Sie sind hier:
- sbk.org
- Beratung & Leistungen
- Gesundheit & Behandlung
- Psychische Gesundheit
- Psychotherapie
- Häufige Fragen zur Psychotherapie
Häufige Fragen zur Psychotherapie
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Psychotherapie.
Eine Psychotherapie kann helfen, mit einem seelischen Problem oder einer seelischen Störung besser umzugehen und schwierige Lebensumstände besser zu bewältigen. Eine Psychotherapie kann manchmal auch durch eine medikamentöse Therapie ergänzt werden. Auch für Angehörige psychisch Kranker kann eine Psychotherapie hilfreich sein.
Folgende Probleme können zum Beispiel in einer Psychotherapie behandelt werden:
- Depressionen
- Ängste, z. B. Panikattacken, generalisierte Angst, Phobien, soziale Angst
- Zwangserkrankungen
- Essstörungen (Magersucht, Bulimie, Übergewicht)
- Suchtverhalten (Alkohol-, Nikotin-, Drogen- und Medikamentenmissbrauch)
- Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen
- Seelisch bedingte Störungen von körperlichen Funktionen (Bluthochdruck, Schlafstörungen, Beeinträchtigungen der Sexualität)
- Körperliche Erkrankungen, die durch seelische Faktoren ausgelöst und aufrechterhalten werden
- Traumafolgen (z. B. durch Vergewaltigung, Unfall)
- Nachsorge, Rehabilitation und Begleitung bei schweren körperlichen oder chronischen Erkrankungen
- Persönlichkeitsstörungen
- Lebenskrisen, z. B. ausgelöst durch Trennung oder Trauerfall
Je nach Fall entscheidet sich der Therapeut zusammen mit dem Patienten für ein bestimmtes Therapieverfahren. Für gesetzliche Krankenkassen sind die folgenden Therapieformen anerkannte Behandlungsmethoden:
- Verhaltenstherapie: In der Verhaltenstherapie wird der Patient motiviert, sein Handeln, Denken und Fühlen zu ändern. Dabei werden bereits vorhandene Stärken bzw. Fähigkeiten herausgearbeitet und genutzt.
- Analytische Psychotherapie: Diese Therapieform ist zeitlich aufwändiger und erfordert die Fähigkeit und Bereitschaft zur Selbstanalyse. Bei dieser Therapieform wird angenommen, dass Krankheitssymptome durch konflikthafte unterbewusste Verarbeitung von früheren oder später im Leben erworbenen Lebens- und Beziehungserfahrungen verursacht und aufrechterhalten werden. Ziel der analytischen Psychotherapie ist es, verdrängte Gefühle und Erinnerungen bewusst zu machen.
- Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie: Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sieht Krankheitssymptome als Folge von aktuellen Konflikten oder nicht bewältigten Beziehungserfahrungen und Konflikten aus früheren Lebensphasen. Ziel der Behandlung ist es, die zugrunde liegenden unbewussten Motive und Konflikte der aktuellen Symptome zu erkennen und sich mit diesen auseinanderzusetzen.
- Systemische Therapie: Bei dieser Therapieform wird versucht Probleme aufzulösen, die Resultat sozialer Beziehungen sind. Aus diesem Grund können auch Bezugspersonen in die Therapie miteinbezogen werden. Die Kosten der Systemischen Therapie werden für Kunden ab 18 Jahren übernommen.
Maßnahmen, die nur Erziehungs-, Ehe-, Lebens- oder Sexualberatung zum Ziel haben, dürfen von der SBK nicht übernommen werden.
Die Dauer einer Therapie ist abhängig vom jeweiligen Therapieverfahren, vom individuellen Therapieziel sowie vom Therapieverlauf. Eine einzelne Therapiesitzung dauert in der Regel 50 Minuten.
Eine Psychotherapie kann als Einzeltherapie oder Gruppentherapie erfolgen. In einer Gruppenpsychotherapie erleben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Umgang miteinander, wie sie ihre Beziehungen zu anderen Menschen gestalten. Sie lernen, die eigenen Gefühle und Empfindungen besser wahrzunehmen und gleichzeitig auch anderen Menschen und deren Bedürfnissen, Beweggründen und Sichtweisen offener zu begegnen. Auf diese Weise können Symptome wie Depressionen, Ängste, Panikattacken, Zwangsgedanken oder psychosomatische Reaktionen als Ergebnis misslingender zwischenmenschlicher Beziehungen verstanden werden – ein wichtiger Schritt, Beziehungen zukünftig neu zu gestalten.
Die Vorteile einer Gruppentherapie:
- Die Patienten geben sich in der Gruppe gegenseitig Feedback. Das bedeutet, dass sie nicht nur von ihrem Therapeuten eine Einschätzung erhalten.
- Der Austausch mit anderen Patienten, die ähnliche gesundheitliche Beschwerden haben, wird gefördert. Andere Gruppenmitglieder gehen ihre Probleme vielleicht ganz anders an. Das erweitert die Optionen bei der Lösung der Beschwerden eines jeden Einzelnen.
- Die Gruppe gibt den Patienten Halt und wird zu einem stärkenden Ort. In dieser Gemeinschaft können sie neue Techniken ausprobieren und diese in der Gruppe mit den gemachten Erfahrungen weiterentwickeln.
Weitere Informationen finden Sie im .
Die Suche nach einem Therapeuten ist nicht ganz einfach. Unser Rat: Bleiben Sie hartnäckig und kontaktieren Sie mehrere Therapeuten.
Bei der Suche nach einem Therapeuten für eine psychotherapeutische Sprechstunde, Akutbehandlung und probatorische Sitzung unterstützt Sie die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung. Sie vermittelt Ihnen einen Termin für ein Erstgespräch innerhalb von vier Wochen. Erreichbar ist die Servicestelle jeden Tag rund um die Uhr ohne Vorwahl unter der Nummer 11 6 11 7. Für Ihren Anruf halten Sie bitte Ihre SBK-Gesundheitskarte bereit.
Wenn Ihnen die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung nicht weiterhelfen konnte, unterstützt Sie unser kostenfreier SBK-Terminservice bei der Suche nach einem Therapieplatz. Für Ihre eigene Suche nach Therapeuten und Ärzten sind außerdem folgende Internetseiten hilfreich:
Die SBK kann die Kosten für eine Psychotherapie nur dann übernehmen, wenn der Psychotherapeut zugelassen ist bzw. wenn dieser über die Gesundheitskarte abrechnen kann. Zugelassene Psychotherapeuten verfügen über die erforderliche Eignung und sind zudem verpflichtet, entsprechend den Vorgaben der gesetzlichen Krankenversicherung tätig zu werden. Grundsätzlich können das folgende Therapeuten sein:
- Ärztliche Psychotherapeuten: Diese sind Ärzte, deren Ausbildung das Thema Psychotherapie umfasst hat oder die eine Zusatzweiterbildung in Psychotherapie oder in Psychoanalyse abgeschlossen haben.
- Psychologische Psychotherapeuten: Hierbei handelt es sich um Diplom-Psychologen, die ein Psychologie-Studium abgeschlossen und zusätzlich eine staatlich anerkannte, mindestens dreijährige Therapieausbildung absolviert haben.
- Kinder- und Jugendpsychotherapeuten: Diese können Diplom-Psychologen, Pädagogen bzw. Lehrer oder Sozialpädagogen bzw. Sozialarbeiter sein, die eine staatlich anerkannte, mindestens dreijährige Therapieausbildung gemacht haben. Sie dürfen ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln.
Wenn das Vertrauensverhältnis zum behandelnden Psychotherapeuten gestört ist oder sich im Verlauf der Therapie herausstellt, dass ein anderes Therapieverfahren sinnvoller wäre, ist ein Therapeutenwechsel möglich.
Besprechen Sie zunächst mit Ihrem Psychotherapeuten, wenn Sie etwas ärgert oder Sie etwas stört. Bei einer Psychotherapie kann es, wie bei allen zwischenmenschlichen Beziehungen, zu Missverständnissen kommen. Dieses offen anzusprechen ist möglicherweise wichtig für den Therapieprozess. Sprechen Sie Ihren Therapeuten auch darauf an, wenn Sie den Eindruck haben, in der Therapie nicht voranzukommen.
Wenn Sie mit Ihrem Psychotherapeuten in einem Konfliktfall keine Lösung finden sollten, können Sie zu einem anderen Psychotherapeuten wechseln. Wenden Sie sich in diesem Fall an Ihren persönlichen Kundenberater. Mit ihm finden Sie gemeinsam eine Lösung.
Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen kann notwendig sein, wenn diese unter psychischen Beschwerden leiden. Diese Beschwerden können sich in psychischen und körperlichen Symptomen, in auffälligem Verhalten oder zwischenmenschlichen Konflikten äußern. Da die psychischen Probleme von Kindern und Jugendlichen oft ganz andere Ursachen haben als die von Erwachsenen, wird die Behandlung von speziellen Kinder- und Jugendpsychotherapeuten durchgeführt. Diese haben eine besondere Qualifikation, um so den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen gerecht zu werden. Kinder- und Jugendpsychotherapeuten können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene nur bis zum vollendeten 21. Lebensjahr behandeln. Das sieht das Berufsrecht so vor. Grundsätzlich haben Versicherte ab dem 18. Lebensjahr Anspruch auf Behandlung beim Erwachsenentherapeuten.