Heilmittel
Zur Steigerung Ihres persönlichen Wohlbefindens
Heilmittel sind Physiotherapie, podologische Behandlungen, Logopädie oder Ergotherapie. Sie gehören zu medizinischen Dienstleistungen, die ärztlich verordnet werden. Sie werden von speziell ausgebildeten Therapeutinnen und Therapeuten durchgeführt. In der Heilmittelerbringerliste des GKV-Spitzenverbands finden Sie alle aktuell zugelassenen therapeutischen Praxen.
Die häufigsten Heilmittel sind:
Physiotherapie: Zur Physiotherapie zählen unter anderem Krankengymnastik, Lymphdrainage, Massagen sowie Wärme- und Kälteanwendungen.
Logopädie: Bei der Logopädie werden unter anderem Stimm-, Sprech- und Schluckstörungen behandelt, beispielsweise das Stottern.
Ergotherapie: Die Ergotherapie unterstützt und begleitet Menschen jeden Alters, die durch Krankheit, Behinderung oder Alter Schwierigkeiten bei alltäglichen Aufgaben haben. Die Ergotherapie soll die Selbstständigkeit der betroffenen Menschen erhöhen. Das Ziel dabei ist, den Alltag in Beruf, Schule und Familie wieder so unabhängig wie möglich zu bewältigen. Seit dem 01.04.2024 besteht für ärztliches Personal die Möglichkeit, eine sogenannte Blankoverordnung auszustellen. Je nach Indikation entscheidet jetzt die Therapeutin oder der Therapeut über die Auswahl der Heilmittel. Sie oder er bestimmt auch, wie häufig die Behandlung stattfinden und wie lange sie dauern soll. Diese Neuerung gilt zunächst für Erkrankungen der Wirbelsäule, Gelenke und Extremitäten (mit motorisch-funktionellen Schädigungen), u. a. wahnhafte und affektive Störungen bzw. Abhängigkeitserkrankungen und demenzielle Syndrome.
Podologische Therapie (Fußpflege): Podologische Behandlungen sollen krankhafte Veränderungen am Fuß als Folge von Diabetes mellitus verhindern. Die Therapie umfasst zum Beispiel das Abtragen verdickter Hornhaut oder die Bearbeitung von krankhaft verdickten Nägeln sowie solchen, die einzuwachsen drohen. Die medizinische Fußpflege wird von zugelassenen Podologinnen und Podologen durchgeführt.
Podologische Nagelspangen-Behandlung: Die Behandlung eines eingewachsenen Zehennagels ist eine gesetzliche Leistung. Sie kann in podologischen Einrichtungen sowie in niedergelassenen Arztpraxen (vorwiegend Chirurgie) durchführt werden.
Langfristiger Heilmittelbedarf
Der langfristige Heilmittelbedarf ist für Menschen, die aufgrund schwerer funktioneller bzw. struktureller körperlicher Schädigungen langfristig Heilmittel wie Krankengymnastik, Sprach- oder Ergotherapie benötigen.
Verordnungen im Rahmen eines sogenannten langfristigen Heilmittelbedarfs sind grundsätzlich nur für fest vorgeschriebene schwere Erkrankungen möglich, wie zum Beispiel angeborene Fehlbildungen oder Krebserkrankungen.
Wenn ärztlich festgestellt wird, dass Ihre Erkrankung zwar nicht zu diesen schweren Erkrankungen gehört, Ihre Einschränkungen aber vergleichbar sein könnten, dann prüfen wir gerne dennoch Ihren Antrag auf langfristigen Heilmittelbedarf.
Diesen Antrag auf langfristigen Heilmittelbedarf können Sie ganz einfach online stellen. Nutzen Sie dafür die Meine SBK-App oder die Webversion unter meine.sbk.org. Damit geht Ihr Antrag sofort bei uns ein und Sie sparen Zeit und Porto.
Auch ohne unsere Bestätigung über den langfristigen Heilmittelbedarf können Ihnen Heilmittel ärztlich verordnet werden, sofern sie medizinisch erforderlich sind. Die Verordnung erfolgt dann über den üblichen Verordnungsweg ohne langfristigen Heilmittelbedarf. Bitte stimmen Sie sich zu Ihrem persönlichen Heilmittelbedarf immer mit Ihrer Arztpraxis ab. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an Ihre persönliche Kundenberaterin und Ihren persönlichen Kundenberater. Die
Welche Kosten übernimmt die SBK?
Die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen übernimmt die SBK. Ihre Praxis rechnet die Kosten der Behandlung direkt mit uns ab. Lediglich die gesetzliche Zuzahlung übernehmen Sie selbst. Sie beträgt 10 % der Kosten sowie 10 € je Verordnung. Ihre Zuzahlung bezahlen Sie direkt in der therapeutischen Praxis.
Heilmittel für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind generell zuzahlungsfrei.
So bekommen Sie Heilmittel:
Sie möchten einen Antrag auf langfristigen Heilmittelbedarf stellen?
Ihren Antrag können Sie gern jederzeit in der Meine SBK einreichen.