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Krankenhausbehandlung

Mit uns sind Sie bei stationären Aufenthalten im Krankenhaus bestens abgesichert

Wenn ein Klinikaufenthalt ansteht oder Sie sich bereits in stationärer Behandlung befinden, möchten Sie schnell wieder auf die Beine kommen. Wir unterstützen Sie dabei, indem wir für Ihre medizinisch notwendige stationäre Behandlung in der Klinik die Kosten tragen - und zwar unbegrenzt. Dies umfasst alle Leistungen, die Sie in der Klinik medizinisch benötigen: ärztliche Behandlung, Krankenpflege, Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, Unterkunft sowie Verpflegung.

Ein junger Mann liegt im Bett im Krankenhaus und hat Besuch von seiner Freundin.
©gettyimages.de/gorodenkoff

Ihre Vorteile - Krankenhausbehandlung:

  • Sie bekommen alle medizinisch notwendigen Krankenhausbehandlungen in einer Klinik Ihrer Wahl.
  • Wir übernehmen die Kosten für Ihre medizinisch notwendige Behandlung in unbegrenzter Höhe - Sie brauchen nur die gesetzlich festgelegte Zuzahlung zu leisten.
  • Welche Kosten übernimmt die SBK?

    Wir übernehmen die Kosten für Ihre medizinisch notwendige Behandlung in unbegrenzter Höhe. Dafür legen Sie im Krankenhaus Ihre SBK-Gesundheitskarte vor. 

    Ab einem Alter von 18 Jahren beteiligen Sie sich mit einer Zuzahlung für maximal 28 Tage im Jahr an den Kosten für vollstationäre Krankenhausaufenthalte – so ist es gesetzlich geregelt. Diese Zuzahlung beträgt 10 Euro pro Tag. Sie bezahlen den Betrag nach Ihrer Entlassung direkt an die Klinik. Bei einer stationären Entbindung ist generell keine Zuzahlung nötig.

    So bekommen Sie eine Krankenhausbehandlung:

    Wenn Sie eine Krankenhausbehandlung benötigen, weist Sie im Regelfall Ihre Ärztin oder Ihr Arzt in eine für Sie geeignete Klinik ein. Dort legen Sie einfach Ihre SBK-Gesundheitskarte vor. Eine vorherige Genehmigung durch uns brauchen Sie nicht.

    Eine Ausnahme gibt es in den Bundesländern Berlin und Brandenburg: Dort müssen Sie am Einweisungstag in das Krankenhaus eine Bestätigung der Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse vorlegen. Diese darf frühestens 14 Tage vor der Aufnahme der Krankenhausbehandlung ausgestellt worden sein.

    Mehr zum Thema:

    Krankenhaus-Entlassmanagement

    Fahrtkosten

    Haushaltshilfe

    Unterstützung bei Beschwerden und Behandlungsfehlern

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