Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)
DiGAs – mobile und individuelle Anwendungen zur Begleitung und Unterstützung bei Erkrankungen

Digitale Tagebücher für Diabetiker, Migräne-Tracker oder digitale Anwendungen für Bluthochdruckpatienten: Immer mehr Menschen nutzen Gesundheits-Apps. Diese werden auch digitale Gesundheitsanwendungen genannt, kurz "DiGAs". DiGAs sind zertifizierte Medizinprodukte zur Erkennung, Überwachung, Behandlung und Linderung von Krankheiten oder Behinderungen. Patienten haben durch das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Apps zur Gesundheitsversorgung. Digitale Gesundheitsanwendungen können vom Arzt oder Psychotherapeuten verordnet oder auf Antrag von der SBK genehmigt werden.
Voraussetzung für eine Verordnung oder Genehmigung ist, dass digitale Gesundheitsanwendungen ein Prüfverfahren beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erfolgreich durchlaufen haben und in einem Verzeichnis erstattungsfähiger digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA-Verzeichnis) gelistet sind. In diesem Verzeichnis werden auch wesentliche Informationen zur DiGA für Patienten, Ärzte und Psychotherapeuten zusammenfassend dargestellt. Dies sorgt für umfangreiche Transparenz, damit der Patient gemeinsam mit seinem Arzt gut informierte Entscheidungen für seine Gesundheit treffen kann.
Digitale Gesundheitsanwendungen – Ihre SBK-Vorteile:
- Ihre Verordnung vom Arzt für eine DiGA können Sie ganz einfach in Ihrer Meine SBK-App hochladen.
- Möchten Sie einen Antrag auf Genehmigung einer DiGA einreichen, haben Sie in der Meine SBK-App die Möglichkeit, schnell und einfach die erforderlichen Informationen anzugeben.
- Ihr persönlicher Kundenberater informiert Sie, wie Sie digitale Gesundheitsanwendungen in Anspruch nehmen können und welche Voraussetzungen dafür gelten.
Wann haben Sie Anspruch auf eine DiGA?
Wenn Sie bei der SBK versichert sind und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf die im Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen aufgeführten DiGA. Der behandelnde Arzt oder Psychotherapeut prüft dazu das Vorliegen der Diagnose sowie das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen für die jeweilige DiGA. Ferner kann auch die SBK Ihnen eine DiGA genehmigen – wie das geht und welche Voraussetzungen dafür gelten, erfahren Sie auf dieser Seite unter "So bekommen Sie eine digitale Gesundheitsanwendung".
Informationen zu den verfügbaren digitalen Gesundheitsleistungen sowie zu Kompatibilitätsanforderungen oder Support erhalten Sie im DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.
So bekommen Sie eine digitale Gesundheitsanwendung:
Ihr Arzt oder Ihre Ärztin stellt Ihnen nach der Diagnose ein Rezept aus. Dieses Rezept können Sie direkt in Meine SBK hochladen. Sie können uns das Rezept auch per Post, per E-Mail oder per Fax zukommen lassen oder direkt bei Ihrem persönlichen Kundenberater abgeben.
Alternativ senden Sie uns formlos eine E-Mail oder einen Brief an SBK, 80227 München, und geben dabei an, welche Erkrankung vorliegt und welche digitale Gesundheitsanwendung Sie sich wünschen. Ferner ist für die Genehmigung einer digitalen Gesundheitsanwendung ein Nachweis notwendig, dass bei Ihnen die Diagnose für die gewünschte DiGA vorliegt. In der Regel liegt dieser Nachweis Ihrem persönlichen Kundenberater bereits vor. Ist dies nicht der Fall, benötigen wir einen Nachweis beispielsweise in Form eines Arztbriefes. Gerne können Sie auch unsere Online-Geschäftsstelle Meine SBK nutzen: Das Formular zur Genehmigung einer DiGA steht Ihnen im Upload-Bereich zur Verfügung.
Nach Prüfung der DiGA-Voraussetzungen (Vorliegen der Diagnose, DiGA im BfArM-Verzeichnis aufgeführt) lässt Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihr Kundenberater Ihnen den Rezeptcode für die DiGA zukommen.
Je nachdem, ob die DiGA Browser- oder App-basiert funktioniert, laden Sie sie im nächsten Schritt kostenlos im App Store von Apple oder im Google Play Store herunter oder rufen die erforderliche Seite in Ihrem Browser auf. Hier werden Sie aufgefordert, Ihren individuellen Freischaltcode einzugeben und sich gegebenenfalls zu registrieren. Die Nutzungsdauer für die DiGA beträgt in der Regel 90 Tage. Möchten Sie die DiGA darüber hinaus nutzen, brauchen Sie eine Folgeverordnung vom Arzt beziehungsweise Sie stellen einen weiteren Antrag bei uns.