Krankengeld
Sie erhalten von der SBK Krankengeld, damit Sie auch bei längerer Krankheit finanziell abgesichert sind.
Wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt feststellt, dass Sie arbeitsunfähig sind, dann erhalten Sie Krankengeld von uns. Haben Sie eine Beschäftigung, dann bezahlt Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt meistens bis zur sechsten Woche der Erkrankung, die sogenannte Entgeltfortzahlung in voller Höhe. Läuft dieser Zeitraum bei längerer Krankheit aus, dann übernehmen wir Ihre finanzielle Absicherung. Sie sind aufgrund eines Arbeitsunfalles arbeitsunfähig? Dann übernimmt die zuständige Unfallversicherung die finanzielle Absicherung. Für eine schnellere und einfachere Abwicklung zahlen wir in diesem Fall das Verletztengeld im Auftrag der Unfallversicherung aus.
Wann und in welcher Höhe erhalte ich Krankengeld?
Wie lange können Sie Krankengeld erhalten?
Krankengeld bekommen Sie für maximal 78 Wochen aufgrund derselben Krankheit. Auf diesen Höchstanspruch werden Zeiten, in denen das Krankengeld ruht, wie zum Beispiel während der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber oder des Übergangsgeldbezuges während einer Rehabilitationsmaßnahme durch den Rentenversicherungsträger, angerechnet.
Gut zu wissen:
Während Sie Krankengeld beziehen, sind Sie und Ihre mitversicherten Familienangehörigen beitragsfrei bei uns versichert. In dieser Zeit zahlen wir auch weiterhin Ihre Beiträge für die Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung. Ihre Rentenzeiten sind damit auch bei einer längeren Erkrankung gesichert.
Krankengeld - Ihre SBK-Vorteile:
- Wir berechnen Ihr Krankengeld aufgrund Ihres Einkommens und kümmern uns für Sie um die nötigen Informationen.
- Wir melden Zeiten des Krankengeldbezugs direkt an den Rentenversicherungsträger, sodass keine Lücken in Ihrem Rentenkonto entstehen.
- Bei längerer Krankheit unterstützen wir Sie bei der Rückkehr ins Berufsleben durch eine stufenweise Wiedereingliederung.
- Wir helfen Ihnen bei schweren Erkrankungen bei der Beantragung von Rehabilitationsleistungen, um wieder gesund zu werden.
So bekommen Sie Krankengeld von der SBK:
- Damit wir das Krankengeld auszahlen können, stellt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihre Arbeitsunfähigkeit mit dem Hinweis fest, dass es sich um einen sogenannten Krankengeldfall handelt („ab der 7. AU-Woche oder sonstiger Krankengeldfall“ oder „Endbescheinigung“).
- Seit dem 01.10.2021 kann Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz eAU, nutzen und übersendet uns die erforderlichen Angaben direkt auf elektronischem Weg.
- Nutzt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die elektronische Übermittlung noch nicht, dann erhalten Sie weiterhin einen Papierausdruck. Senden Sie diese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bitte immer an die SBK, 80227 München, damit das Krankengeld ohne Zeitverzug und innerhalb weniger Tage an Sie überwiesen werden kann. Alternativ können Sie die Meine SBK-App nutzen und Ihre Krankmeldung digital hochladen.
- Die Auszahlung erfolgt, sobald Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei uns eingeht. Dabei zahlen wir Krankengeld immer bis zu dem Tag, an dem Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt hat. Durch die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei uns bzw. die elektronische Übersendung durch Ihre Ärztin oder Ihren Arzt können Sie steuern, wann Sie das Krankengeld erhalten möchten.
- Sind Sie weiterhin arbeitsunfähig, bekommen Sie eine weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Wichtig: Bitte achten Sie darauf, sich die Zeiten der Arbeitsunfähigkeit immer nahtlos bescheinigen zu lassen. Spätestens am Tag nach der bescheinigten Arbeitsunfähigkeitszeit muss die weitere Arbeitsunfähigkeit bescheinigt werden, damit es zu keinem Krankengeldausfall kommt.