Brillen und Kontaktlinsen
Unter bestimmten Voraussetzungen bekommen Sie einen Zuschuss zu Brillengläsern oder Kontaktlinsen.

Wenn Sie eine Sehschwäche haben, beteiligen wir uns unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten für Brillen und Kontaktlinsen. Bei Erwachsenen ist dabei entscheidend, wie viele Dioptrien die Augen haben. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren übernehmen wir die Kosten für die Brillengläser immer bis zum bundesweit einheitlich vereinbarten Festpreis.
Brillen und Kontaktlinsen - Ihre SBK-Vorteile:
- Ihr persönlicher Kundenberater berät Sie zur Kostenübernahme bzw. den Zuschuss zu Brillengläsern.
- Wir beteiligen uns an den medizinisch erforderlichen Kosten - auch wenn es unverschuldet zu Beschädigungen oder den Verlust Ihrer Sehhilfe kommt.
- Sichern Sie sich besonders hochwertige Sehhilfen durch eine private Zusatzversicherung zu günstigen Konditionen über unseren Kooperationspartner ARAG: Ambulante Zusatzversicherung.
So bekommen Sie Brillen und Kontaktlinsen:
Damit wir Ihre Sehhilfe bezahlen oder bezuschussen dürfen, ist es nötig, dass sie Ihr Augenarzt verordnet. Er bestimmt Ihre Sehstärke und prüft, ob die Verordnung notwendig ist. Wenn dies der Fall ist, stellt er eine ärztliche Verordnung aus. Diese Verordnung legen Sie dann beim Augenoptiker vor. Er rechnet den Festbetrag für die Brillengläser (zwischen ca. 10 Euro und 130 Euro pro Glas) anschließend direkt mit uns ab. Den genauen Betrag erfahren Sie von Ihrem Augenoptiker. Grund hierfür ist, dass sich dieser Betrag an den unterschiedlichen Sehstärken und Gläsern orientiert. Außerdem fällt eine gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent des Preises für die Gläser an, mindestens fünf und höchstens zehn Euro.
Bitte beachten Sie, dass eine Erstattung einer bereits gezahlten Privatrechnung nicht möglich ist.
Beträge, die über den gesetzlichen Festbeträgen liegen, sowie Mehrkosten für beispielsweise Entspiegelung oder Härtung der Gläser bezahlen Sie selbst. Unser Tipp: Holen Sie sich bei verschiedenen Optikern Kostenvoranschläge ein, so können Sie unter Umständen sparen. Die Kosten für das Brillengestell dürfen wir aus gesetzlichen Gründen nicht übernehmen.
Kinder und Jugendliche, die eine Folgebrille benötigen, können vom 15. bis zu ihrem 18. Geburtstag Brillengläser direkt vom Augenoptiker beziehen. Das gleiche gilt für Kinder unter 14 Jahren, die innerhalb von drei Monaten einen Ersatz benötigen – zum Beispiel bei Verlust oder Beschädigung. Eine ärztliche Verordnung benötigen Sie erst dann, wenn sich die Fehlsichtigkeit Ihres Kindes ändert.
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