Organspende
Informiert eine bewusste Entscheidung treffen
Mehr als 8.700 Menschen warten in Deutschland derzeit auf eine Organtransplantation, für viele bedeutet es die einzige Chance, zu überleben. Demgegenüber stehen 2.877 Organe, die im Jahre 2023 transplantiert wurden. Insgesamt waren es in Deutschland 965 Menschen, die ihre Organe gespendet haben, um schwer kranken Menschen zu helfen. Sie haben die Möglichkeit Ihre Entscheidung auf dem Organspendeausweis zu dokumentieren, egal ob Sie für oder gegen eine Organspende sind. Informieren Sie sich auf dieser Seite zur Organspende und treffen Sie eine bewusste Entscheidung.

Jetzt online: Organspende-Register
Speichern Sie künftig Ihre persönliche Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende online. Sie können Ihre Erklärung über das
Ab sofort können Sie Ihre Entscheidung zur Organspende auch direkt über die
Alle Entnahme-Kliniken können Erklärungen suchen und abrufen. Ab 2025 können auch die Einrichtungen für Gewebespenden auf das Register zugreifen und die Bereitschaft zu Gewebespenden klären.
Die Organspende und wann sie stattfindet
Bei der Organspende handelt es sich um die Transplantation von abgegrenzten Teilen des Organismus wie zum Beispiel von Organen oder Gewebe. Der heutige Stand der Medizin ermöglicht die Transplantation von Lunge, Herz, Leber, Nieren, Gewebe oder Bauchspeicheldrüse.
Eine Transplantation kann nur dann vorgenommen werden, wenn zwei erfahrene Fachärztinnen oder Fachärzte unabhängig voneinander den Hirntod der möglichen spendenden Person festgestellt haben. Das bedeutet, dass die Hirnfunktionen unwiederbringlich erloschen sind. Lediglich das Herz-Kreislauf-System wird durch Geräte künstlich aufrechterhalten, ein Schmerzempfinden ist nicht mehr möglich.
Voraussetzung ist außerdem, dass die verstorbene Person sich zu seinen Lebzeiten als Organspender kenntlich gemacht hat. Wenn kein Organspendeausweis mit Zustimmung oder anderweitigen Informationen zur Organspendebereitschaft vorliegen, werden die Angehörigen gebeten, nach dem vermutlichen Willen der verstorbenen Person zu entscheiden.
Organspendeausweis beantragen
Organspendeausweise bekommen Sie auf der Webseite
Häufig gestellte Fragen zur Organspende
Bei der Organspende unterscheidet man zwischen der sogenannten Lebendspende, bei der das Organ eines lebenden Menschen entnommen wird und der sogenannten postmortalen Spende, bei der Organe einer verstorbenen Person entnommen werden.
Bei der Stammzellenspende werden Stammzellen aus dem Blut einer spendenden Person gewonnen, bei der Knochenmarkspende werden diese aus dem Knochenmark gewonnen.
Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende steht jedem frei. Egal, wie sich jeder einzelne entscheidet, es gibt kein Richtig oder Falsch. Die eigene Entscheidung, dokumentiert auf dem Organspendeausweis, kann jedoch die Angehörigen von dieser für sie unter Umständen schwierigen Entscheidung entlasten.
Bereits ab dem 14. Lebensjahr kann man einer Organ- oder Gewebespende widersprechen, ab dem 16. Lebensjahr einer Spende zustimmen oder widersprechen.
Chronische Erkrankungen wie Diabetes schließen eine Organspende nicht aus. Die betreuenden Ärtzinnen und Ärtze prüfen nach der Feststellung eines Hirntodes die Möglichkeit einer Transplantation.
Krankheiten wie HIV oder Krebserkrankungen können zum Ausschluss einer Organspende führen.
Auf dem Organspendeausweis haben Sie die Möglichkeit Ihre Entscheidung zu dokumentieren, egal ob Sie für oder gegen eine Organspende sind. Ebenfalls haben Sie die Möglichkeit auf dem Organspendeausweis anzugeben, dass Sie die Entscheidung auf jemand anderen übertragen möchten.
Die angegebenen Daten auf dem Organspendeausweis werden nicht erfasst.
Dadurch haben Sie die Sicherheit bei einer Änderung Ihrer Entscheidung, den Vermerk selbst zu ändern oder gar den Ausweis zu vernichten.
Wenn Sie eine Patientenverfügung verfassen sollten Sie darauf achten, dass die in der Patientenverfügung festgehaltenen Wünsche zur medizinischen Behandlung nicht im Widerspruch zu einer möglichen Organspende stehen. Denn eine Organspende erfordert in vielen Fällen eine medizinische Versorgung bis zur Organentnahme, auch wenn ansonsten keine lebensverlängernden Maßnahmen gewünscht werden.
Um sicher zu sein, dass es keine Unstimmigkeiten gibt ist es wichtig, in der Patientenverfügung eine klare Ausnahme für den Fall einer Organspende festzulegen. Ein Beispiel wäre, lebensverlängernde Maßnahmen nur dann abzulehnen, wenn Sie keine Organspende wünschen. Wenn Sie eine Organspende wünschen, würden Sie lebensverlängernde Maßnahmen bis zur Organentnahme akzeptieren. Mehr Informationen zum Thema Patientenverfügung finden Sie
Weitere Informationen zum Thema Organspende
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) machen sich für das Thema Organspende stark und stellen ausführliche Informationen im Internet bereit:
Das gemeinsame Infotelefon der Deutschen Stiftung Organspende und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung beantwortet Fragen zur Organspende unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 90 40 400 (erreichbar von Montag bis Donnerstag von 9 bis 18 Uhr und am Freitag von 9 bis 16 Uhr).
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf den