Hilfsmittel

Mit Hilfsmitteln können Sie den Alltag mit gesundheitlichen Einschränkungen besser bewältigen.

Hilfsmittel sind Helfer für Ihren Alltag, damit Sie schneller wieder gesund werden oder eine gesundheitliche Einschränkung ausgleichen können. Dazu zählen zum Beispiel Hörgeräte, ein Rollstuhl oder Einlagen. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Vorteile Sie bei Hilfsmitteln bei uns haben, welche Regelungen bei der Versorgung mit Hilfsmitteln gelten, wie Sie diese bekommen und wie wir Sie unterstützen können.

Hilfsmittel – Ihre SBK-Vorteile:

Gesetzliche Zuzahlungen, Festbeträge, höherwertige Wunschversorgung

Unser Tipp: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von den Zuzahlungen befreit werden. Hierzu können Sie sich auf der Seite Zuzahlungsbefreiung informieren. Und mithilfe von unserem Zuzahlungsrechner können Sie Ihre individuelle Zuzahlungsgrenze ganz einfach selbst ermitteln .

So bekommen Sie Ihr Hilfsmittel

  1. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt hält eine Versorgung mit einem Hilfsmittel für erforderlich? In diesem Fall bekommen Sie ein entsprechendes Rezept. Dieses darf übrigens auch der behandelnde Arzt oder die Ärztin im Krankenhaus oder einer Reha-Klinik ausstellen.
  2. Sie wählen einen Vertragspartner aus, der das entsprechende Hilfsmittel anbietet. Mithilfe unserer Online-Suche können Sie ganz einfach einen qualifizierten Vertragspartner in Ihrer Nähe finden und sich über Ihr Hilfsmittel, die Kosten und den Beschaffungsprozess informieren.

  3. Hinweis: Die Hilfsmittel-Vertragspartnersuche und die Produktinformationen werden von der GWQ ServicePlus AG, Ria-Thiele-Straße 2a, 40549 Düsseldorf, bereitgestellt. Ihre IP-Adresse wird im Falle der Nutzung der Hilfsmittel-Vertragspartnersuche und Produktinformation aus technischen Gründen an die GWQ ServicePlus AG übermittelt. Bei der GWQ ServicePlus AG wird Ihre IP-Adresse jedoch nicht weiter gespeichert, sondern umgehend gelöscht

  4. Sie reichen Ihr Rezept anschließend direkt beim Vertragspartner ein. Alternativ können Sie Ihr Rezept auch direkt bei uns einreichen. Erfahren Sie hier , wie einfach das geht.
  5. In der Regel benötigen Sie für Hilfsmittel eine vorherige Genehmigung durch uns. Den nötigen Kostenvoranschlag erstellt immer der Vertragspartner für Sie, sobald er die Verordnung von Ihnen bekommen hat.
  6. Nach der Genehmigung durch uns bekommen Sie das entsprechende Hilfsmittel über unseren Vertragspartner.

Weitere Hinweise:

Hier erhalten Sie Informationen zu bestimmten Hilfsmitteln:

Anträge für Hilfsmittel bei der SBK einlösen:

Rezept einreichen

Wenn wir Sie im Vorfeld Ihrer Versorgung unterstützen oder beraten sollen, dann reichen Sie Ihr Rezept ganz einfach online bei der SBK ein. Damit geht Ihr Antrag auf Hilfsmittel sofort bei uns ein und Sie sparen Zeit, denn wir kümmern uns zusammen mit unseren Vertragspartnern um eine möglichst rasche Versorgung. 

Ihren Antrag können Sie sicher und schnell in der Meine SBK-App einreichen.

Hilfsmittel beantragen

Alternativ senden Sie Ihre Unterlagen per Post an: SBK, 80227 München.

 

Stromkosten mit der SBK abrechnen

Sie bekommen von uns die Stromkosten für bestimmte größere, elektrisch betriebene Hilfsmittel erstattet: Dazu gehören Sauerstoffkonzentratoren, Beatmungsgeräte, CPAP-Geräte und Elektrorollstühle. Sie können selbst zwischen einer Erstattung nach tatsächlichem Aufwand oder einer pauschalen Erstattung wählen.

Nach tatsächlichem Aufwand sind folgende Belege für den beantragten Erstattungszeitraum erforderlich:

Wir empfehlen Ihnen die pauschale Variante, denn diese ist für Sie deutlich einfacher. Wir brauchen hierzu nur sehr wenige Angaben, und im Gegensatz zur Erstattung nach tatsächlichem Aufwand sind auch keine Belege erforderlich.

Stromkosten erstatten lassen

Die Hilfsmittel-Fachberater der SBK beraten und unterstützen Sie

Sie bekommen bei uns eine individuelle Beratung für Ihre bestmögliche Versorgung mit Hilfsmitteln. Ihr Hilfsmittel-Fachberater ist bei allen Fragen zum Thema Hilfsmittelversorgung unter der Telefonnummer 089 969 777 500 für Sie da.

Mehr zum Thema:

Fühlen Sie sich durch die Inhalte gut informiert?