass er in der Lage ist, sichere Software zu entwickeln. Diese Gutachten werden von der gematik geprüft.

    Für die E-Rezept-App wird (entsprechend § 360 Abs. 5 PDSG bzw. SGB V) ein Sicherheitsgutachten von der gematik beauftragt und durch das BSI und die gematik geprüft. Dieses Gutachten beinhaltet auch die Schnittstellen der App zum E-Rezept-Fachdienst und zum Identity Provider. Alle Gutachten müssen regelmäßig erneuert werden.

    Die gematik überwacht den E-Rezept-Fachdienst zusammen mit dem Anbieter durch ein Security Monitoring, um Angriffe auf den E-Rezept-Fachdienst rechtzeitig erkennen zu können. Wenn der Anbieter Sicherheitsvorfälle erkennt, muss er die gematik darüber informieren.

    Ungeachtet dieser ständigen technischen Überwachung, überzeugt sich die gematik regelmäßig von der Einhaltung ihrer Vorgaben beim Anbieter des E-Rezept-Fachdienstes durch Audits.

    E-Rezepte werden beim Erstellen durch den Arzt mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) versehen. Dies entspricht einer der Unterschrift der Ärztin oder des Arztes auf den heutigen Papierrezepten. Im Unterschied zur handschriftlichen Unterschrift kann die qualifizierte elektronische Unterschrift praktisch nicht gefälscht werden. Anhand der QES kann die Apotheke technisch zuverlässig feststellen, wer das E-Rezept ausgestellt hat und ob ggf. der Inhalt des E-Rezepts unbefugt verändert wurde.

    Mit der Desktop-Anwendung. Sie ermöglicht, die Protokolldaten über einen Computer einzusehen. 

     

    Die Daten des E-Rezepts werden verschlüsselt auf Servern der Telematikinfrastruktur gespeichert, die in einem gesicherten Rechenzentrum stehen. Die für die Verarbeitung des E-Rezepts erforderlichen „Schlüssel“ werden durch ein technisches Modul (HSM) zum hardwarebasierten Schutz sensibler Daten erzeugt, wodurch der Betreiber des Fachdienstes keinen Zugriff auf die erzeugten Schlüssel hat. Das heißt: Nur Versicherte, die verordnende Ärztin oder der verordnende Arzt und die per App oder Ausdruck autorisierte Apotheke haben Zugriff auf die Daten.

    Nein. E-Rezepte können nur von der verordnenden Ärztin oder dem verordnenden Arzt selbst oder von einer ausgewählten Apotheke eingesehen werden. Die Wahl der Apotheke treffen Sie als Patient. Wenn Sie das Rezept elektronisch mit einer dritten Person geteilt haben, kann auch diese das Rezept einsehen, sofern sie in der E-Rezept App angemeldet ist.

    Die E-Rezepte werden von der Arztpraxis verschlüsselt zum E-Rezept-Fachdienst übertragen, dort verschlüsselt gespeichert und verarbeitet. Von dort werden sie wieder verschlüsselt von der Apotheke abgerufen und damit vor Unbefugten geschützt. Zudem können Personen nur dann ein E-Rezept vom E-Rezept-Fachdienst abrufen, wenn sie im Besitz des E-Rezept-Tokens sind, den die Patientin oder der Patient entweder von seiner Ärztin oder seinem Arzt auf Papier erhalten oder durch Nutzung der E-Rezept-App elektronisch erzeugt hat. Nur wenn die Patientin oder der Patient seinen E-Rezept-Token an einen Vertreter oder eine Apotheke weitergibt, können diese Personen auf das zugehörige E-Rezept zugreifen.

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