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Häufige Fragen zur elektronischen Patientenakte
Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen zur elektronischen Patientenakte (ePA)
Allgemeines
Mit der ePA haben Sie alle Ihre Gesundheitsdaten jederzeit im Blick. Sie entscheiden selbst, welche Daten Sie speichern und mit Ihren behandelnden Ärzten teilen möchten. Unnötige Doppeluntersuchungen lassen sich so vermeiden.
Nein, die ePA ist ein freiwilliges Angebot. Sie allein entscheiden, ob Sie die ePA nutzen möchten. Die gesetzlichen Krankenkassen sind seit dem 01.01.2021 verpflichtet, ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte nach § 342 Abs. 1 SGB V anzubieten.
Nur Sie selbst und Ärzte sowie Vertreter, die Sie berechtigt haben, können Ihre Daten einsehen.
Ja, Ihre sensiblen und schutzbedürftigen Daten werden mit dem höchsten Schutzniveau verschlüsselt. Ihre Daten werden mit einer Inhaltsverschlüsselung auf Servern gespeichert, die in Deutschland und in Österreich stehen und damit unter das europäische Datenschutzrecht fallen. Nur Sie können die Daten lesen, da nur Sie den Schlüssel dazu besitzen. Weder wir noch unsere IT-Dienstleister können Ihre Daten einsehen.
Unsere IT-Dienstleister sind Bitmarck GmbH in Deutschland sowie RISE GmbH (Research Industrial Systems Engineering) in Österreich.
Ja, Sie können sich von bis zu fünf Personen vertreten lassen. Dabei ist es unerheblich, bei welcher Krankenkasse Ihr berechtigter Vertreter versichert ist.
Die ePA als Ihre lebenslange Begleiterin können Sie zu jeder Zeit kündigen. Übrigens: Wenn Sie Ihre Einwilligung in die Datenverarbeitung widerrufen, werden Ihre Daten sofort gelöscht. In diesem Fall entfällt die Kündigungsfrist. Bitte sichern Sie vorab Ihre Daten, ansonsten werden diese endgültig gelöscht.
Jede gesetzlich versicherte Person, also auch Kinder, hat einen Anspruch auf eine ePA. Bis zum 16. Lebensjahr des Kindes wird die ePA von einer sorgeberechtigten Person angelegt und verwaltet.
Unser Tipp: Die Identifizierung wird durch die sorgeberechtigte Person mit einem Nachweis z. B. der Geburtsurkunde und der NFC-eGK des Kindes in einer Geschäfsstelle durchgeführt. In der ePA des Kindes kann anschließend über "Mich vertretende Personen" die Vertretung für die sorgeberechtigte Person eingerichtet und über das eigene Benutzerkonto darauf zugegriffen werden.
Die "ePA für alle"
Bis Ende 2024 soll die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherte eingerichtet werden. Hierfür wird ein Opt-out-Ansatz für die ePA eingeführt. Das bedeutet: jeder, der nicht widerspricht, bekommt eine ePA.
Die "ePA für alle" ist Bestandteil der Digitalisierungsstrategie des Gesundheitsministeriums. Die Verbreitung der digitalen Akte soll dazu beitragen, eine qulitativ hochwertige Versorgung sicherzustellen und allen Akteuren im Gesundheitswesen eine unkomplizierte Kommunikation zu ermöglichen.
Nein. Trotz einer nun veröffentlichen Digitalstrategie gibt es derzeit keine gesetzliche Grundlage für eine automatische Anlage einer ePA. Erst nach einer entsprechenden Gesetzesregelung sollte hinreichend klar sein, wie der Umbau hin zu einer "ePA für alle" gesetzlich geregelt ist und wie z.B. Widerspruchsmöglichkeiten geschaffen und ausgestaltet werden.
Für unsere Versicherten, die keine ePA wünschen, entwickeln wir einfache Widerspruchsmöglichkeiten. Vor dem Start der "ePA für alle" werden wir umfassend informieren. Es besteht im Anschluss noch hinreichend Zeit für einen Widerspruch, ohne dass es zu einer Anlage einer ePA für die widersprechenden Versicherten kommt.
Solange es keine gesetzliche Grundlage gibt, können wir keine Widersprüche annehmen.
Registrierung
- Download der SBK-Patientenakte: Laden Sie die SBK-Patientenakte-App aus dem Google Play Store oder dem Apple App Store herunter.
- Registrierung: Benutzerkonto anlegen, E-Mail-Adresse durch einen Bestätigungslink verifizieren, Gerät mit Benutzerkonto durch einen individuellen App-Code oder der Biometrie Ihres Smartphone verknüpfen, Feststellung Ihrer Identität.
- Identifizierung: Sie können zwischen folgenden Identifizierungen wählen: Persönlich mit Personalausweis und SBK-Gesundheitskarte bei Ihrem persönlichen Kundenberater, PostIdent durch eine persönliche Identifizierung in einer Filiale der Deutschen Post, PostIdent digital mithilfe der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises, mit SBK-Gesundheitskarte (NFC-Funktion) und PIN.
- Aktivierung: Aktivieren Sie die SBK-Patientenakte.
- Festlegen der Login-Variante: Anmeldung mit oder ohne Gesundheitskarte.
- Abschluss der Einrichtung: Sie können die SBK-Patientenakte nun nutzen.
- Automatische Zustellung des persönlichen PINs: Die persönliche PIN für die SBK-Gesundheitskarte wird automatisch per Post von uns an Sie versandt.
In der ePA sind medizinische, also ganz persönliche und schützenswerte Daten gespeichert, die den höchsten Datenschutzanforderungen unterliegen. Durch die Anmeldeverfahren wird sichergestellt, dass nur Sie selbst Zugriff auf diese Daten haben, sie einsehen oder verändern oder anderen Lese- und Schreibrechte einräumen können. Deshalb kommen hier Authentifizierungsverfahren zum Einsatz, die die Nutzung der ePA besonders sicher machen. Das kostet vielleicht etwas mehr Zeit, dient aber dem Schutz Ihrer Daten.
Nutzung
Die App SBK-Patientenakte ist für iOS 14.5 und höher sowie Android 9 und höher verfügbar.
Hinweis: Ab Juli 2022 wird mindestens iOS 15 oder höher vorausgesetzt.
Bitte wenden Sie sich dazu direkt an Ihren behandelnden Arzt. Besprechen Sie mit ihm, welche Gesundheits- bzw. Krankheitsdaten Sie übertragen bekommen möchten.
Medizinische Informationsobjekte sind Ihr Impfpass, Mutterpass, Medikationsplan, Zahnbonusheft, Untersuchungsheft sowie Ihre Notfalldaten. Diese können ab 2022 ausschließlich von Ihrem Arzt in die ePA eingepflegt werden. Sie können diese medizinischen Daten nicht ändern oder ergänzen, sondern nur lesen und teilen. Bei Änderungen wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt.
- Gehen Sie auf der Übersichtsseite in "Berechtigungen".
- Klicken Sie unter "Krankenkasse" auf den Button "Siemens-Betriebskrankenkasse".
- Bitte aktivieren Sie den Schalter "Jährlicher Datenabruf".
- Sie erhalten innerhalb von zwei Werktagen die Leistungsauskunft in Ihrer Dokumentenübersicht.
Nun stellen wir Ihnen einmal jährlich eine aktuelle Leistungsauskunft in Ihrer ePA bereit.
Auch ohne Smartphone können Sie die ePA nutzen. Sie wird dann von Ihrem Arzt geführt. Erforderlich hierfür ist ebenfalls eine elektronische Gesundheitskarte mit NFC-Schnittstelle und Ihr persönlicher PIN-Code. Diesen nutzen Sie, um Ihrem Arzt am Kartenterminal in der Praxis die Zugriffsberechtigung zu erteilen. Die Akte kann allerdings erst aktiviert werden, wenn Ihr Arzt die ePA anbietet. Klären Sie bitte im Vorfeld mit Ihrer Praxis ab, ob diese die ePA bereits unterstützt.
Die Zugriffsberechtigung kann über die SBK-Patientenakte-App auf Ihrem Smartphone erfolgen. Alternativ kann die Freigabe für Ihren Arzt direkt vor Ort in der Arztpraxis gegeben werden. Hierzu wird die NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte und PIN benötigt.
Support bei Fragen oder Problemen
Sie können die ePA jederzeit und mit sofortiger Wirkung sperren. Bitte klicken Sie dazu hier und geben Sie neben Ihrer Versichertennummer das von Ihnen vergebene Passwort ein.
Der PIN-Code ist an die jeweilige elektronische Gesundheitskarte gebunden und kann aus Sicherheitsgründen nicht neu ausgestellt werden. Sie können aber eine neue Gesundheitskarte anfordern. Das geht in Meine SBK unter "Gesundheitskarte" oder bei Ihrem persönlichen Kundenberater.
Sie können Sie sich ganz einfach online in Ihrer SBK-Patientenakte ein neues Passwort vergeben.
Gehen Sie dafür die folgenden Schritte durch:
- Klicken Sie auf "Passwort vergessen" und geben Ihre Versichertennummer ein.
- Sie erhalten per E-Mail einen Bestätigungscode, den Sie auf der nächsten Seite eingeben.
- Vergeben Sie ein neues Passwort und bestätigen Sie den Vorgang.
- Geben Sie das neue Passwort ein und Sie gelangen wieder zur Startseite in der App.
- Neues Passwort festgelegt? Jetzt können Sie Ihre Patientenakte wieder nutzen.
Folgende Kontaktmöglichkeiten haben Sie bei Fragen zur ePA:
- Rufen Sie uns einfach unter der Telefonnummer 0800 072 572 570 20 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) an. Gerne helfen wir Ihnen Montag bis Freitag von 08:00-20:00 Uhr weiter.
- Oder Sie nutzen unser Kontaktformular Patientenakte.
- Selbstverständlich können Sie sich auch direkt an Ihren persönlichen Kundenberater wenden.