Hilfsmittel
Den Alltag mit gesundheitlichen Einschränkungen besser bewältigen
Hilfsmittel sind Helfer für Ihren Alltag, damit Sie schneller wieder gesund werden oder eine gesundheitliche Einschränkung ausgleichen können. Dazu zählen zum Beispiel Hörgeräte, ein Rollstuhl oder Einlagen. Bei uns profitieren Sie von hohen Qualitätsstandards, die wir mit unseren Vertragspartnerunternehmen (Sanitätshäuser, orthopädietechnische Betriebe, Akustikerinnen und Akustiker sowie andere Hilfsmittel-Lieferantinnen und -Lieferanten) vereinbart haben. Das gilt für die Beschaffenheit und Technik der Hilfsmittel ebenso wie für sämtliche Servicedienstleistungen. Dazu zählen z. B. die Erreichbarkeit im Notfall oder besonders schnelle Lieferzeiten.
Gesetzliche Zuzahlungen, Festbeträge, höherwertige Wunschversorgung
Zuzahlungsbefreiung: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von den Zuzahlungen befreit werden. Hierzu können Sie sich auf der Seite
So bekommen Sie Ihr Hilfsmittel
Sie wählen eine Vertragspartnerin oder einen Vertragspartner aus, die oder der das entsprechende Hilfsmittel anbietet. Mithilfe unserer Online-Suche können Sie ganz einfach einen qualifizierten Hilfsmittelanbietenden in Ihrer Nähe finden und sich über Ihr Hilfsmittel, die Kosten und den Beschaffungsprozess informieren.
Weitere Hinweise:
Hier erhalten Sie Informationen zu bestimmten Hilfsmitteln:
Sie finden ausführliche Informationen auf der speziellen Seite zu
Sie hören nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr? Sie können sicher sein, dass wir Ihnen auch hier zur Seite stehen.
Wenn Ihnen Ihre Hals-Nasen-Ohren-Ärztin oder -Arzt eine Hörgeräteversorgung verordnet hat, suchen Sie bitte eine Akustikerin oder einen Akustiker in Ihrer Nähe auf. Dort erhalten Sie Hilfe, ein geeignetes Hörgerät zu finden. Nun beginnt für Sie eine Phase des Testens. Dazu wird Ihre Akustikerin oder Ihr Akustiker mit Ihnen verschiedene Hörgeräte ausprobieren. Umfang und Ausmaß des Tests sind vertraglich mit uns festgelegt.
Unser Tipp für Sie: Testen Sie jede Alltagssituation, in denen Hören wichtig ist, zum Beispiel Straßenverkehr, Menschenansammlungen oder Familienfeiern. So gewinnen Sie die Sicherheit, dass Ihnen Ihr Hörgerät ein bestmögliches Sprachverständnis bietet. Haben Sie Geduld, denn es kann etwas dauern, bis Sie sich wirklich entscheiden können.
Fällt Ihre Wahl auf ein bestimmtes Hörgerät, klärt Ihre Akustikerin oder Ihr Akustiker die Kostenübernahme direkt mit uns. Wir übernehmen außerdem für Sie die Kosten für Beratung, Anpassung, Einstellung und Wartung sowie eventuell anfallende Reparaturen und weitere Ohrpassstücke – über den Zeitraum der folgenden sechs Jahre. Den Rahmen dafür bildet unsere Reparaturpauschale. Alle Beträge rechnet die Akustiker-Praxis direkt mit uns ab. Sie zahlen lediglich die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 Euro pro Hörgerät.
Wenn Sie sich aus Komfortgründen für teurere Hörgeräte entscheiden, tragen Sie die Mehrkosten selbst. Das Gleiche gilt auch für Reparatur- und Wartungsleistungen, die über die Reparaturpauschale hinausgehen. Lassen Sie sich in bei einem teureren Hörgerät unbedingt ausführlich beraten. Bitte denken Sie daran, dass Sie auch mit einem Hörgerät ohne eigene Aufzahlung ein nahezu gleiches Sprachverstehen erreichen. Wägen Sie deshalb gut ab, ob sich die möglichen Mehrkosten, die Sie selbst tragen, lohnen.
Haben Sie Ihr Hörgerät verloren oder brauchen Sie innerhalb von sechs Jahren ein neues Gerät? Setzen Sie sich für eine schnelle Lösung mit Ihrer persönlichen Kundenberaterin oder Ihrem persönlichen Kundenberater in Verbindung. Die
Sie besitzen eine Verordnung für ein Tens-Gerät oder ein Blutdruckmessgerät? Dann senden Sie diese bitte gleich an uns – gern auch vorab per E-Mail oder per Fax an Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihren persönlichen Kundenberater. Die
Denn wir möchten, dass Sie schnell und einfach zu Ihrem Gerät kommen. Deshalb bestellen wir es für Sie bei unseren Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern – es wird dann noch am Tag der Bestellung an Sie versandt. Und was kommt finanziell auf Sie zu? Lediglich die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro.
Bei Ihnen wurde eine Atmungsstörung beim Schlafen festgestellt? Dann waren Sie bereits im Schlaflabor oder Sie planen einen Besuch. Und Sie haben eine Verordnung für ein sogenanntes CPAP-Gerät erhalten?
Diese Verordnung geben Sie bitte so schnell wie möglich an uns weiter. Manchmal erledigt das auch das Schlaflabor und veranlasst die Versorgung durch eines unserer Vertragspartnerunternehmen. Der Vorteil für Sie ist, dass Sie nur die gesetzliche Zuzahlung übernehmen, alle weiteren Kosten übernehmen wir für Sie.
Wir tragen für Sie die Kosten für das Therapiegerät, die medizinisch erforderliche Maske, medizinisch erforderliches Zubehör, Verbrauchsmaterialien und den entsprechenden Service. Dazu zählen zum Beispiel eine Einweisung, Reparatur und Beratungen.
Unser Tipp: Möchten Sie den beschriebenen Service in Anspruch nehmen, melden Sie sich direkt bei unserem Vertragspartnerunternehmen. Oder wie gewohnt einfach bei Ihrer persönlichen Kundenberaterin oder Ihrem persönlichen Kundenberater. Die
Sie haben eine Verordnung für Inkontinenzartikel erhalten? Auch hier helfen wir Ihnen natürlich gerne weiter. Wir verfügen über Vertragspartnerunternehmen bzw. herstellende Betriebe von Inkontinenzartikeln, die Sie zuverlässig und kompetent versorgen.
Sobald Ihre Verordnung bei uns eingetroffen ist, stellen wir für Sie den notwendigen Kontakt her. Selbstverständlich diskret: Ihre Produkte kommen in einer neutral verpackten Sendung direkt zu Ihnen ins Haus. Wichtig zu wissen: Auch im Bereich der Inkontinenzprodukte gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten und Varianten. Bitte lassen Sie sich deshalb vorab im Beratungsgespräch informieren, mit Mustern versorgen und probieren Sie diese dann in Ruhe zuhause aus. Haben Sie dann das geeignete Produkt gefunden, lassen Sie es sich einfach für die Dauer des verordneten Zeitraums zusenden.
Die Kostenübernahme durch uns erfolgt im Rahmen einer monatlichen Pauschale. Die Kosten werden direkt zwischen dem Vertragspartnerunternehmen und der SBK für Sie abgerechnet. Für Sie fallen wie gewohnt nur die gesetzlichen Zuzahlungen in Höhe von 10 Prozent monatlich an. Dabei wird der monatliche Maximalbetrag von 10 Euro nicht überschritten.
Ein Tipp: Auch in diesem Bereich können Sie sich für Komfortprodukte entscheiden. Ob oder welche Mehrkosten dabei entstehen, sagt Ihnen unsere Vertragspartnerin oder unser Vertragspartner. Mit diesem Wissen können Sie dann entscheiden, welche Versorgung Sie wünschen. Wenn Sie während des Bezugs Ihre Wahl ändern möchten, können Sie jederzeit zu einer Versorgung wechseln, bei der Sie keinen Aufpreis zahlen müssen.
Allergiebettwäsche verhindert während der Bettruhe den Kontakt mit sogenannten Milbenallergenen. Sie besteht aus einem hochdichten Material und wird als Zwischenbezug (Encasing) zwischen Matratze/Bett und Bettdecke/Bettbezug, Kissen/Kissenbezug verwendet.
Die SBK kann die Kosten für ein Set bestehend aus Matratzenbezug, Kissenbezug und Oberbettbezug über eine Vertragspartnerin oder einen Vertragspartner übernehmen, wenn Sie an einer Hausstaubmilbenallergie leiden und Sie eine ärztliche Verordnung (Muster 16) dafür haben.
Wenn Sie die ärztliche Verordnung erhalten, senden Sie diese bitte an die SBK. Gerne nutzen Sie hierzu ganz einfach die Rezept-Upload-Funktion in
Versicherte ab dem 18. Geburtstag leisten 10 % des Abgabepreises, mindestens 5 bis maximal 10 € als gesetzliche Zuzahlung. Die Zuzahlung ergibt sich aus dem Betrag, den die SBK tatsächlich übernimmt und wird direkt vom Vertragspartnerunternehmen einbehalten.
Unsere Vertragspartnerinnen und Vertragspartner bieten zehn Jahre Garantie auf ihre Produkte. Daher ist eine erneute ärztliche Verordnung erst nach zehn Jahren möglich.
In unseren Kundeninfos zum Download finden Sie Detailinformationen zu weiteren Hilfsmitteln:
Stromkosten mit der SBK abrechnen
Sie bekommen von uns die Stromkosten für bestimmte größere, elektrisch betriebene Hilfsmittel erstattet: Dazu gehören Sauerstoffkonzentratoren, Beatmungsgeräte, CPAP-Geräte und Elektrorollstühle. Sie können selbst zwischen einer Erstattung nach tatsächlichem Aufwand oder einer pauschalen Erstattung wählen.
Nach tatsächlichem Aufwand sind folgende Belege für den beantragten Erstattungszeitraum erforderlich:
Wir empfehlen Ihnen die pauschale Variante, denn diese ist für Sie deutlich einfacher. Wir brauchen hierzu nur sehr wenige Angaben, und im Gegensatz zur Erstattung nach tatsächlichem Aufwand sind auch keine Belege erforderlich.
Das SBK-Team der Hilfsmittel-Fachberatung berät und unterstützt Sie
Sie bekommen bei uns eine individuelle Beratung für Ihre bestmögliche Versorgung mit Hilfsmitteln. Ihre Hilfsmittel-Fachberaterin oder Ihr Hilfsmittel-Fachberater ist bei allen Fragen zum Thema Hilfsmittelversorgung unter der Telefonnummer 089 969 777 500 für Sie da.
Gerne können Sie sich auch ganz persönlich und einfach per Videochat von zuhause aus beraten lassen. An Ihrem Wunschtermin sind wir gerne für Sie da.