Arzneimittel & Verbandmittel

Alle Informationen zu Zuzahlungen und Rabattverträgen bei Arzneimitteln.

Häufig sind Arznei- und Verbandmittel ein wichtiger Baustein in der Therapie, sei es bei einem kleinen Infekt oder einer länger andauernden Erkrankung. Wir unterstützen Sie beim Gesundwerden und übernehmen für verschreibungspflichtige Medikamente einen Großteil der Kosten. Auf dieser Seite finden Sie Wissenswertes zu Arznei- und Verbandmitteln, Rabattverträgen, zu den Zuzahlungsregelungen, was die Rezeptfarben bedeuten und vieles mehr.

Aktueller Hinweis: Lieferengpässe bei Arzneimitteln

Aktuelle Informationen zu Lieferengpässen bei bestimmten Arzneimitteln finden Sie auf dieser Seite.

So bekommen Sie Arzneimittel und Verbandmittel:

Legen Sie Ihr ärztliches Rezept einfach in Ihrer Apotheke vor. Sie erhalten dann das verschreibungspflichtige Medikament oder Verbandmittel und zahlen die gesetzliche Zuzahlung. Wenn der Preis des Medikaments den Festbetrag der gesetzlichen Krankenkassen für dieses Medikament übersteigt, zahlen Sie die Mehrkosten selbst. In der Regel kann Ihnen jedoch Ihre Ärztin oder Ihr Arzt ein alternatives Präparat ohne Mehrkosten verschreiben.

Bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten und Privatrezepten übernehmen Sie die Kosten selbst. Diese Kosten dürfen von der SBK als gesetzlicher Krankenkasse nicht übernommen werden.

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