Liposuktion

Die operative Behandlungsmethode zur Linderung der Beschwerden des Lipödems.

Bei einem Lipödem handelt es sich um eine schmerzhafte, übermäßige und symmetrische Fettgewebsvermehrung an Armen oder Beinen. Typisch ist eine Neigung zu Hämatomen (blauen Flecken) auch bei kleinen Verletzungen. Zusätzlich können vermehrte Wassereinlagerungen in den betroffenen Körperregionen bestehen. Das Lipödem tritt nahezu ausschließlich bei Frauen auf. Die Standardbehandlung ist die so genannte komplexe physikalische Entstauungstherapie. Sie besteht aus der Anwendung von Lymphdrainage, Kompression durch spezielle Strümpfe und Bewegungstherapie. 

Seit einigen Jahren bieten Ärztinnen und Ärzte auch die chirurgische Absaugung des Fettgewebes an den betroffenen Körperpartien, die sogenannte Liposuktion, an. Die Liposuktion ist eine operative Behandlungsmethode, die zur Therapie des Lipödems Grad III seit dem 01.01.2020 befristet bis 31.12.2024 in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen wurde.

Für eine Liposuktion bei einem Lipödem des Grades I oder II werden keine Kosten übernommen. Grund hierfür ist, dass noch keine zuverlässigen Hinweise vorliegen, dass für diese Grade die Liposuktion einen Vorteil gegenüber anderen Behandlungsmethoden hat. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss aus Ärztinnen und Ärzten, Kliniken und Krankenkassen eine Erprobungsstudie für alle Schweregrade gestartet.

Weitere Informationen zu der aktuellen Erprobungsstudie zu Fragen der Wirksamkeit der Liposuktion finden Sie auf der Website Erprobungsstudie zur Liposuktion beim Lipödem.

Kostenübernahme der Liposuktion

Ob die Voraussetzungen für die Kostenübernahme der Liposuktion erfüllt sind, entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt. Unter anderem müssen der Schweregrad III des Lipödems vorliegen und bereits sogenannte physikalische Therapien (Kompressionstherapie und Lymphdrainage) für mindestens sechs Monate ohne ausreichenden Erfolg stattgefunden haben.

Die Liposuktion wird meist ambulant durchgeführt. Sie kann bei stationärer Behandlungsbedürftigkeit auch im Krankenhaus stattfinden.