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Psychotherapie

Wir unterstützen Sie auf dem Weg zu einer Psychotherapie

Psychische Erkrankungen haben verschiedene Ursachen, aber meistens eines gemeinsam: Sie bestimmen den Alltag, das Denken, Fühlen und Handeln der betroffenen Person. In diesem Fall ist es ratsam, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Denn psychische Erkrankungen sind genauso behandelbar wie körperliche.

Wenn Sie eine psychotherapeutische Behandlung brauchen, übernehmen wir die Kosten. Zudem erleichtern wir Ihnen die Suche nach einer Therapeutin oder einem Therapeuten mit Kassenzulassung. Hier informieren wir Sie über die einzelnen Schritte von der psychotherapeutischen Sprechstunde bis zur Genehmigung einer Psychotherapie.

Eine junge Frau sitzt auf einem Sessel in einem Behandlungszimmer und redet mit einer Frau.
©gettyimages / SDI Productions

Psychotherapie – Ihre SBK-Vorteile:

  • Wir übernehmen bei allen kassenzugelassenen Therapiestellen und Arztpraxen die Kosten für eine erforderliche psychotherapeutische Behandlung in vollem Umfang.
  • Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihr persönlicher Kundenberater unterstützt Sie bei der Suche nach einem Therapieplatz.
  • Der Ablauf einer psychotherapeutischen Behandlung

    1. Psychotherapeutische Sprechstunde

    Eine psychotherapeutische Behandlung beginnt mit der psychotherapeutischen Sprechstunde. Ihre Therapeutin oder Ihr Therapeut klärt bei diesem Erstgespräch, ob Bedarf für eine Behandlung besteht. Sie oder er klärt auch, welche Behandlungsart für Sie empfehlenswert ist.
     

    2. Akutbehandlung (optional)

    Wenn die Therapeutin oder der Therapeut einen besonders dringenden Behandlungsbedarf feststellt, können Sie unmittelbar mit einer Akutbehandlung beginnen. Bei einem längerfristigen Behandlungsbedarf kann die Akutbehandlung in eine Psychotherapie überführt werden. Wir übernehmen die Kosten für bis zu drei Sprechstunden sowie bis zu zwölf Therapieeinheiten für die Akutbehandlung. Bei Kindern und Jugendlichen übernehmen wir die Kosten für bis zu fünf Sprechstunden.

    Sie können sich direkt an kassenzugelassene Therapeutinnen und Therapeuten sowie Ärztinnen und Ärzte wenden. Eine Übersicht finden Sie auf der Internetseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Sollten Sie auf der Suche nach einer psychotherapeutischen Sprechstunde keine Therapiestelle finden, unterstützt Sie die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung. Erreichbar ist die Servicestelle jeden Tag rund um die Uhr unter der Nummer 116 117. Halten Sie bei Ihrem Anruf bitte Ihre SBK-Gesundheitskarte bereit. Die Wartezeit auf einen Termin soll maximal vier Wochen betragen.
     

    3. Probatorische Sitzungen

    Wenn in der Sprechstunde festgestellt wird, dass bei Ihnen ein Behandlungsbedarf besteht, folgen Probegespräche. Das sind die sogenannten probatorischen Sitzungen. In diesen Sitzungen finden Sie und die Therapeutin bzw. der Therapeut gemeinsam heraus, ob Sie eine vertrauensvolle Beziehung aufbauen können. Bis zu vier probatorische Sitzungen werden von uns bezahlt. Mindestens zwei Sitzungen sind dabei verpflichtend.

    Termine für probatorische Sitzungen kann Ihnen die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung vermitteln. Voraussetzung dafür ist, dass Sie in der Sprechstunde eine Empfehlung für eine zeitnahe ambulante Psychotherapie erhalten haben. Auch hier soll die Wartezeit maximal vier Wochen betragen. Unter www.eterminservice.de können Sie auch selbst nach freien Terminen suchen.
     

    4. Ärztliche Untersuchung

    Nach den probatorischen Sitzungen werden Sie in Ihrer Haus- oder Facharztpraxis ärztlich untersucht. Diese Untersuchung soll sicherstellen, dass keine körperlichen Erkrankungen ursächlich für Ihre Situation sind. Anschließend erstellt die Ärztin oder der Arzt den sogenannten Konsiliarbericht.
     

    5. Antrag

    Den Antrag stellen Sie gemeinsam mit Ihrer Therapeutin oder Ihrem Therapeuten. Die Formulare hält Ihre therapeutische Praxis bereit und reicht sie bei uns zusammen mit dem ärztlichen Konsiliarbericht ein. In bestimmten Fällen beauftragen wir ein qualifiziertes Gutachten. Wenn die Voraussetzungen für die Therapie erfüllt sind, senden wir die Genehmigung an Sie und an Ihre therapeutische Praxis. Danach können die Therapiesitzungen starten.
     

    6. Therapiesitzungen

    Eine Psychotherapie kann sowohl in Einzelsitzungen als auch in der Gruppe stattfinden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass die Stunden per Video erfolgen. Ob dies sinnvoll ist, entscheiden die Therapeutin oder der Therapeut gemeinsam mit der zu therapierenden Person. Bei der Videosprechstunde ist es wichtig, dass datenschutzrechtliche und entsprechend technische Voraussetzungen erfüllt sind.

    Wenn es psychologisch sinnvoll ist, kann eine verstärkte Nutzung von Gruppentherapien genutzt werden. Ein großer Vorteil der Gruppentherapie ist beispielsweise, dass die Betroffenen gemeinsam an Lösungen arbeiten und sich gegenseitig unterstützen können.

    Einfacher Zugang zur Psychotherapie über die Gruppe

    Gruppentherapien erleichtern häufig den Einstieg in eine Therapie. Insbesondere das neue Angebot der gruppenpsychotherapeutischen Grundversorgung können Sie einfach nutzen. Dieses neue Angebot soll auf eine Gruppentherapie vorbereiten bzw. zur ersten Symptomlinderung beitragen.

    Sie können dieses neue Angebot ohne eine Genehmigung durch uns nutzen. Selbstverständlich prüft die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut im Rahmen der Sprechstunde, ob diese Art der Behandlung sinnvoll ist.

    Welche Kosten übernimmt die SBK?

    Wir übernehmen bei allen kassenzugelassenen Therapiestellen und Arztpraxen die Kosten für eine erforderliche psychotherapeutische Behandlung in vollem Umfang.

    Maßnahmen, die nur Erziehungs-, Ehe-, Lebens- oder Sexualberatung zum Ziel haben, dürfen von uns nicht übernommen werden.

    Für welche Therapieverfahren übernimmt die SBK die Kosten?

    Die Therapeutin oder der Therapeut entscheidet sich zusammen mit der Patientin oder dem Patienten für ein bestimmtes Therapieverfahren. Für gesetzliche Krankenkassen sind die folgenden Therapieformen anerkannte Behandlungsmethoden:

  • Verhaltenstherapie: Die Verhaltenstherapie soll motivieren, das Handeln, Denken und Fühlen der Patientin bzw. des Patienten zu ändern. Dabei werden bereits vorhandene Stärken oder Fähigkeiten herausgearbeitet und genutzt.

  • Analytische Psychotherapie: Diese Therapieform ist zeitlich aufwändiger. Sie erfordert die Fähigkeit und Bereitschaft zur Selbstanalyse. Bei der analytischen Psychotherapie nimmt man an, dass frühere Lebens- und Beziehungserfahrungen unterbewusst konflikthaft verarbeitet wurden und dadurch die Krankheitssymptome entstanden sind. Ziel der analytischen Psychotherapie ist es daher, verdrängte Gefühle und Erinnerungen bewusst zu machen.
     
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie: Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sieht Krankheitssymptome als Folge von aktuellen Konflikten oder nicht bewältigten Beziehungserfahrungen und Konflikten aus früheren Lebensphasen. Ziel der Behandlung ist es, die zugrunde liegenden unbewussten Motive und Konflikte der aktuellen Symptome zu erkennen und sich mit diesen auseinanderzusetzen.
     
  • Systemische Therapie: Diese Therapieform soll Lösungen für Herausforderungen aufgrund sozialer Beziehungen finden. Aus diesem Grund können auch Bezugspersonen in die Therapie mit einbezogen werden. Die Kosten der systemischen Therapie werden für Versicherte ab 18 Jahren übernommen.
  • Zusätzliche Angebote der SBK

    Digitale Gesundheitsanwendungen

    Unterstützung bei der Bewältigung von psychischen Beschwerden erhalten Sie auch mit digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA). Diese sogenannten Apps auf Rezept können Hilfe bei Depression, Stress oder Burnout, Angst und auch Sucht bieten. Zumeist werden die Inhalte der Apps auf Grundlage der kognitiven Verhaltensänderung in Form von Texten, Videos, Audios und interaktiven Übungen abwechslungsreich angeboten. Die Nutzungsdauer einer DiGA variiert je nach Programm und Bedarf. Häufig sind zunächst drei Monate vorgesehen. Besprechen Sie am besten mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, ob eine DiGA für Sie sinnvoll ist. Wie Sie eine DiGA erhalten und welche sich für Sie eignen, erfahren Sie auf der Seite zu den digitalen Gesundheitsanwendungen.
     

    SBK-Terminservice

    Falls Ihnen die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung nicht weiterhelfen konnte, unterstützt Sie unser kostenfreier SBK-Terminservice bei der Suche nach einem Therapieplatz. Wenden Sie sich dafür bitte an Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihren persönlichen Kundenberater. Die Kontaktdaten finden Sie hier.
     

    Gesundheitskurse

    Entspannungsverfahren können ebenfalls Bestandteil der Behandlung psychischer Erkrankungen sein. Sie eignen sich außerdem zum Stressabbau. Bei uns bekommen Sie Gesundheitskurse wie zum Beispiel Yoga, autogenes Training oder progressive Muskelentspannung. Dabei haben Sie die Wahl zwischen Kursen vor Ort in einer festen Trainingsgruppe oder Online-Kursen – am Computer oder per Smartphone-App. Weitere Infos finden Sie auf der Seite Gesundheitskurse.

    Wir sind persönlich für Sie da

    Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihr persönlicher Kundenberater steht Ihnen immer gerne mit Rat und Tat zur Seite. Die Kontaktdaten finden Sie in der Kundenberater-Suche oder in Ihrer Meine SBK-App.

    Wenn Sie uns direkt telefonisch kontaktieren wollen, erreichen Sie uns unter dem SBK-Kundentelefon. 

    Häufige Fragen zu Psychotherapie

    Eine Psychotherapie kann helfen, mit Depressionen, Ängsten oder Suchtverhalten besser umzugehen und schwierige Lebensumstände besser zu bewältigen. Eine Psychotherapie kann manchmal auch durch eine medikamentöse Therapie ergänzt werden. Auch für Angehörige psychisch Erkrankter kann eine Psychotherapie hilfreich sein.

    Die Dauer einer Therapie ist abhängig vom jeweiligen Therapieverfahren, vom individuellen Therapieziel sowie vom Therapieverlauf. Eine einzelne Therapiesitzung dauert in der Regel 50 Minuten.

    Die Suche nach einem Therapieplatz kann herausfordernd sein. Bleiben Sie hartnäckig und kontaktieren Sie mehrere therapeutische Praxen.

    Bei der Suche nach einem Therapieplatz für eine psychotherapeutische Sprechstunde, Akutbehandlung und probatorische Sitzung unterstützt Sie die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung. Sie vermittelt Ihnen einen Termin für ein Erstgespräch innerhalb von vier Wochen. Erreichbar ist die Servicestelle jeden Tag rund um die Uhr ohne Vorwahl unter der Nummer 116 117. Für Ihren Anruf halten Sie bitte Ihre SBK-Gesundheitskarte bereit.

    Wenn Ihnen die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung nicht weiterhelfen konnte, unterstützt Sie unser kostenfreier SBK-Terminservice bei der Suche nach einem Therapieplatz. Für Ihre eigene Suche nach psychotherapeutischen Praxen und weiteren Arztpraxen sind außerdem folgende Internetseiten hilfreich:

  • Arztsuche der regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen 
  • Website der Bundespsychotherapeutenkammer
  • Wir können die Kosten für eine Psychotherapie nur bei zugelassenen Psychotherapeutinnen und -therapeuten übernehmen. Das ist dann der Fall, wenn sie über die SBK-Gesundheitskarte abrechnen können. Zugelassene Psychotherapeutinnen und -therapeuten verfügen über die erforderliche Eignung. Sie sind zudem verpflichtet, entsprechend den Vorgaben der gesetzlichen Krankenversicherung tätig zu werden. Grundsätzlich können das Behandelnde der folgenden Fachrichtungen sein:

  • Ärztliche Psychotherapie: Im Bereich der ärztlichen Psychotherapie arbeiten Medizinerinnen und Mediziner, deren Ausbildung das Thema Psychotherapie umfasst hat. Oder sie haben eine Zusatzweiterbildung in Psychotherapie oder in Psychoanalyse abgeschlossen.
  • Psychologische Psychotherapie: Hierbei handelt es sich um Diplom-Psychologinnen und -Psychologen, die ein Psychologie-Studium erfolgreich abgeschlossen haben. Zusätzlich haben sie eine staatlich anerkannte, mindestens dreijährige Therapieausbildung absolviert.
  • Kinder- und Jugendpsychotherapie: In diesem Bereich können Absolventen eines Psychologie- oder Lehramt-Studiums, Personen mit einem pädagogischen oder sozialpädagogischen Hintergrund bzw. Sozialarbeitende tätig sein. Sie haben zudem eine staatlich anerkannte, mindestens dreijährige Therapieausbildung absolviert. Sie dürfen ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln.
  • Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen kann notwendig sein, wenn diese psychische Herausforderungen haben. Diese können sich in körperlichen Symptomen oder auffälligem Verhalten äußern. Da psychische Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen oft ganz andere Ursachen haben als bei Erwachsenen, wird die Behandlung im Rahmen einer speziellen Kinder- und Jugendpsychotherapie durchgeführt. Therapeutinnen und Therapeuten, die diese durchführen, haben eine besondere Qualifikation.

    Bei der Kinder- und Jugendpsychotherapie können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene nur bis zum vollendeten 21. Lebensjahr behandelt werden. Das sieht das Berufsrecht so vor. Grundsätzlich haben Versicherte ab dem 18. Lebensjahr Anspruch auf Behandlung durch eine Erwachsenentherapie.

    Befinden Sie sich in einer akuten psychischen Krise? Neben der Telefonseelsorge – die unter der 0800 111 0 111 oder unter der 0800 111 0 222 kostenlos erreichbar ist – bieten sich auch der ärztliche Bereitschaftsdienst und der sozialpsychiatrische Dienst an. Weitere Anlaufstellen sind die Notaufnahme eines Krankenhauses mit psychiatrischer Abteilung oder spezielle psychotherapeutische Stationen wie die Angstambulanz, die es bereits an vielen Kliniken gibt. Auch ist es möglich, über die psychotherapeutische Sprechstunde direkt mit einer Akutbehandlung zu starten.

    Die Gruppenmitglieder geben sich gegenseitig Feedback. Das bedeutet, dass sie nicht nur aus therapeutischer Sicht eine Einschätzung erhalten. Zudem wird der Austausch mit anderen Betroffenen, die ähnliche psychische Herausforderungen haben, gefördert. Andere Gruppenmitglieder gehen ihre Themen vielleicht ganz anders an. Das erweitert die Optionen bei der Lösung der Beschwerden eines jeden Einzelnen. Außerdem kann die Gruppe gibt Halt geben und zu einem stärkenden Ort werden. In dieser Gemeinschaft können Sie neue Techniken ausprobieren und diese in der Gruppe mit den gemachten Erfahrungen weiterentwickeln.

    Weitere Informationen finden Sie hier:

    SBK-Flyer-Gruppentherapie

    Wenn das Vertrauensverhältnis zur behandelnden Psychotherapeutin oder zum Psychotherapeuten gestört ist, ist ein Therapeutenwechsel möglich. Auch wenn sich im Verlauf der Therapie herausstellt, dass ein anderes Therapieverfahren sinnvoller wäre, können Sie die Therapeutin oder den Therapeuten wechseln.

    Sprechen Sie zunächst in der Psychotherapie-Sprechstunde direkt an, wenn Sie ein Anliegen haben. Bei einer Psychotherapie kann es, wie bei allen zwischenmenschlichen Beziehungen, zu Missverständnissen kommen. Dieses offen anzusprechen ist möglicherweise wichtig für den Therapieprozess. Sagen Sie es auch, wenn Sie den Eindruck haben, in der Therapie nicht voranzukommen.

    Wenn Sie mit Ihrer Therapeutin oder Ihrem Therapeuten keine Lösung finden sollten, können Sie zu einer anderen psychotherapeutischen Praxis oder einem anderen Behandelnden wechseln. Wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihren persönlichen Kundenberater. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

    ©gettyimages / gpointstudio

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