Krankengeld

Damit Sie während einer Krankheit finanziell abgesichert sind.

Wenn Sie arbeitsunfähig sind, dann zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber meistens bis zu sechs Wochen Ihr Gehalt weiter. Sind Sie danach weiterhin krankgeschrieben, bekommen Sie ab diesem Tag Krankengeld von uns. Sie sind aufgrund eines Arbeitsunfalles arbeitsunfähig? Dann erhalten Sie Verletztengeld. Die Krankenkassen zahlen es für Arbeitnehmende im Auftrag der gesetzlichen Unfallversicherungsträger aus.

Wie bekomme ich Krankengeld?

  1. Ihre Arztpraxis übermittelt der SBK Ihre elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Damit haben wir alle erforderlichen Angaben.  
  2. Für die Berechnung des Krankengeldes sind wir auf die Unterstützung Ihres Arbeitgebers angewiesen. Er stellt uns die Bescheinigung über Ihren letzten Verdienst zur Verfügung. Ihr Krankengeld berechnen wir aus dem letzten Arbeitsentgelt (Gehalt) vor Beginn Ihrer Arbeitsunfähigkeit.
  3. Die Auszahlung erfolgt, sobald Ihre eAU bei uns eingegangen ist. Dabei zahlen wir Krankengeld immer bis zu dem Tag, an dem Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die Arbeitsunfähigkeit bestätigt hat. Wichtig: Bitte achten Sie darauf, sich die Zeiten der Arbeitsunfähigkeit immer nahtlos bescheinigen zu lassen. Spätestens am Tag nach der bescheinigten Arbeitsunfähigkeitszeit muss die weitere Arbeitsunfähigkeit bescheinigt werden, damit es zu keinem Krankengeldausfall kommt.

Wie lange können Sie Krankengeld erhalten?

Krankengeld bekommen Sie für maximal 78 Wochen aufgrund derselben Krankheit. Auf diesen Höchstanspruch werden Zeiten, in denen das Krankengeld ruht, wie zum Beispiel während der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber oder des Übergangsgeldbezuges während einer Rehabilitationsmaßnahme durch den Rentenversicherungsträger, angerechnet.

Gut zu wissen:

Während Sie Krankengeld beziehen, sind Sie und Ihre mitversicherten Familienangehörigen beitragsfrei bei uns versichert. In dieser Zeit zahlen wir auch weiterhin Ihre Beiträge für die Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung. Ihre Rentenzeiten sind damit auch bei einer längeren Erkrankung gesichert.

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