Weaning
Qualitätsvertrag zur Beatmungsentwöhnung von langzeitbeatmeten Patienten
Die Zahl der Patientinnen und Patienten mit chronischer respiratorischer Insuffizienz, die zu Hause beatmet werden, steigt in Deutschland kontinuierlich. Studien belegen jedoch, dass etwa 60 % dieser Menschen zumindest vorübergehend von der Beatmung entwöhnt werden könnten. Daher habe wir einen Qualitätsvertrag entwickelt, der sich dieser Problematik annimmt. Der Vertrag wurde geschaffen, um das Potenzial einer Beatmungsentwöhnung individuell und strukturiert zu erheben und um Betroffenen eine spezialisierte Versorgung in einer Fachklinik, einem sogenannten Weaning-Zentrum, zu ermöglichen.
Was ist das Ziel des Qualitätsvertrags?
Zusammen mit den Spezialistinnen und Spezialisten der Fachkliniken möchten wir erkrankten Menschen die bestmögliche Versorgung garantieren. Dabei steht die Steigerung der Lebensqualität und Lebenserwartung durch die Vermeidung einer dauerhaften invasiven außerklinischen Beatmung für uns im Vordergrund.
Wie kann ich bzw. mein Angehöriger oder meine Angehörige teilnehmen?
Sprechen Sie mit der behandelnden Ärztin oder dem Arzt über unser Angebot. Sie oder er wird Ihr Anliegen direkt mit dem Spezialisten-Team der Fachklinik besprechen. Zusammen werden sie das individuelle Weaning-Potenzial der Patientin oder des Patienten erheben und Sie im Anschluss zu dem Ergebnis informieren.
Wie läuft die Behandlung ab?
Für die Dauer der Entwöhnung (Weaning) wird die Patientin oder der Patient in der Fachklinik stationär aufgenommen. Unter ärztlicher Aufsicht wird ein individueller, strukturierter Behandlungsplan erstellt, anhand dessen die selbstständige Atmung wieder schrittweise erlernt wird. Die Patientin oder der Patient wird während des gesamten Aufenthalts von speziell ausgebildetem ärztlichen und pflegerischen Personal betreut.
Welche Kliniken nehmen am Qualitätsvertrag teil?
Eine Übersicht der aktuellen Vertragskliniken erhalten Sie direkt von Ihrer Pflegeberaterin oder Ihrem Pflegeberater. Sie oder er unterstützt Sie bei der Wahl der richtigen Klinik und stellt Ihnen gerne alle wichtigen Kontaktdaten zur Verfügung. Den Kontakt zu Ihrer Pflegeberaterin oder Ihrem Pflegeberater bekommen Sie über Ihre SBK Kundenberaterin oder Ihrem SBK Kundenberater.
Weitere Informationen für Versicherte
Wenn Sie bei der SBK versichert sind und weitere Fragen zum Qualitätsvertrag zur Beatmungsentwöhnung haben, dann wenden Sie sich bitte an Ihre SBK Kundenberaterin oder Ihren SBK Kundenberater. Die
Weitere Informationen für Leistungserbringer
Wenn Sie Leistungserbringer sind und weiterführende Informationen zu unserem Qualitätsvertrag wünschen, dann senden Sie Ihre Anfrage bitte an folgende E-Mail-Adresse:
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