Brillen und Kontaktlinsen
Unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst die SBK Brillengläsern oder Kontaktlinsen
Wenn Sie eine Sehschwäche haben, beteiligen wir uns unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten für Brillen und Kontaktlinsen. Bei Erwachsenen ist dabei entscheidend, wie viele Dioptrien die Augen haben. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gilt: Wir übernehmen die Kosten für die Brillengläser immer bis zum bundesweit einheitlich vereinbarten Festpreis.
Welche Kosten übernimmt die SBK?
Für Erwachsene ab 18 Jahren zahlen wir einen Zuschuss zu den Brillengläsern, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
Es gibt jedoch noch weitere Fälle wie Augenverletzungen oder Augenerkrankungen, die die Sehleistung beeinträchtigen. Auch hier übernehmen wir die Kosten für therapeutische Sehhilfen und auch für Kontaktlinsen, wenn sie medizinisch notwendig sind.
Eine erneuter Zuschuss ist bei Versicherten ab dem 14. Lebensjahr möglich, wenn sich die Sehfähigkeit im Vergleich zur vorherigen Verordnung um mindestens 0,5 Dioptrien verändert hat.
Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr tragen wir die Kosten der Brillengläser oder medizinisch notwendigen Kontaktlinsen – bis zur Höhe des bundesweit einheitlich vereinbarten Festpreises. Die genaue Höhe hängt von der Glasstärke ab. Wenn Ihr Kind für den Schulsport neben der normalen Brille eine Sportbrille braucht, beteiligen wir uns ebenfalls an den Kosten für die Gläser.
Wir tragen die Kosten für Kontaktlinsen, wenn sie medizinisch notwendig sind und dies ärztlich bestätigt wird. Wenn Sie sich aus optischen Gründen für Kontaktlinsen entscheiden, beteiligen wir uns maximal mit dem Festbetrag der Brillengläser.
Bei einer Fehlsichtigkeit ist es in vielen Fällen möglich, Laserbehandlungen am Auge durchführen zu lassen. Nach einer solchen Behandlung wird dann das Tragen von Brillen und Kontaktlinsen überflüssig. Wenn mit der Behandlung ausschließlich die Fehlsichtigkeit korrigiert werden soll, handelt es sich um eine Privatleistung. Diese muss komplett selbst bezahlt werden. Wir dürfen hierfür keine Kosten übernehmen.
Bei bestimmten Augenerkrankungen können wir die Kosten für Laserbehandlungen jedoch übernehmen. Dies ist zum Beispiel bei oberflächlichen Hornhautnarben möglich. In diesem Fall kann Ihre Augenarzt-Praxis die Laserbehandlung direkt über Ihre SBK-Gesundheitskarte mit uns abrechnen. Sprechen Sie dazu bitte Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihren persönlichen Kundenberater an. Die
Sie benötigen eine spezielle Brille für Ihren Arbeitsplatz? Bitte wenden Sie sich an Ihren Betrieb oder an Ihren Rentenversicherungsträger. Wir dürfen uns nicht an diesen Kosten beteiligen.
So bekommen Sie Brillen und Kontaktlinsen:
Hinweise: