Heilmittel

Heilmittel sind Physiotherapie, podologische Behandlungen, Logopädie oder Ergotherapie.

Heilmittel gehören zu medizinischen Dienstleistungen, die ärztlich verordnet werden. Sie werden von speziell ausgebildeten Therapeutinnen und Theapeuten durchgeführt. Auf der Webseite Heilmittelerbringerliste des GKV-Spitzenverbands finden Sie alle aktuell zugelassenen therapeutischen Praxen.

Die häufigsten Heilmittel sind:

Langfristiger Heilmittelbedarf

Der langfristigen Heilmittelbedarf ist für Menschen, die aufgrund schwerer funktioneller bzw. struktureller körperlicher Schädigungen langfristig Heilmittel wie Krankengymnastik, Sprach- oder Ergotherapie benötigen.

Verordnungen im Rahmen eines sogenannten langfristigen Heilmittelbedarfs sind grundsätzlich nur für fest vorgeschriebene schwere Erkrankungen möglich, wie zum Beispiel angeborene Fehlbildungen oder Krebserkrankungen. 

Wenn ärztlich festgestellt wird, dass Ihre Erkrankung zwar nicht zu diesen schweren Erkrankungen gehört, Ihre Einschränkungen aber vergleichbar sein könnten, dann prüfen wir gerne dennoch Ihren Antrag auf langfristigen Heilmittelbedarf. 

Diesen Antrag auf langfristigen Heilmittelbedarf können Sie ganz einfach online stellen. Nutzen Sie dafür die Meine SBK-App oder die Webversion unter meine.sbk.org. Damit geht Ihr Antrag sofort bei uns ein und Sie sparen Zeit und Porto. 

Wichtig: Auch ohne unsere Bestätigung über den langfristigen Heilmittelbedarf können Ihnen Heilmittel ärztlich verordnet werden, sofern sie medizinisch erforderlich sind. Die Verordnung erfolgt dann über den üblichen Verordnungsweg ohne langfristigen Heilmittelbedarf. Bitte stimmen Sie sich zu Ihrem persönlichen Heilmittelbedarf immer mit Ihrer Arztpraxis ab. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an Ihre persönliche Kundenberaterin und Ihren persönlichen Kundenberater.

So bekommen Sie Heilmittel:

  1. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt Ihnen eine Verordnung aus, wenn ein Heilmittel, also eine therapeutische Maßnahme, für die Behandlung erforderlich ist. Dabei gilt die sogenannte Heilmittelrichtlinie, die die Verordnung von Heilmitteln regelt. Die Anzahl der Therapieeinheiten richtet sich nach Art und Grad der Erkrankung.
  2. Mit Ihrer Verordnung gehen Sie dann direkt zu einer zugelassenen Therapeutin oder einem Therapeuten Ihrer Wahl. Eine Genehmigung durch uns ist nicht erforderlich. Auf der Webseite Heilmittelerbringerliste des GKV-Spitzenverbands können Sie nach therapeutischen Praxen in Ihrer Nähe suchen.
  3. Die Kosten für die Behandlung rechnet die therapeutische Praxis direkt mit uns ab. Sie beteiligen sich lediglich mit der gesetzlichen Zuzahlung an Ihrer Behandlung. Sie beträgt 10 % der Kosten sowie 10 € je Verordnung. Ihre Zuzahlung bezahlen Sie direkt in der therapeutischen Praxis.
    Hinweis: Heilmittel für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind generell zuzahlungsfrei.

Sie möchten einen Antrag auf langfristigen Heilmittelbedarf stellen?

Ihren Antrag können Sie gern jederzeit in der Meine SBK einreichen.

Antrag stellen

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