Psychotherapie
Wir unterstützen Sie auf dem Weg zu einer Psychotherapie
Psychische Erkrankungen haben verschiedene Ursachen, aber meistens eines gemeinsam: Sie bestimmen den Alltag, das Denken, Fühlen und Handeln der betroffenen Person. In diesem Fall ist es ratsam, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Denn psychische Erkrankungen sind genauso behandelbar wie körperliche.
Wenn Sie eine psychotherapeutische Behandlung brauchen, übernehmen wir die Kosten. Zudem erleichtern wir Ihnen die Suche nach einer Therapeutin oder einem Therapeuten mit Kassenzulassung. Hier informieren wir Sie über die einzelnen Schritte von der psychotherapeutischen Sprechstunde bis zur Genehmigung einer Psychotherapie.
Der Ablauf einer psychotherapeutischen Behandlung
1. Psychotherapeutische Sprechstunde
Eine psychotherapeutische Behandlung beginnt mit der psychotherapeutischen Sprechstunde. Ihre Therapeutin oder Ihr Therapeut klärt bei diesem Erstgespräch, ob Bedarf für eine Behandlung besteht. Sie oder er klärt auch, welche Behandlungsart für Sie empfehlenswert ist.
2. Akutbehandlung (optional)
Wenn die Therapeutin oder der Therapeut einen besonders dringenden Behandlungsbedarf feststellt, können Sie unmittelbar mit einer Akutbehandlung beginnen. Bei einem längerfristigen Behandlungsbedarf kann die Akutbehandlung in eine Psychotherapie überführt werden. Wir übernehmen die Kosten für bis zu drei Sprechstunden sowie bis zu zwölf Therapieeinheiten für die Akutbehandlung. Bei Kindern und Jugendlichen übernehmen wir die Kosten für bis zu fünf Sprechstunden.
Sie können sich direkt an kassenzugelassene Therapeutinnen und Therapeuten sowie Ärztinnen und Ärzte wenden. Eine Übersicht finden Sie auf der Internetseite der
3. Probatorische Sitzungen
Wenn in der Sprechstunde festgestellt wird, dass bei Ihnen ein Behandlungsbedarf besteht, folgen Probegespräche. Das sind die sogenannten probatorischen Sitzungen. In diesen Sitzungen finden Sie und die Therapeutin bzw. der Therapeut gemeinsam heraus, ob Sie eine vertrauensvolle Beziehung aufbauen können. Bis zu vier probatorische Sitzungen werden von uns bezahlt. Mindestens zwei Sitzungen sind dabei verpflichtend.
Termine für probatorische Sitzungen kann Ihnen die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung vermitteln. Voraussetzung dafür ist, dass Sie in der Sprechstunde eine Empfehlung für eine zeitnahe ambulante Psychotherapie erhalten haben. Auch hier soll die Wartezeit maximal vier Wochen betragen. Unter
4. Ärztliche Untersuchung
Nach den probatorischen Sitzungen werden Sie in Ihrer Haus- oder Facharztpraxis ärztlich untersucht. Diese Untersuchung soll sicherstellen, dass keine körperlichen Erkrankungen ursächlich für Ihre Situation sind. Anschließend erstellt die Ärztin oder der Arzt den sogenannten Konsiliarbericht.
5. Antrag
Den Antrag stellen Sie gemeinsam mit Ihrer Therapeutin oder Ihrem Therapeuten. Die Formulare hält Ihre therapeutische Praxis bereit und reicht sie bei uns zusammen mit dem ärztlichen Konsiliarbericht ein. In bestimmten Fällen beauftragen wir ein qualifiziertes Gutachten. Wenn die Voraussetzungen für die Therapie erfüllt sind, senden wir die Genehmigung an Sie und an Ihre therapeutische Praxis. Danach können die Therapiesitzungen starten.
6. Therapiesitzungen
Eine Psychotherapie kann sowohl in Einzelsitzungen als auch in der Gruppe stattfinden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass die Stunden per Video erfolgen. Ob dies sinnvoll ist, entscheiden die Therapeutin oder der Therapeut gemeinsam mit der zu therapierenden Person. Bei der Videosprechstunde ist es wichtig, dass datenschutzrechtliche und entsprechend technische Voraussetzungen erfüllt sind.
Wenn es psychologisch sinnvoll ist, kann eine verstärkte Nutzung von Gruppentherapien genutzt werden. Ein großer Vorteil der Gruppentherapie ist beispielsweise, dass die Betroffenen gemeinsam an Lösungen arbeiten und sich gegenseitig unterstützen können.
Einfacher Zugang zur Psychotherapie über die Gruppe
Gruppentherapien erleichtern häufig den Einstieg in eine Therapie. Insbesondere das neue Angebot der gruppenpsychotherapeutischen Grundversorgung können Sie einfach nutzen. Dieses neue Angebot soll auf eine Gruppentherapie vorbereiten bzw. zur ersten Symptomlinderung beitragen.
Sie können dieses neue Angebot ohne eine Genehmigung durch uns nutzen. Selbstverständlich prüft die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut im Rahmen der Sprechstunde, ob diese Art der Behandlung sinnvoll ist.
Welche Kosten übernimmt die SBK?
Wir übernehmen bei allen kassenzugelassenen Therapiestellen und Arztpraxen die Kosten für eine erforderliche psychotherapeutische Behandlung in vollem Umfang.
Maßnahmen, die nur Erziehungs-, Ehe-, Lebens- oder Sexualberatung zum Ziel haben, dürfen von uns nicht übernommen werden.
Für welche Therapieverfahren übernimmt die SBK die Kosten?
Die Therapeutin oder der Therapeut entscheidet sich zusammen mit der Patientin oder dem Patienten für ein bestimmtes Therapieverfahren. Für gesetzliche Krankenkassen sind die folgenden Therapieformen anerkannte Behandlungsmethoden:
Verhaltenstherapie: Die Verhaltenstherapie soll motivieren, das Handeln, Denken und Fühlen der Patientin bzw. des Patienten zu ändern. Dabei werden bereits vorhandene Stärken oder Fähigkeiten herausgearbeitet und genutzt.
Zusätzliche Angebote der SBK
Digitale Gesundheitsanwendungen
Unterstützung bei der Bewältigung von psychischen Beschwerden erhalten Sie auch mit digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA). Diese sogenannten Apps auf Rezept können Hilfe bei Depression, Stress oder Burnout, Angst und auch Sucht bieten. Zumeist werden die Inhalte der Apps auf Grundlage der kognitiven Verhaltensänderung in Form von Texten, Videos, Audios und interaktiven Übungen abwechslungsreich angeboten. Die Nutzungsdauer einer DiGA variiert je nach Programm und Bedarf. Häufig sind zunächst drei Monate vorgesehen. Besprechen Sie am besten mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, ob eine DiGA für Sie sinnvoll ist. Wie Sie eine DiGA erhalten und welche sich für Sie eignen, erfahren Sie auf der Seite zu den
SBK-Terminservice
Falls Ihnen die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung nicht weiterhelfen konnte, unterstützt Sie unser kostenfreier SBK-Terminservice bei der Suche nach einem Therapieplatz. Wenden Sie sich dafür bitte an Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihren persönlichen Kundenberater. Die
Gesundheitskurse
Entspannungsverfahren können ebenfalls Bestandteil der Behandlung psychischer Erkrankungen sein. Sie eignen sich außerdem zum Stressabbau. Bei uns bekommen Sie Gesundheitskurse wie zum Beispiel Yoga, autogenes Training oder progressive Muskelentspannung. Dabei haben Sie die Wahl zwischen Kursen vor Ort in einer festen Trainingsgruppe oder Online-Kursen – am Computer oder per Smartphone-App. Weitere Infos finden Sie auf der Seite
Wir sind persönlich für Sie da
Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihr persönlicher Kundenberater steht Ihnen immer gerne mit Rat und Tat zur Seite. Die Kontaktdaten finden Sie in der
Wenn Sie uns direkt telefonisch kontaktieren wollen, erreichen Sie uns unter