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sbk.org Beratung & Leistungen Gesundheit & Behandlung Organspende

Organspende

Informiert eine bewusste Entscheidung treffen

Mehr als 8.700 Menschen warten in Deutschland derzeit auf eine Organtransplantation, für viele bedeutet es die einzige Chance, zu überleben. Demgegenüber stehen 2.877 Organe, die im Jahre 2023 transplantiert wurden. Insgesamt waren es in Deutschland 965 Menschen, die ihre Organe gespendet haben, um schwer kranken Menschen zu helfen. Sie haben die Möglichkeit Ihre Entscheidung auf dem Organspendeausweis zu dokumentieren, egal ob Sie für oder gegen eine Organspende sind. Informieren Sie sich auf dieser Seite zur Organspende und treffen Sie eine bewusste Entscheidung.

Jetzt online: Organspende-Register

Bisher wurde auf dem Organspendeausweis die persönliche Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende festgehalten. Seit dem 18.03.2024 geht das auch online. Ab dem 01.07.2024 können alle Entnahme-Kliniken Erklärungen suchen und abrufen. 

Sie können ab sofort im Organspende-Register eine Erklärung abgeben. Dazu brauchen Sie eine Identifizierung mit der eID-Funktion des Personalausweises. 

Die Anzeige des Organspende-Registers innerhalb der SBK-Patientenakte ist ab Ende September 2024 möglich. Wir informieren Sie rechtzeitig darüber, wie der Zugriff über die SBK-Patientenakte genau funktioniert.

Ab dem 01.01.2025 können dann auch die Einrichtungen für Gewebespenden auf das Register zugreifen und die Bereitschaft zu Gewebespenden klären.

Die Organspende und wann sie stattfindet

Bei der Organspende handelt es sich um die Transplantation von abgegrenzten Teilen des Organismus wie zum Beispiel von Organen oder Gewebe. Der heutige Stand der Medizin ermöglicht die Transplantation von Lunge, Herz, Leber, Nieren, Gewebe oder Bauchspeicheldrüse.

Eine Transplantation kann nur dann vorgenommen werden, wenn zwei erfahrene Fachärztinnen oder Fachärzte unabhängig voneinander den Hirntod der möglichen spendenden Person festgestellt haben. Das bedeutet, dass die Hirnfunktionen unwiederbringlich erloschen sind. Lediglich das Herz-Kreislauf-System wird durch Geräte künstlich aufrechterhalten, ein Schmerzempfinden ist nicht mehr möglich.

Voraussetzung ist außerdem, dass die verstorbene Person sich zu seinen Lebzeiten als Organspender kenntlich gemacht hat. Wenn kein Organspendeausweis mit Zustimmung oder anderweitigen Informationen zur Organspendebereitschaft vorliegen, werden die Angehörigen gebeten, nach dem vermutlichen Willen der verstorbenen Person zu entscheiden.

Bei der Organspende unterscheidet man zwischen der sogenannten Lebendspende, bei der das Organ eines lebenden Menschen entnommen wird und der sogenannten postmortalen Spende, bei der Organe einer verstorbenen Person entnommen werden.

Bei der Stammzellenspende werden Stammzellen aus dem Blut einer spendenden Person gewonnen, bei der Knochenmarkspende werden diese aus dem Knochenmark gewonnen.

Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende steht jedem frei. Egal, wie sich jeder einzelne entscheidet, es gibt kein Richtig oder Falsch. Die eigene Entscheidung, dokumentiert auf dem Organspendeausweis, kann jedoch die Angehörigen von dieser für sie unter Umständen schwierigen Entscheidung entlasten.

Bereits ab dem 14. Lebensjahr kann man einer Organ- oder Gewebespende widersprechen, ab dem 16. Lebensjahr einer Spende zustimmen oder widersprechen.

Chronische Erkrankungen wie Diabetes schließen eine Organspende nicht aus. Die betreuenden Ärtzinnen und Ärtze prüfen nach der Feststellung eines Hirntodes die Möglichkeit einer Transplantation.

Krankheiten wie HIV oder Krebserkrankungen können zum Ausschluss einer Organspende führen.

Auf dem Organspendeausweis haben Sie die Möglichkeit Ihre Entscheidung zu dokumentieren, egal ob Sie für oder gegen eine Organspende sind. Ebenfalls haben Sie die Möglichkeit auf dem Organspendeausweis anzugeben, dass Sie die Entscheidung auf jemand anderen übertragen möchten.
Die angegebenen Daten auf dem Organspendeausweis werden nicht erfasst.
Dadurch haben Sie die Sicherheit bei einer Änderung Ihrer Entscheidung, den Vermerk selbst zu ändern oder gar den Ausweis zu vernichten.

  • Klärung der Voraussetzungen: Organe können nur dann gespendet werden, wenn bestimmte rechtliche und medizinische Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu zählt, dass der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen, also der Hirntod, festgestellt wurde und eine Zustimmung zur Organspende vorliegt.
  • Entnahme und Transport der Spenderorgane: Die Organentnahme findet mit der gleichen Sorgfalt statt wie eine Operation am lebenden Menschen. Um geeignete empfangende Personen ermitteln zu können, werden die Spenderorgane medizinisch untersucht und Gewebemerkmale sowie die Blutgruppe erhoben.
  • Warteliste und Vermittlung: Es werden weniger Organe gespendet als benötigt. Deshalb werden Patientinnen und Patienten, bei denen aus medizinischen Gründen eine Transplantation erforderlich ist, in Wartelisten aufgenommen.
  • Nachsorge: Der langfristige Erfolg einer Organtransplantation wird durch ärztliche Kontrollen unterstützt. Besonders wichtig ist es dabei, Abstoßungsreaktionen des Körpers zu verhindern.
  • Organspendeausweis beantragen

    Organspendeausweise bekommen Sie auf der Webseite Organspende der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) oder beim Infotelefon Organspende unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 90 40 400.

    Weitere Informationen zum Thema Organspende

    Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) machen sich für das Thema Organspende stark und stellen ausführliche Informationen im Internet bereit:

  • Informationen zur Organspende der BZgA
  • Deutsche Stiftung Organtransplantation
  • Das gemeinsame Infotelefon der Deutschen Stiftung Organspende und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung beantwortet Fragen zur Organspende unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 90 40 400 (erreichbar von Montag bis Donnerstag von 9 bis 18 Uhr und am Freitag von 9 bis 16 Uhr).

    Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf den Organspende-Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit.

    0800 072 572 572 50

    7 Tage / 24 Std. gebührenfrei

    0800 072 572 585 50

    8:00 - 20:00 Uhr gebührenfrei

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