Arzneimittel & Verbandmittel
Alle Informationen zu Zuzahlungen und Rabattverträgen bei Arzneimitteln.
Häufig sind Arznei- und Verbandmittel ein wichtiger Baustein in der Therapie, sei es bei einem kleinen Infekt oder einer länger andauernden Erkrankung. Wir unterstützen Sie beim Gesundwerden und übernehmen für verschreibungspflichtige Medikamente einen Großteil der Kosten. Auf dieser Seite finden Sie Wissenswertes zu Arznei- und Verbandmitteln, Rabattverträgen, zu den Zuzahlungsregelungen, was die Rezeptfarben bedeuten und vieles mehr.
Aktueller Hinweis: Lieferengpässe bei Arzneimitteln
Aktuelle Informationen zu Lieferengpässen bei bestimmten Arzneimitteln finden Sie auf dieser Seite.
Arzneimittel und Verbandmittel - Ihre SBK-Vorteile:
- Für verschreibungspflichtige Medikamente übernehmen wir einen Großteil der Kosten - Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung.
- Im Rahmen von Rabattverträgen bekommen Sie qualitativ hochwertige Arzneimittel.
- Wenn Sie Fragen zu Arzneimitteln und Wirkstoffen haben, stehen Ihnen die medizinischen Experten am SBK-Gesundheitstelefon jederzeit unter der Telefonnummer 0800 072 572 570 00 zur Verfügung (gebührenfrei innerhalb Deutschlands).
So bekommen Sie Arzneimittel und Verbandmittel:
Das Rezept Ihres Arztes legen Sie einfach in Ihrer Apotheke vor. Sie erhalten dann das verschreibungspflichtige Medikament oder Verbandmittel und zahlen die gesetzliche Zuzahlung. Wenn der Preis des Medikaments den Festbetrag der gesetzlichen Krankenkassen für dieses Medikament übersteigt, zahlen Sie die Mehrkosten selbst. In der Regel kann Ihnen jedoch der Arzt ein alternatives Präparat ohne Mehrkosten verschreiben.
Bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten und Privatrezepten übernehmen Sie die Kosten selbst. Diese Kosten dürfen von der SBK als gesetzlicher Krankenkasse nicht übernommen werden.