Hausarztzentrierte Versorgung
Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt als erste Ansprechperson in allen Fragen rund um Ihre Gesundheit
Bei der hausarztzentrierten Versorgung, auch Hausarztmodell genannt, ist die Hausarztpraxis die erste Anlaufstelle. Sie koordiniert die gesamte Behandlung und ist dabei eng mit allen an der Behandlung beteiligten Einrichtungen wie fachärztlichen und therapeutischen Praxen verzahnt. So können Doppeluntersuchungen vermieden, Arzneimitteltherapien besser abgestimmt und Krankenhausaufenthalte vermieden werden.
Hausarztzentrierte Versorgung im Überblick
Die hausarztzentrierte Versorgung eignet sich für Sie insbesondere dann, wenn Sie häufig Kontakt zu Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt haben und wenn Ihnen eine intensive Betreuung besonders wichtig ist. Dieses Modell kann auch dann interessant für Sie sein, wenn Sie neben regelmäßigen Besuchen in der Hausarztpraxis oft weitere Fachärztinnen oder Fachärzte konsultieren müssen. Dann haben Sie es leichter, wenn Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt entscheidet, welche weitere Diagnostik und Behandlung in Ihrem Fall die beste ist und wenn eine Abstimmung mit Fachärztinnen und Fachärzten erforderlich ist.
Wenn Sie dagegen gern selbst entscheiden, ob Sie erst die hausärztliche oder direkt die fachärztliche Praxis aufsuchen möchten, ist dieses Modell nicht die ideale Lösung. Auch wenn Sie wissen, dass Sie Ihre Hausarztpraxis bald wechseln werden – zum Beispiel wegen eines Umzugs oder einer längeren beruflichen Abwesenheit – ist dieses Modell nicht geeignet.
So funktioniert die hausarztzentrierte Versorgung
Wenn Sie an der hausarztzentrierten Versorgung teilnehmen, gehen Sie immer zunächst zur Hausärztin oder zum Hausarzt Ihres Vertrauens, bei welcher oder welchem Sie sich eingeschrieben haben. Fachärztliche Termine nehmen Sie nur noch nach Überweisung durch Ihre Hausarztpraxis in Anspruch. Ausgenommen davon sind Termine in Facharztpraxen der Gynäkologie, Augenheilkunde und bei Kinderärztinnen und -Ärzten. Auch Notfälle sind ausgenommen. Ist Ihre Hausarztpraxis urlaubs- oder krankheitsbedingt geschlossen, ist die von Ihrer Hausarztpraxis genannte Vertretungspraxis für Sie da.
Im Gegenzug bietet Ihre Hausarztpraxis pro Woche mindestens eine erweiterte Sprechzeit in den Abendstunden an. Ein weiterer Vorteil: Wenn Sie einen Termin haben, darf für Sie als Kundin oder Kunde der SBK die Wartezeit nicht mehr als 30 Minuten betragen.
So nehmen Sie an der hausarztzentrierten Versorgung teil
Wenn Sie an der hausarztzentrierten Versorgung teilnehmen möchten, unterzeichnen Sie bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt eine Teilnahmeerklärung. Die Voraussetzung dafür ist, dass Ihre Hausarztpraxis an diesem Modell teilnimmt. Die Einschreibung bei dieser Ärztin oder diesem Arzt gilt dann für mindestens zwölf Monate. In dieser Zeit können Sie Ihre Hausarztpraxis nur noch aus einem wichtigen Grund wechseln. Ihre Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung beginnt in der Regel im Folgequartal – wenn Sie sich mindestens zwei Monate vor Quartalsbeginn eingeschrieben haben.
Die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung ist freiwillig. Niemand darf Sie zur Teilnahme drängen.. Wenn Sie nicht an der hausarztzentrierten Versorgung teilnehmen, haben Sie dadurch keinerlei Nachteile bei der Behandlung.
So können Sie Ihre Teilnahme widerrufen oder kündigen
Sie können Ihre Einschreibung bei der Hausärztin oder dem Hausarzt innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe der Teilnahmeerklärung ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen.
Sobald die Widerrufsfrist von zwei Wochen verstrichen ist, sind Sie an das Hausarztmodell für 12 Monate gebunden.
Regulär können Sie die Teilnahme am Hausarztmodell mit einer Frist von acht Wochen schriftlich kündigen:
Senden Sie uns Ihren Widerruf oder die Kündigung per Post: Hier finden Sie unsere
Oder senden Sie eine E-Mail an Ihre SBK Kundenberaterin oder Ihren SBK Kundenberater. Die
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