Psychotherapie

Wir unterstützen Sie auf dem Weg zu einer Psychotherapie.

Psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Angstzustände haben verschiedene Ursachen, aber meistens eines gemeinsam: Sie bestimmen den Alltag, das Denken, Fühlen und Handeln der betroffenen Personen. Wenn Sie psychisch erkrankt sind, ist es ratsam, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Psychische Beschwerden sind genauso behandelbar wie körperliche. Wir übernehmen die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung und erleichtern Ihnen die Suche nach einer für die vertragsärztliche Versorgung zugelassene Therapeutin oder einem Therapeuten. Im Folgenden informieren wir Sie über die einzelnen Schritte von der psychotherapeutischen Sprechstunde bis zur Genehmigung der Psychotherapie.

Der Ablauf einer psychotherapeutischen Behandlung

1. Psychotherapeutische Sprechstunde

Eine psychotherapeutische Behandlung beginnt mit der psychotherapeutischen Sprechstunde. Ihre Therapeutin oder Ihr Therapeut klärt bei diesem Erstgespräch, ob ein Behandlungsbedarf besteht und welche Behandlungsart für Sie empfehlenswert ist.
 

2. Akutbehandlung (optional)

Wird ein besonders dringender Behandlungsbedarf therapeutisch festgestellt, kann unmittelbar mit einer Akutbehandlung begonnen werden. Bei einem längerfristigen Behandlungsbedarf kann die Akutbehandlung in eine Psychotherapie überführt werden. Die SBK bezahlt die Kosten für bis zu drei Sprechstunden (bei Kindern und Jugendlichen bis zu fünf Sprechstunden) sowie bis zu zwölf Therapieeinheiten Akutbehandlung.

Sie können sich direkt an kassenzugelassene Therapeutinnen und Therapeuten sowie Ärztinnen und Ärzte wenden. Eine Übersicht finden Sie auf der Internetseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Sollten Sie auf der Suche nach einer psychotherapeutischen Sprechstunde keine Therapiestelle finden, unterstützt Sie die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung. Erreichbar ist die Servicestelle jeden Tag rund um die Uhr ohne Vorwahl unter der Nummer 116 117. Bei Ihrem Anruf halten Sie bitte Ihre SBK-Gesundheitskarte bereit. Die Wartezeit auf einen Termin soll maximal 4 Wochen betragen.
 

3. Probatorische Sitzungen

Wenn in der Sprechstunde festgestellt wird, dass bei Ihnen ein Behandlungsbedarf besteht, folgen Probegespräche, die sogenannten probatorischen Sitzungen. Die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung vermittelt Ihnen auch Termine für probatorische Sitzungen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie in der Sprechstunde eine Empfehlung für eine zeitnahe ambulante Psychotherapie erhalten haben. Auch hier soll die Wartezeit maximal 4 Wochen betragen. Unter www.eterminservice.de können Sie übrigens auch online freie Termine suchen. Bei den probatorischen Sitzungen prüfen Sie und die Therapeutin bzw. der Therapeut gemeinsam, ob die „Chemie“ zwischen Ihnen stimmt und eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut werden kann. Bis zu vier probatorische Sitzungen werden von der SBK bezahlt. Mindestens zwei Sitzungen sind dabei verpflichtend.
 

4. Ärztliche Untersuchung

Danach erfolgt eine körperliche ärztliche Untersuchung in Ihrer Haus- oder Facharztpraxis. Sie soll sicherstellen, dass keine organische Erkrankung die Ursache für Ihre Beschwerden ist. Am Ende der Untersuchung wird der sogenannte Konsiliarbericht erstellt.
 

5. Antrag

Den Antrag stellen Sie gemeinsam mit Ihrer Therapeutin oder Ihrem Therapeuten. Die Formulare hält Ihre therapeutische Praxis bereit und reicht sie bei der SBK zusammen mit dem ärztlichen Konsiliarbericht ein. In bestimmten Fällen bauftragen wir ein qualifiziertes Gutachten.

Sind die Voraussetzungen für die Therapie erfüllt, senden wir die Genehmigung an Sie und an Ihre therapeutische Praxis. Danach können die Therapiesitzungen starten.
 

6. Therapiesitzungen

Eine Psychotherapie kann sowohl in Einzelsitzungen oder auch in der Gruppe stattfinden.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass die Stunden per Video erfolgen. Die Entscheidung zur Durchführung einer psychotherapeutischen Leistung per Videokonferenz erfolgt gemeinsam durch die Versicherte oder den Versicherten und die Therapeutin oder den Therapeuten. Bei der Videosprechstunde müssen datenschutzrechtliche und entsprechend technische Voraussetzungen erfüllt sein.

Wenn es psychologisch sinnvoll ist, kann auch eine verstärkte Nutzung von Gruppentherapien genutzt werden. Ein großer Vorteil der Gruppentherapie ist beispielsweise, dass die Betroffenen gemeinsam an der Lösung ihrer Probleme arbeiten können. Sie können mit der Therapeutin oder dem Therapeuten in der Gruppe gemeinsam nach Lösungen suchen und sich gegenseitig unterstützen.

Einfacher Zugang zur Psychotherapie über die Gruppe

Gruppentherapien erleichtern häufig den Zugang zur Therapie. Insbesondere das neue Angebot der gruppenpsychotherapeutischen Grundversorgung kann einfach in Anspruch genommen werden. Es dient der Vorbereitung auf eine Gruppentherapie bzw. soll zur ersten Symptomlinderung beitragen. Es ist keine Genehmigung durch uns erforderlich. Selbstverständlich prüft die Paychotherapeutin oder der Psychotherapeut im Rahmen der Sprechstunde, ob diese Behandlung therapeutisch sinnvoll für die Patientin oder den Patienten ist.

Für welche Therapieverfahren übernimmt die SBK die Kosten?

Je nach Fall entscheidet sich die Therapeutin oder der Therapeut zusammen mit der Patientin oder dem Patienten für ein bestimmtes Therapieverfahren. Für gesetzliche Krankenkassen sind die folgenden Therapieformen anerkannte Behandlungsmethoden:

Maßnahmen, die nur Erziehungs-, Ehe-, Lebens- oder Sexualberatung zum Ziel haben, dürfen von der SBK nicht übernommen werden.

Zusätzliche Angebote der SBK

Digitale Gesundheitsanwendungen: Unterstützung bei der Bewältigung von psychischen Beschwerden erhalten Sie auch mit digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA). Diese sogenannten Apps auf Rezept können Hilfe bei Depression, Stress oder Burnout, Angst und auch Sucht bieten. Zumeist werden Inhalte auf Grundlage der kognitiven Verhaltensänderung in Form von Texten, Videos, Audios und interaktiven Übungen abwechslungsreich dargestellt. Die Dauer variiert je nach Programm und Bedarf – häufig sind zunächst 3 Monate vorgesehen. Wägen Sie am besten gemeinsam mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ab, ob eine DiGA für Sie persönlich einen Mehrwert bieten kann. Wie Sie eine DiGA erhalten und welche sich für Sie eignet erfahren Sie auf der Seite zu den digitalen Gesundheitsanwendungen.

SBK-Terminservice: Falls Ihnen die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung nicht weiterhelfen konnte, unterstützt Sie unser kostenfreier SBK-Terminservice bei der Suche nach einem Therapieplatz. Wenden Sie sich dafür bitte an Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihren persönlichen Kundenberater.

Gesundheitskurse: Entspannungsverfahren können ebenfalls Bestandteil der Behandlung psychischer Erkrankungen und Beschwerden sein. Sie eignen sich außerdem zum Stressabbau. Wir unterstützen Sie mit Gesundheitskursen wie zum Beispiel Yoga, autogenes Training oder progressive Muskelentspannung. Dabei haben Sie die Wahl zwischen Kursen vor Ort in einer festen Trainingsgruppe oder Online-Kursen – am Computer oder per Smartphone-App. Weitere Infos finden Sie auf der Seite Gesundheitskurse.

Wir sind persönlich für Sie da

Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihr persönlicher Kundenberater steht Ihnen immer gerne mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktdaten finden Sie in der Kundenberater-Suche oder in Ihrer Meine SBK-App. Wenn Sie uns direkt telefonisch kontaktieren wollen, erreichen Sie uns unter 0800 072 572 572 50 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands).

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