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Häufige Fragen zur elektronischen Patientenakte
Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen zur elektronischen Patientenakte (ePA).
Allgemeines
Ihre sensiblen und schutzbedürftigen Daten werden mit dem höchsten Schutzniveau, das in Deutschland aktuell vorgesehen ist, verschlüsselt. Ihre Daten werden mit einer Inhaltsverschlüsselung auf Servern gespeichert, die in Deutschland und in Österreich stehen und damit unter das europäische Datenschutzrecht fallen. Nur Sie können die Daten lesen, da nur Sie den Schlüssel dazu besitzen. Weder wir noch unsere IT-Dienstleister können Ihre Daten einsehen.
Unsere IT-Dienstleister sind Bitmarck GmbH in Deutschland sowie RISE GmbH (Research Industrial Systems Engineering) in Österreich.
Die ePA können Sie zu jeder Zeit kündigen. Übrigens: Wenn Sie Ihre Einwilligung in die Datenverarbeitung widerrufen, werden Ihre Daten sofort gelöscht. In diesem Fall entfällt die Kündigungsfrist. Bitte sichern Sie vorab Ihre Daten, ansonsten werden diese endgültig gelöscht.
Jede gesetzlich versicherte Person, also auch Kinder, hat einen Anspruch auf eine ePA. Bis zum 16. Lebensjahr des Kindes wird die ePA von einer sorgeberechtigten Person angelegt und verwaltet.
Unser Tipp: Die Identifizierung wird durch die sorgeberechtigte Person mit einem Nachweis z. B. der Geburtsurkunde und der SBK-Gesundheitskarte des Kindes in einer Geschäftsstelle durchgeführt. In der ePA des Kindes kann anschließend über "Mich vertretende Personen" die Vertretung für die sorgeberechtigte Person eingerichtet und über das eigene Benutzerkonto darauf zugegriffen werden.
Die "ePA für alle"
Bis Ende 2024 soll die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherte eingerichtet werden. Hierfür wird ein Opt-out-Ansatz für die ePA eingeführt. Das bedeutet: jeder, der nicht widerspricht, bekommt eine ePA.
Die "ePA für alle" ist Bestandteil der Digitalisierungsstrategie des Gesundheitsministeriums. Die Verbreitung der digitalen Akte soll dazu beitragen, eine qualitativ hochwertige Versorgung sicherzustellen und allen Akteuren im Gesundheitswesen eine unkomplizierte Kommunikation zu ermöglichen.
Nein. Trotz einer nun veröffentlichen Digitalstrategie gibt es derzeit keine gesetzliche Grundlage für eine automatische Anlage einer ePA. Erst nach einer entsprechenden Gesetzesregelung sollte hinreichend klar sein, wie der Umbau hin zu einer "ePA für alle" gesetzlich geregelt ist und wie z.B. Widerspruchsmöglichkeiten geschaffen und ausgestaltet werden.
Für unsere Versicherten, die keine ePA wünschen, entwickeln wir einfache Widerspruchsmöglichkeiten. Vor dem Start der "ePA für alle" werden wir umfassend informieren. Es besteht im Anschluss noch hinreichend Zeit für einen Widerspruch, ohne dass es zu einer Anlage einer ePA für die widersprechenden Versicherten kommt.
Solange es keine gesetzliche Grundlage gibt, können wir keine Widersprüche annehmen.
Nutzung
Medizinische Informationsobjekte sind Ihr Impfpass, Mutterpass, Medikationsplan, Zahnbonusheft, Untersuchungsheft sowie Ihre Notfalldaten. Diese können ausschließlich von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt in die ePA eingestellt werden. Die medizinischen Daten können nur gelesen und geteilt werden, nicht geändert oder ergänzt. Bei Änderungen wenden Sie sich bitte an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt.
- Gehen Sie auf der Übersichtsseite in "Berechtigungen".
- Klicken Sie unter "Krankenkasse" auf den Button "Siemens-Betriebskrankenkasse".
- Bitte aktivieren Sie den Schalter "Jährlicher Datenabruf".
- Sie erhalten innerhalb von zwei Werktagen die Leistungsauskunft in Ihrer Dokumentenübersicht.
Nun stellen wir Ihnen einmal jährlich eine aktuelle Leistungsauskunft in Ihrer ePA-Akte bereit.
Auch ohne Smartphone können Sie die ePA nutzen. Sie wird dann von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt geführt. Erforderlich hierfür ist die SBK-Gesundheitskarte und der dazugehörige PIN. Diesen nutzen Sie, um Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt am Kartenterminal in der Praxis die Zugriffsberechtigung zu erteilen.
Support bei Fragen oder Problemen
Sie können den Zugang jederzeit und mit sofortiger Wirkung sperren. Nutzen Sie hierzu einfach unseren Sperrdienst, welcher nach Eingabe Ihrer Versichertennummer und Ihrem SBK-Patientenakte-Passwort, den Zugang sperrt.
Sie können sich ganz einfach in der SBK-Patientenakte-App ein neues Passwort vergeben.
Über den Link "Passwort vergessen" vergeben Sie sich nach der Eingabe eines Bestätigungscodes ein neues Passwort. Anschließend können Sie sich mit Ihrer Versichertennummer und dem neuen Passwort wieder anmelden.
Sie können sich ganz einfach in der SBK-Patientenakte-App einen neuen App-Code vergeben.
Über den Link "App-Code vergessen" setzen Sie Ihr Benutzerkonto zurück und können sich anschließend einen neuen App-Code vergeben. Um das Benutzerkonto wieder vollständig herzustellen, identifizieren Sie sich am einfachsten über die Online-Ausweisfunktion von zuhause aus. Ihre Daten in der ePA-Akte bleiben unberührt bestehen.
Folgende Kontaktmöglichkeiten haben Sie bei Fragen zur ePA:
- Rufen Sie uns einfach unter der Telefonnummer 0800 072 572 570 20 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) an. Gerne helfen wir Ihnen Montag bis Freitag von 08:00-20:00 Uhr weiter.
- Oder Sie nutzen unser Kontaktformular Patientenakte.
- Selbstverständlich können Sie sich auch direkt an Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihren persönlichen Kundenberater wenden.