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Brillen und Kontaktlinsen

Unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst die SBK Brillengläsern oder Kontaktlinsen

Wenn Sie eine Sehschwäche haben, beteiligen wir uns unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten für Brillen und Kontaktlinsen. Bei Erwachsenen ist dabei entscheidend, wie viele Dioptrien die Augen haben. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gilt: Wir übernehmen die Kosten für die Brillengläser immer bis zum bundesweit einheitlich vereinbarten Festpreis.

Ein Arzt kontrolliert die Brille eines Mädchens.

Ihre Vorteile - Brillen und Kontaktlinsen:

  • Wir beteiligen uns an den medizinisch erforderlichen Kosten – auch wenn Ihre Sehhilfe beschädigt wird oder verloren geht.
  • Sichern Sie sich besonders hochwertige Sehhilfen durch eine private Zusatzversicherung zu günstigen Konditionen über unseren Kooperationspartner ARAG: Ambulante Zusatzversicherung.
  • Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihr persönlicher Kundenberater berät Sie zur Kostenübernahme bzw. den Zuschuss zu Brillengläsern.
  • Welche Kosten übernimmt die SBK?

    Für Erwachsene ab 18 Jahren zahlen wir einen Zuschuss zu den Brillengläsern, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Es liegt eine Kurz- oder Weitsichtigkeit von mehr als sechs Dioptrien vor.
  • Es liegt eine Fehlsichtigkeit von mehr als vier Dioptrien bei einer Hornhautverkrümmung vor.
  • Eine schwere Sehbeeinträchtigung beider Augen liegt vor. Das ist der Fall, wenn das bessere Auge trotz Brille nicht mehr als 30 % Sehleistung erbringt.
  • Es gibt jedoch noch weitere Fälle wie Augenverletzungen oder Augenerkrankungen, die die Sehleistung beeinträchtigen. Auch hier übernehmen wir die Kosten für therapeutische Sehhilfen und auch für Kontaktlinsen, wenn sie medizinisch notwendig sind.

    Eine erneuter Zuschuss ist bei Versicherten ab dem 14. Lebensjahr möglich, wenn sich die Sehfähigkeit im Vergleich zur vorherigen Verordnung um mindestens 0,5 Dioptrien verändert hat.

    Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr tragen wir die Kosten der Brillengläser oder medizinisch notwendigen Kontaktlinsen – bis zur Höhe des bundesweit einheitlich vereinbarten Festpreises. Die genaue Höhe hängt von der Glasstärke ab. Wenn Ihr Kind für den Schulsport neben der normalen Brille eine Sportbrille braucht, beteiligen wir uns ebenfalls an den Kosten für die Gläser.

    Wir tragen die Kosten für Kontaktlinsen, wenn sie medizinisch notwendig sind und dies ärztlich bestätigt wird. Wenn Sie sich aus optischen Gründen für Kontaktlinsen entscheiden, beteiligen wir uns maximal mit dem Festbetrag der Brillengläser.

    Bei einer Fehlsichtigkeit ist es in vielen Fällen möglich, Laserbehandlungen am Auge durchführen zu lassen. Nach einer solchen Behandlung wird dann das Tragen von Brillen und Kontaktlinsen überflüssig. Wenn mit der Behandlung ausschließlich die Fehlsichtigkeit korrigiert werden soll, handelt es sich um eine Privatleistung. Diese muss komplett selbst bezahlt werden. Wir dürfen hierfür keine Kosten übernehmen.

    Bei bestimmten Augenerkrankungen können wir die Kosten für Laserbehandlungen jedoch übernehmen. Dies ist zum Beispiel bei oberflächlichen Hornhautnarben möglich. In diesem Fall kann Ihre Augenarzt-Praxis die Laserbehandlung direkt über Ihre SBK-Gesundheitskarte mit uns abrechnen. Sprechen Sie dazu bitte Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihren persönlichen Kundenberater an. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

    Sie benötigen eine spezielle Brille für Ihren Arbeitsplatz? Bitte wenden Sie sich an Ihren Betrieb oder an Ihren Rentenversicherungsträger. Wir dürfen uns nicht an diesen Kosten beteiligen.

    So bekommen Sie Brillen und Kontaktlinsen:

  • Zunächst wird in einer Augenarztpraxis Ihre Sehstärke bestimmt und geprüft, ob eine Verordnung erforderlich ist. Wenn dies der Fall ist, wird eine ärztliche Verordnung ausgestellt. Wir brauchen diese Verordnung, damit wir Ihre Sehhilfe übernehmen oder bezuschussen können.
  • Die Verordnung legen Sie dann bei der Augenoptikerin oder dem Augenoptiker vor. Der Festbetrag für die Brillengläser (zwischen ca. 10 Euro und 130 Euro pro Glas) wird anschließend direkt mit uns abgerechnet. Den genauen Betrag erfahren Sie bei von der Augenoptikerin oder dem Augenoptiker. Grund hierfür ist, dass sich dieser Betrag an den unterschiedlichen Sehstärken und Gläsern orientiert. Außerdem fällt eine gesetzliche Zuzahlung von 10 % des Preises für die Gläser an. Diese Zuzahlung liegt bei mindestens 5 und höchstens 10 Euro.
  • Hinweise:

  • Bitte beachten Sie, dass die Erstattung einer bereits gezahlten Privatrechnung nicht möglich ist.
  • Beträge oberhalb der gesetzlichen Festbeträge sowie Mehrkosten für beispielsweise Entspiegelung oder Härtung der Gläser bezahlen Sie selbst. Unser Tipp: Holen Sie sich von verschiedenen Anbietern Kostenvoranschläge ein. So können Sie unter Umständen sparen.
  • Die Kosten für das Brillengestell dürfen wir aus gesetzlichen Gründen nicht übernehmen.
  • Kinder und Jugendliche von 14 bis 17 Jahren können Brillengläser für eine Folgebrille direkt von der Augenoptikerin oder dem Augenoptiker bekommen. Das gleiche gilt für Kinder unter 14 Jahren, die innerhalb von drei Monaten einen Ersatz brauchen. Dies ist kann zum Beispiel bei Verlust oder Beschädigung der Fall sein. Eine ärztliche Verordnung brauchen Sie erst dann wieder, wenn sich die Fehlsichtigkeit Ihres Kindes ändert.
  • Häufig gestellte Fragen

    Sehhilfen sind optische bzw. opto-elektronische Vorrichtungen, die zur Korrektion von Brechungsfehlern oder dem Ausgleich, der Verbesserung oder Behandlung eines anderen Krankheitszustandes des Auges dienen. Hierunter fallen im Wesentlichen Brillengläser, Kontaktlinsen sowie vergrößernde und therapeutische Sehhilfen.

    Unsere Vertragspartnerunternehmen und Vertragsarztpraxenhaben sich dazu verpflichtet, Ihnen nur solche Produkte zur Verfügung zu stellen, die die medizinischen und technischen Qualitätsanforderungen des vom GKV-Spitzenverband erstellten Hilfsmittelverzeichnisses erfüllen.

    Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt und nicht zuzahlungsbefreit sind, leisten Sie bei ärztlich verordneten Sehhilfen eine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung in Höhe von maximal 10 Euro. In der Regel handelt es sich beim Zuschuss für Sehhilfen jedoch um einen Festbetrag, der nicht die gesamten Kosten deckt. Die Differenz zwischen Festbetrag und Gesamtkosten bezahlen Sie selbst. Grundsätzlich gilt: Bei Brillen können die Brillengläser bezuschusst werden, die Brillenfassung nicht.

    Wenn Sie Fragen zu Brillen und Kontaktlinsen haben, kontaktieren Sie bitte direkt Ihre Augenoptikerin oder Ihren Augenoptiker. Bei medizinischen Fragestellungen wenden Sie sich bitte an Ihre Arztpraxis.

    Bei allgemeinen Fragen zur Versorgung mit Sehhilfen und Problemen bei Beratung und Lieferung wenden Sie sich an Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihren persönlichen Kundenberater. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

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