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Rehabilitation

Mit einer Reha wieder zu Kräften zu kommen

Eine Rehabilitation unterstützt Sie, wenn Sie sich von einer Krankheit, einer Operation oder einer Verletzung erholen. Sie hilft dabei, Schritt für Schritt das Vertrauen und die Stärke für den Alltag zurückzugewinnen. In einer Rehabilitation, kurz Reha, erhalten Sie gezielte Therapien und Angebote zum Aktivsein. Darüber hinaus werden Sie in einer Reha individuell betreut.

  • Arten der Rehabilitation
  • Kostenträger
  • Antragstellung
  • Kostenübernahme für Behandlung, Fahrten, Unterbringung und Verpflegung
  • Selbstbeteiligung
  • Unterstützung nach der Reha
  • Zwei Frauen sitzen zusammen bei einer Tasse Kaffee, eine Frau trägt eine Schiene an ihrem linken Bein und hat es hochgelegt.

    Rehabilitation – Ihre Vorteile

  • Sie bekommen hochwertige Therapien in unseren Vertragskliniken.
  • Die Kosten für Ihre Reha werden von uns übernommen.
  • Wir organisieren Ihren Reha-Aufenthalt, eine passende Rehabilitationseinrichtung und einen Aufnahmetermin für Sie.
  • Sie können sich vollständig auf Ihre Reha konzentrieren.
  • Arten der Rehabilitation

    Grundsätzlich unterscheiden wir zwischen medizinischer Rehabilitation und Anschlussrehabilitation.

  • Eine medizinische Rehabilitation unterstützt Sie, wenn Sie chronisch krank sind. Sie hilft Ihnen, Beschwerden zu lindern und Ihr Leben wieder mehr zu genießen.
  • Eine Anschlussrehabilitation erleichtert Ihnen den Wiedereinstieg in den Alltag, besonders nachdem Sie akut krank waren oder eine Operation hatten. Sie findet unmittelbar nach dem stationären Krankenhausaufenthalt statt.
  • Beide Arten können, abhängig von der medizinischen Notwendigkeit, ambulant oder stationär durchgeführt werden.

    Kostenträger

    Für die Kostenübernahme einer Reha kommen grundsätzlich diese Kostenträger in Frage:

  • Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt die Kosten, wenn Sie berufstätig sind.
  • Die Unfallversicherung trägt die Kosten, wenn Sie die Reha wegen eines Unfalls brauchen.
  • Wir übernehmen die Kosten, wenn Sie weder berufstätig sind noch die Reha wegen eines Unfalls stattfindet.
  • Antragstellung

    Eine Reha muss immer vorher beantragt werden. Bevor Sie eine Reha beantragen, sprechen Sie am besten mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. In diesem Gespräch erfahren Sie, ob und wann eine Rehabilitation für Sie geeignet ist.

    Bei einer medizinischen Reha unterscheidet sich die Antragsstellung je nach Kostenträger:

  • Wenn die Deutsche Rentenversicherung der Kostenträger ist, dann können Sie die Reha ganz einfach über deren Online-Portal beantragen. Bei Fragen zum Antrag wenden Sie sich bitte an das kostenlose Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung: 0800 1000 4800
  • Wenn die Unfallversicherung der Kostenträger ist, dann wenden Sie sich bitte an Ihren Betriebsarzt, einen Durchgangsarzt oder Ihre behandelnde fachärztliche Praxis.
  • Wenn wir Sie bei einer Reha unterstützen, erhalten Sie den Antrag direkt von Ihrer Arztpraxis. Diesen Antrag können Sie digital über Meine SBK oder per Post an uns senden. Wir kümmern uns um Ihren Antrag und Sie erhalten im Anschluss das Ergebnis.
  • Wenn es sich um eine Anschlussrehabilitation handelt, dann unterstützt Sie der Sozialdienst im Krankenhaus bei Beantragung.

    Kostenübernahme für Behandlung, Fahrten, Unterbringung und Verpflegung

    Wir übernehmen die Kosten für die medizinisch notwendige Behandlung und die Verpflegung. Bei einer stationären Maßnahme übernehmen wir auch die Kosten für Ihre Unterbringung. Wir beteiligen uns auch an den Kosten für bis zu zwei Gepäckstücke.

    Regelung je nach Transportmittel (für Hin- und Rückfahrt):

  • Öffentliche Verkehrsmittel:  vollständige Erstattung der Kosten
  • Privater PKW oder Taxi: anteilige Kostenübernahme
  • Fahrservice der Reha-Einrichtung: vollständige Kostenübernahme
  • Für die Erstattung bzw. Übernahme der Kosten senden Sie uns bitte das dem Genehmigungsschreiben beiliegende Formular und vorhandene Rechnungen der Fahrten zu. Informationen zum Fahrservice bekommen Sie zusammen mit dem Genehmigungsschreiben.

    Selbstbeteiligung

    Je nach Kostenträger und Art der Reha fällt ein Eigenanteil an. Dieser Eigenanteil gilt für Personen ab 18 Jahren, wenn wir der Kostenträger sind:

  • Ambulante Reha: Zuzahlung von 10 € pro Tag. Wenn die ambulante Reha länger als 42 Tage dauert, ist die Zuzahlung auf 28 Tage begrenzt.
  • Stationäre Reha: Zuzahlung von 10 € pro Tag. Wenn die stationäre Reha länger als 42 Tage dauert, ist die Zuzahlung auf 28 Tage begrenzt. An- und Abreise zählen jeweils als ein Tag.
  • Anschlussrehabilitation: Zuzahlung von 10 € pro Tag für bis zu 28 Tage. Die Krankenhaus-Zuzahlungen eines Kalenderjahres werden angerechnet.
  • Wenn die Deutsche Rentenversicherung Kostenträger Ihrer Reha ist, gelten andere Zuzahlungsregelungen.

    Mit unserem Zuzahlungsrechner können Sie schnell und einfach herausfinden, bis zu welchem Betrag im Jahr Sie Zuzahlungen selbst übernehmen müssen.

    Wenn Sie in einem Jahr bereits viele Zuzahlungen geleistet haben, könnte es eventuell sinnvoll sein, sich von den Zuzahlungen befreien zu lassen. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Seite Zuzahlungsbefreiung.

    Unterstützung nach der Reha

    Wenn Sie wieder Zuhause sind ist es wichtig, die gelernten Inhalte im Alltag umzusetzen. Hierbei können Ihnen zum Beispiel Rehabilitationssport und Funktionstraining helfen. Wir unterstützen Sie gerne, die für Sie passenden Angebote zu finden. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt mit Ihrer persönlichen Kundenberaterin oder Ihrem persönlichen Kundenberater auf. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

    0800 072 572 572 50

    Mo - Fr | 8:00 - 18:00 Uhr gebührenfrei

    0800 072 572 585 50

    Mo - Fr | 8:00 - 20:00 Uhr gebührenfrei

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