Psychotherapie
Professionelle Hilfe bei psychischen Erkrankungen
Psychische Erkrankungen haben verschiedene Ursachen, aber meistens eines gemeinsam: Sie bestimmen den Alltag, das Denken, Fühlen und Handeln der betroffenen Person. In diesem Fall ist es ratsam, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Denn psychische Erkrankungen sind genauso behandelbar wie körperliche.
Wenn Sie eine psychotherapeutische Behandlung brauchen, übernehmen wir die Kosten. Zudem erleichtern wir Ihnen die Suche nach einer Therapeutin oder einem Therapeuten mit Kassenzulassung. Hier informieren wir Sie über die einzelnen Schritte, von der psychotherapeutischen Sprechstunde bis zur Genehmigung einer Psychotherapie.
Der Weg in die psychotherapeutische Behandlung
Psychotherapeutische Sprechstunde
Zu Beginn steht die psychotherapeutische Sprechstunde. Die Therapeutin oder der Therapeut klärt in diesem Erstgespräch, ob und welche Behandlung für Sie empfehlenswert ist. Dies kann eine Akutbehandlung, Kurzzeit- oder Langzeittherapie sein.
Wenn in der psychotherapeutischen Sprechstunde ein besonders dringender Behandlungsbedarf festgestellt wird, können Sie unmittelbar mit einer Akutbehandlung beginnen. Bei einem längerfristigen Behandlungsbedarf kann die Akutbehandlung in eine Psychotherapie überführt werden.
Wir übernehmen die Kosten für bis zu drei Sprechstunden sowie bis zu zwölf Therapieeinheiten für die Akutbehandlung.
Wie bekomme ich einen Termin beim Psychotherapeuten?
Sie können sich direkt an Therapeutinnen und Therapeuten wenden, die eine Kassenzulassung haben. Bei der Suche nach zugelassenen ärztlichen und psychologischen Therapeutinnen und Therapeuten hilft Ihnen die bundesweite
Die bundesweite Terminservicestelle unterstützt sie auch durch die Vermittlung von Terminen. Erreichbar ist sie jeden Tag rund um die Uhr telefonisch unter der Nummer 116 117. Halten Sie bei Ihrem Anruf bitte Ihre SBK Gesundheitskarte bereit. Die Wartezeit auf einen Termin soll maximal vier Wochen betragen.
Alternativ können Sie eine psychotherapeutische Sprechstunde ganz einfach über Meine SBK buchen.
Probatorische Sitzungen
Wenn in der Sprechstunde festgestellt wird, dass bei Ihnen ein Behandlungsbedarf besteht, folgen Probegespräche. Das sind die sogenannten probatorischen Sitzungen. In diesen Sitzungen finden Sie und die Therapeutin oder der Therapeut gemeinsam heraus, ob Sie eine vertrauensvolle Beziehung aufbauen können. Bis zu vier probatorische Sitzungen werden von uns übernommen. Mindestens zwei Sitzungen sind dabei verpflichtend.
Termine für probatorische Sitzungen kann Ihnen die
Antrag auf Psychotherapie
Vor Antragsstellung findet noch eine konsiliarische ärztliche Untersuchung statt. Die Untersuchung soll ausschließen, dass eine körperliche Erkrankung die Ursache für die psychische Erkrankung sein könnte. Den Konsiliarbericht von ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt reicht Ihre Psychotherapeutin oder Ihr Psychotherapeut zusammen mit dem Therapieantrag bei uns ein. In bestimmten Fällen beauftragen wir ein qualifiziertes Gutachten. Wenn die Voraussetzungen für die Therapie erfüllt sind, senden wir die Genehmigung an Sie und an Ihre therapeutische Praxis. Danach können die Therapiesitzungen beginnen.
Behandlungsoptionen in der Psychotherapie
Eine Psychotherapie kann sowohl in Einzelsitzungen als auch in der Gruppe stattfinden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass die Therapiesitzungen per Video durchgeführt werden. Ob dies sinnvoll ist, entscheidt die Therapeutin oder der Therapeut gemeinsam mit Ihnen. Bei der Videosprechstunde ist es wichtig, dass datenschutzrechtliche und entsprechend technische Voraussetzungen erfüllt sind.
Neben der Einzeltherapie ist auch die Therapie in der Gruppe eine mindestens genauso wirksame Möglichkeit, seelische Erkrankungen zu behandeln. Ein großer Vorteil der Gruppentherapie ist beispielsweise, dass die Betroffenen gemeinsam an Lösungen arbeiten und sich gegenseitig unterstützen können.
Einfacher Zugang zur Psychotherapie über eine Gruppentherapie
Gruppentherapien erleichtern häufig den Einstieg in eine Therapie. Insbesondere das neue Angebot der gruppenpsychotherapeutischen Grundversorgung ist ein einfacher Einstieg. Dieses neue Angebot soll auf eine spätere Gruppentherapie vorbereiten bzw. zur ersten Symptomlinderung beitragen.
Sie können dieses neue Angebot ohne eine Genehmigung durch uns nutzen. Selbstverständlich prüft die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut im Rahmen der Sprechstunde, ob diese Art der Behandlung sinnvoll für Sie ist.
Welche Kosten übernimmt die SBK?
Wir übernehmen bei allen kassenzugelassenen Therapiestellen und Arztpraxen die Kosten für eine erforderliche psychotherapeutische Behandlung in vollem Umfang.
Maßnahmen, die nur Erziehungs-, Ehe-, Lebens- oder Sexualberatung zum Ziel haben, dürfen von uns nicht übernommen werden.
Für folgende Therapieverfahren übernimmt die SBK die Kosten:
Die Therapeutin oder der Therapeut entscheidet sich zusammen mit der Patientin oder dem Patienten für ein bestimmtes Therapieverfahren. Für gesetzliche Krankenkassen sind die folgenden Therapieformen anerkannte Behandlungsmethoden:
Zusätzliche Angebote der SBK
Digitale Gesundheitsanwendungen
Unterstützung bei der Bewältigung von psychischen Beschwerden erhalten Sie auch mit digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA). Diese sogenannten Apps auf Rezept können Hilfe bei Depressionen, Stress, Burnout, Ängsten und Sucht bieten. Zumeist werden die Inhalte der Apps auf Grundlage der kognitiven Verhaltensänderung in Form von Texten, Videos, Audios und interaktiven Übungen abwechslungsreich dargestellt. Die Nutzungsdauer einer DiGA variiert je nach Programm und Bedarf. Häufig sind zunächst drei Monate vorgesehen. Besprechen Sie am besten mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, ob eine DiGA für Sie sinnvoll ist. Wie Sie eine DiGA erhalten und welche sich für Sie eignen, erfahren Sie auf der Seite
Online-Terminbuchung über Meine SBK
Mit der
Gesundheitskurse
Entspannungsverfahren können ebenfalls Bestandteil der Behandlung psychischer Erkrankungen sein. Sie eignen sich außerdem zum Stressabbau. Bei uns bekommen Sie Gesundheitskurse wie zum Beispiel Yoga, autogenes Training oder progressive Muskelentspannung. Dabei haben Sie die Wahl zwischen Kursen vor Ort in einer festen Trainingsgruppe oder Online-Kursen – am Computer oder per Smartphone-App. Weitere Infos finden Sie auf der Seite
Wir sind persönlich für Sie da
Ihre SBK Kundenberaterin oder Ihr SBK Kundenberater steht Ihnen immer gerne mit Rat und Tat zur Seite. Die Kontaktdaten finden Sie in der
Wenn Sie uns direkt telefonisch kontaktieren wollen, erreichen Sie uns unter dem SBK Beratungstelefon.
Häufige Fragen zu Psychotherapie
Eine Psychotherapie kann helfen, mit Depressionen, Ängsten oder Suchtverhalten besser umzugehen und schwierige Lebensumstände besser zu bewältigen. Eine Psychotherapie kann manchmal auch durch eine medikamentöse Therapie ergänzt werden. Auch für Angehörige psychisch Erkrankter kann eine Psychotherapie hilfreich sein.
Die Dauer einer Therapie ist abhängig vom jeweiligen Therapieverfahren, vom individuellen Therapieziel sowie vom Therapieverlauf. Eine einzelne Therapiesitzung dauert in der Regel 50 Minuten.
Die Suche nach einem Therapieplatz kann herausfordernd sein. Bleiben Sie hartnäckig und kontaktieren Sie mehrere therapeutische Praxen.
Bei der Suche nach einem Therapieplatz für eine psychotherapeutische Sprechstunde, Akutbehandlung und probatorische Sitzung unterstützt Sie die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung. Sie vermittelt Ihnen einen Termin für ein Erstgespräch innerhalb von vier Wochen. Erreichbar ist die Servicestelle jeden Tag rund um die Uhr ohne Vorwahl unter der Nummer 116 117. Für Ihren Anruf halten Sie bitte Ihre SBK Gesundheitskarte bereit.
Termin können Sie auch online buchen über die
Für Ihre eigene Suche nach psychotherapeutischen Praxen und weiteren Arztpraxen sind außerdem folgende Internetseiten hilfreich:
Wir können die Kosten für eine Psychotherapie nur bei zugelassenen Psychotherapeutinnen und -therapeuten übernehmen. Das ist dann der Fall, wenn sie über die SBK Gesundheitskarte abrechnen können. Zugelassene Psychotherapeutinnen und -therapeuten verfügen über die erforderliche Eignung. Sie sind zudem verpflichtet, entsprechend den Vorgaben der gesetzlichen Krankenversicherung tätig zu werden. Grundsätzlich können das Behandelnde der folgenden Fachrichtungen sein:
Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen kann notwendig sein, wenn diese psychische Herausforderungen haben. Diese können sich in körperlichen Symptomen oder auffälligem Verhalten äußern. Da psychische Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen oft ganz andere Ursachen haben als bei Erwachsenen, wird die Behandlung im Rahmen einer speziellen Kinder- und Jugendpsychotherapie durchgeführt. Therapeutinnen und Therapeuten, die diese durchführen, haben eine besondere Qualifikation.
Bei der Kinder- und Jugendpsychotherapie können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene nur bis zum vollendeten 21. Lebensjahr behandelt werden. Das sieht das Berufsrecht so vor. Grundsätzlich haben Versicherte ab dem 18. Lebensjahr Anspruch auf Behandlung durch eine Erwachsenentherapie.
Befinden Sie sich in einer akuten psychischen Krise? Neben der Telefonseelsorge – die unter der
Die Gruppenmitglieder geben sich gegenseitig Feedback. Das bedeutet, dass sie nicht nur aus therapeutischer Sicht eine Einschätzung erhalten. Zudem wird der Austausch mit anderen Betroffenen, die ähnliche psychische Herausforderungen haben, gefördert. Andere Gruppenmitglieder gehen ihre Themen vielleicht ganz anders an. Das erweitert die Optionen bei der Lösung der Beschwerden eines jeden Einzelnen. Außerdem kann die Gruppe gibt Halt geben und zu einem stärkenden Ort werden. In dieser Gemeinschaft können Sie neue Techniken ausprobieren und diese in der Gruppe mit den gemachten Erfahrungen weiterentwickeln.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Wenn das Vertrauensverhältnis zur behandelnden Psychotherapeutin oder zum Psychotherapeuten gestört ist, ist ein Therapeutenwechsel möglich. Auch wenn sich im Verlauf der Therapie herausstellt, dass ein anderes Therapieverfahren sinnvoller wäre, können Sie die Therapeutin oder den Therapeuten wechseln.
Sprechen Sie zunächst in der Psychotherapie-Sprechstunde direkt an, wenn Sie ein Anliegen haben. Bei einer Psychotherapie kann es, wie bei allen zwischenmenschlichen Beziehungen, zu Missverständnissen kommen. Dieses offen anzusprechen ist möglicherweise wichtig für den Therapieprozess. Sagen Sie es auch, wenn Sie den Eindruck haben, in der Therapie nicht voranzukommen.
Wenn Sie mit Ihrer Therapeutin oder Ihrem Therapeuten keine Lösung finden sollten, können Sie zu einer anderen psychotherapeutischen Praxis oder einem anderen Behandelnden wechseln. Wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre SBK Kundenberaterin oder Ihren SBK Kundenberater. Die

Für Ihr starkes Ich: Mentale Gesundheit im Fokus
Eine gute mentale Gesundheit hilft uns dabei, Ziele zu erreichen, Beziehungen positiv zu gestalten und auf unsere Bedürfnisse zu achten. Welche Rolle dabei emotionale Intelligenz spielt und viele weitere Infos und Angebote zur psychischen Gesundheit finden Sie in unserem Themenspecial.
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