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Weaning

Qualitätsvertrag zur Beatmungsentwöhnung von langzeitbeatmeten Patienten

Die Zahl der Patientinnen und Patienten mit chronischer respiratorischer Insuffizienz, die zu Hause beatmet werden, steigt in Deutschland kontinuierlich. Studien belegen jedoch, dass etwa 60 % dieser Menschen zumindest vorübergehend von der Beatmung entwöhnt werden könnten. Dies hat die SBK zum Anlass genommen und einen Qualitätsvertrag entwickelt, der sich dieser Problematik annimmt. Der Vertrag wurde geschaffen, um das Potenzial einer Beatmungsentwöhnung der Patientinnen und Patienten individuell und strukturiert zu erheben und um ihnen eine spezialisierte Versorgung in einer Fachklinik (Weaning-Zentrum) zu ermöglichen.

Was ist das Ziel des Qualitätsvertrags?

Zusammen mit den Spezialistinnen und Spezialisten der Fachkliniken möchten wir dem erkrankten Menschen die bestmögliche Versorgung garantieren. Dabei steht die Steigerung dessen Lebensqualität und Lebenserwartung durch die Vermeidung einer dauerhaften invasiven außerklinischen Beatmung für uns im Vordergrund.

Wie kann ich bzw. mein Angehöriger oder meine Angehörige teilnehmen?

Sprechen Sie mit der behandelnden Ärztin oder dem Arzt über unser Angebot. Sie oder er wird Ihr Anliegen direkt mit dem Spezialisten-Team der Fachklinik besprechen. Zusammen werden sie das individuelle Weaning-Potenzial der Patientin oder des Patienten erheben und Sie im Anschluss zu dem Ergebnis informieren.

Wie läuft die Behandlung ab?

Für die Dauer der Entwöhnung (Weaning) wird die Patientin oder der Patient in der Fachklinik stationär aufgenommen. Unter ärztlicher Aufsicht wird ein individueller, strukturierter Behandlungsplan erstellt, anhand dessen die selbstständige Atmung wieder schrittweise erlernt wird. Während des gesamten Aufenthalts erfolgt eine Betreuung von speziell ausgebildeten Pflegekräften, Fachärztinnen und Fachärzten.

Welche Kliniken nehmen am Qualitätsvertrag teil?

Eine Übersicht der aktuellen Vertragskliniken erhalten Sie direkt von Ihrer Pflegeberaterin oder Ihrem Pflegeberater. Sie oder er unterstützt Sie bei der Wahl der richtigen Klinik und stellt Ihnen gerne alle wichtigen Kontaktdaten zur Verfügung. Den Kontakt zu Ihrer Pflegeberaterin oder Ihrem Pflegeberater bekommen Sie über Ihre persönliche SBK Kundenberaterin oder Ihrem persönlichen SBK Kundenberater.

Weitere Informationen für Versicherte

Wenn Sie bei der SBK versichert sind und weitere Fragen zum Qualitätsvertrag zur Beatmungsentwöhnung haben, dann wenden Sie sich bitte an Ihre persönliche SBK Kundenberaterin oder Ihren persönlichen SBK Kundenberater. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

Weitere Informationen für Leistungserbringende

Wenn Sie Leistungserbringender sind und weiterführende Informationen zu unserem Qualitätsvertrag wünschen, dann senden Sie Ihre Anfrage bitte an folgende E-Mail-Adresse: qv.krankenhaus@sbk.org

0800 072 572 572 50

Mo - Fr | 8:00 - 18:00 Uhr gebührenfrei

0800 072 572 585 50

Mo - Fr | 8:00 - 20:00 Uhr gebührenfrei

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