Krankenhaus-Entlassmanagement
Lückenlose Versorgung nach einem Krankenhausaufenthalt
Das Krankenhaus-Entlassmanagement regelt Ihre lückenlose Versorgung nach einem Krankenhausaufenthalt. Das Krankenhaus kümmert sich dabei um die Organisation von Pflege, Rehabilitation oder Hilfsmittel, sofern Sie dem zustimmen und eine Einverständniserklärung hierzu unterzeichnet haben. Im Fall von genehmigungspflichtigen Leistungen nimmt das Krankenhaus direkt Kontakt mit uns auf, und gemeinsam leiten wir alles Weitere in die Wege.
So nutzen Sie das Krankenhaus-Entlassmanagement:
Zunächst wird in einem Assessment durch das Krankenhaus festgestellt, ob im Rahmen Ihrer Krankenhausentlassung ein Versorgungsbedarf besteht. Das Krankenhaus kann Ihnen nun Heil-, Hilfs- sowie Arzneimittel verordnen und Ihre Arbeitsunfähigkeit feststellen.
Im nächsten Schritt bietet Ihnen das Krankenhaus das Entlassmanagement an, dem Sie aktiv zustimmen müssen. Der voraussichtliche Versorgungsbedarf im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt wird in einem Entlassplan festgehalten. Darin sind alle erforderlichen Maßnahmen enthalten und werden dadurch frühestmöglich eingeleitet. So muss das Krankenhaus beispielsweise den Pflegedienst oder die stationäre Pflegeeinrichtung über den Termin der bevorstehenden Entlassung informieren oder frühzeitig Kontakt mit der Kranken- oder Pflegekasse aufnehmen.
Im Fall von genehmigungspflichtigen Leistungen nimmt das Krankenhaus dann direkt mit uns Kontakt auf, um alles weitere zu klären und um Sie optimal im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt zu versorgen.
Für Krankenhäuser
Sie benötigen Hilfe beim Entlassmanagement einer SBK-versicherten Patientin oder -Patienten? Oder Sie möchten uns einen Entlassplan zusenden? Dann wenden Sie sich bitte an folgende Telefonnummer:
Alternativ können Sie uns auch ein Fax zusenden unter der Nummer