Beatmungsentwöhnung von langzeitbeatmeten Patienten (Weaning)

Qualitätsvertrag zur Beatmungsentwöhnung von langzeitbeatmeten Patienten.

Die Zahl der Patienten mit chronischer respiratorischer Insuffizienz, die zuhause beatmet werden, steigt in Deutschland kontinuierlich. Studien belegen jedoch, dass etwa 60 % dieser Menschen zumindest vorübergehend von der Beatmung entwöhnt werden könnten. Dies hat die SBK zum Anlass genommen und einen Qualitätsvertrag entwickelt, der sich dieser Problematik annimmt. Der Vertrag wurde geschaffen, um das Potenzial einer Beatmungsentwöhnung der Patienten individuell und strukturiert zu erheben und um ihnen eine spezialisierte Versorgung in einer Fachklinik (Weaning-Zentrum) zu ermöglichen.

Ansprechpartner für SBK-Kunden

Wenn Sie bei der SBK versichert sind und weitere Fragen zum Qualitätsvertrag zur Beatmungsentwöhnung haben, dann wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Kundenberater.

Ansprechpartner für Leistungserbringer

Wenn Sie Leistungserbringer sind und weiterführende Informationen zu unserem Qualitätsvertrag wünschen, dann senden Sie Ihre Anfrage bitte an folgende E-Mail-Adresse: qv.krankenhaus@sbk.org