Liposuktion bei Lipödem
Die operative Behandlungsmethode zur Linderung der Beschwerden des Lipödems.
Ein Lipödem ist eine schmerzhafte, übermäßige und symmetrische Fettvermehrung an Armen oder Beinen, die vor allem Frauen betrifft. Typisch ist eine Neigung zu Blutergüssen, auch bei kleinen Verletzungen. Zudem können vermehrte Wassereinlagerungen in den betroffenen Körperregionen auftreten.
Viele Menschen mit Lipödem wünschen sich eine Behandlung, die ihre Schmerzen langfristig lindert und den Alltag erleichtert. Eine Liposuktion (Fettabsaugung) kann ein möglicher Weg sein. Fachärztinnen und Fachärzte prüfen diese Option jedoch erst dann, wenn andere Therapien keinen ausreichenden Erfolg zeigen.
Wann ist eine Liposuktion sinnvoll?
Wenn konservative Therapien wie Kompressionskleidung, Bewegung, gesunde Ernährung oder manuelle Lymphdrainage den gewünschten Erfolg nicht bringen, kann eine Liposuktion der nächste Schritt sein.
Dabei prüfen Ärztinnen und Ärzte individuell, ob die Behandlung sinnvoll ist. Eine Liposuktion entfernt das krankhaft vermehrte Fettgewebe. Sie soll die Schmerzen lindern, das Volumen der betroffenen Bereiche verringern und die Beweglichkeit verbessern. Das Ziel der Liposuktion ist nicht die Gewichtsreduktion an sich.
Kostenübernahme der Liposuktion
Damit die SBK die Kosten für eine Liposuktion übernimmt, gelten klare Qualitätskriterien. Diese Regeln dienen Ihrer Sicherheit und sorgen für eine bestmögliche Behandlung.
Der erste Schritt ist immer eine sorgfältige Diagnose und Beratung. Das Vier-Augen-Prinzip stellt sicher, dass zwei unabhängige Fachärzte die Diagnose eines Lipödems und die Notwendigkeit der Operation bestätigen.
Eine Operation kommt nur in Betracht, wenn konservative Therapien – wie Kompressionsstrümpfe, Lymphdrainage oder Bewegung – über mindestens sechs Monate nicht zum gewünschten Erfolg führten. Zudem darf in den letzten sechs Monaten keine relevante Gewichtszunahme stattgefunden haben.
Auch der Body-Mass-Index (BMI) ist entscheidend:
Die Operation darf nur von Fachärzten mit den entsprechenden nachgewiesenen Erfahrungen durchgeführt werden.
Die Leistung kann sowohl ambulant als auch stationär in Anspruch genommen werden. Ein Antrag ist nicht erforderlich. Die Abrechnung erfolgt direkt über die SBK Gesundheitskarte.
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