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sbk.org Beratung & Leistungen Gesundheit & Behandlung Unterstützende Leistungen Außerklinische und ambulante Intensivpflege

Außerklinische und ambulante Intensivpflege

Alles Wissenswerte rund um die außerklinische, ambulante Intensivpflege

Das Angebot an Intensivpflegediensten und Wohngruppen ist groß. Somit ist es nicht immer leicht, den richtigen Anbietenden auszuwählen. Mit dieser Übersicht erhalten Sie Informationen und Hinweise, die Ihnen dabei helfen, einen guten Intensivpflegedienst zu erkennen und herauszufinden, worauf Sie selbst besonders Wert legen.

Als ambulante, außerklinische Intensivpflege oder Heimbeatmung wird die Versorgung von Menschen mit lebensbedrohlichen Erkrankungen außerhalb des Krankenhauses bezeichnet – unabhängig vom Alter.
Häufig besteht zum Beispiel die Notwendigkeit einer künstlichen Beatmung über eine Trachealkanüle oder Maske im eigenen Wohnumfeld, wenn eine Entwöhnung von den Beatmungsgeräten (Weaning) in der Klinik nicht möglich ist.

Sofern keine im Haushalt lebende Person die pflegerische Versorgung übernehmen kann, besteht die Auswahl einer außerklinischen Intensivpflege:

  • im eigenen Zuhause
  • in einer ambulanten Intensivwohngruppe mit in der Regel 4 bis 12 intensivpflegebedürftigen Menschen, hier erfolgt parallel auch eine hauswirtschaftliche Versorgung
  • in einer stationären Pflegeeinrichtung mit Beatmungsschwerpunkt
  • Ebenfalls haben Sie die Möglichkeit eines sogenannten persönlichen Budgets. Dabei beschäftigen Sie selbst als Arbeitgeber anhand eines mit der SBK verhandelten monatlichen Betrags Pflegekräfte.

    Die Pflegefachkraft ist je nach den medizinischen Erfordernissen für eine bestimmte Anzahl an Stunden bei der pflegebedürftigen Person/Ihrem Angehörigen vor Ort. In Ausnahmefällen auch bis zu 24 Stunden täglich. Bei der ambulanten Intensivpflege zu Hause kann dies eine echte Herausforderung für Ihre Privatsphäre sein. Sprechen Sie mit dem Pflegedienst deshalb Spielregeln ab, zum Beispiel welche Räume für die Pflege genutzt werden und wo es Rückzugsmöglichkeiten für die Pflegefachkraft gibt. Hiermit helfen Sie sich selbst, den Alltag reibungsfrei zu gestalten und Missverständnisse im Vorfeld auszuräumen.

    Wird Ihr Angehöriger/zu Betreuender in einer ambulanten Intensivwohngruppe oder in einem Pflegeheim versorgt, sprechen Sie sich bitte mit dem dortigen Pflegepersonal ab. Sie übernehmen einen Teil der Pflege selbst? Lassen Sie sich vom Intensivpflegedienst vor allem für pflegerische Notfallsituationen, wie zum Beispiel Kanülenwechsel und Medikamentengabe, sehr gut anleiten und in die entsprechenden Gerätschaften, wie Beatmungsgerät oder Absauger, einweisen. So fühlen Sie sich sicherer in der Versorgung Ihres Angehörigen. Falls sich in der Versorgungssituation etwas verändert, zum Beispiel durch Verbesserung oder Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Pflegebedürftigen oder Veränderungen im Wohnumfeld, melden Sie sich bitte umgehend bei uns. Wir unterstützen Sie jederzeit gerne bei der Anpassung der Pflege.

    Meistens werden die Pflegebedürftigen aus einer Klinik oder einem Beatmungszentrum entlassen. Noch vor der Entlassung planen die Ärztinnen und Ärzte sowie die Pflegekräfte der Klinik gemeinsam mit dem außerklinischen Intensivpflegedienst und allen weiteren Beteiligten (niedergelassene Facharztpraxen, Therapie-Einrichtungen und Angehörige) die weitere Therapie und Pflege. Dazu gehören auch die Festlegung der benötigten Pflegehilfsmittel und Medizintechnik sowie die Klärung der Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch die Kranken- und Pflegekassen. Erst wenn alles ausreichend vorbereitet ist, kann die Entlassung aus der Klinik erfolgen.

    Nur durch das professionelle Handeln aller Beteiligten ist die reibungslose Überleitung in die Häuslichkeit der Patientin oder des Patienten bzw. in eine Wohngemeinschaft oder stationäre Pflegeeinrichtung möglich. Ihre Hausarztpraxis übernimmt in der Regel die weitere ärztliche Betreuung nach der Entlassung aus der Klinik.

    Als SBK stehen wir Ihnen mit einem vollumfänglichen Unterstützungsservice zur Seite, der Sie als Pflege-Bedürftigen oder Angehörigen von der Suche eines geeigneten Pflegedienstes entlastet. Geeignete Adressen für Intensivpflegedienste erhalten Sie zum Beispiel beim Sozialdienst im Krankenhaus, bei Sozialstationen und Wohlfahrtsverbänden oder dem Bürgerservice der Städte und Gemeinden sowie über das Internet. Sprechen Sie auch mit Freunden und Bekannten oder Ihrer Hausarztpraxis. Vielleicht gibt es unter ihnen welche, die bereits Erfahrungen mit Pflegediensten gemacht haben und eine Empfehlung geben können.

    Gut zu wissen, wenn Sie selbst suchen: Achten Sie darauf, dass der Pflegedienst eine verlässliche Pflege auf hohem fachlichem Niveau garantiert. Bereiten Sie sich deshalb gut vor, wenn Sie sich auf die Suche nach einem geeigneten Pflegedienst machen. Sprechen Sie mit mehreren Anbietenden und lassen Sie sich Informationsmaterial zukommen. Ein unverbindliches und kostenfreies Beratungsgespräch mit dem Pflegedienst sollte dabei selbstverständlich sein. Verlassen Sie sich immer auch auf Ihren eigenen Eindruck bei Ihren Gesprächen mit den Mitarbeitenden des Pflegedienstes – am Telefon und während des Besuchs bei Ihnen zu Hause.

    Der Pflegedienst erbringt sogenannte Behandlungspflege wie zum Beispiel Beatmungspflege (Absaugen, Trachealkanülenwechsel, Bedienung und Überwachung des Beatmungsgeräts) sowie Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) und hauswirtschaftliche Versorgung, falls kein Pflegegeld oder keine Kombinationsleistung beantragt wurde oder Angehörige das nicht selbst übernehmen können.

    Die beste Qualität können Sie von Pflegefachkräften erwarten. Dazu gehören staatlich geprüfte Gesundheits- und Kinder-/Krankenpflegekräfte sowie staatlich geprüfte Altenpflegefachkräfte mit entsprechender Zusatzqualifikation in häuslicher Beatmungspflege oder mehrjähriger Berufserfahrung im Beatmungsbereich. Pflegehilfskräfte dürfen dagegen in der Regel keine Beatmungspflege durchführen. Achten Sie darauf, dass die Pflegekräfte auch gut und verständlich mit Ihnen kommunizieren können und ihre berufliche Qualifikation nach deutschem Recht anerkannt wurde.

    Ja! Falls privat ein Teil der häuslichen Intensivpflege selbst übernommen wird, sind Sie im Notfall auch mitten in der Nacht auf schnelle Hilfe angewiesen. Der Intensivpflegedienst muss deshalb rund um die Uhr erreichbar sein und entsprechend qualifiziertes Personal bereithalten.

    Haben Sie sich für einen Intensivpflegedienst entschieden, schließen Sie bzw. Ihre betreuende Person mit ihm einen privaten Pflegevertrag ab. Achten Sie darauf, dass alle Ihre individuellen Absprachen auch zu Kündigungsregelungen dort festgehalten sind. Der Pflegevertrag sollte von Ihnen jederzeit und ohne Angabe von Gründen und ohne Fristen gekündigt werden können. Der Pflegedienst dagegen sollte den Vertrag mit Ihnen nur mit längeren Vorlaufzeiten lösen können, zum Beispiel mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende, damit genügend Zeit für die Suche eines neuen Pflegedienstes bleibt.

    Intensivpflegedienste schließen in der Regel Versorgungsverträge mit Pflege- und Krankenkassen. Mit Abschluss dieses Versorgungsvertrags wird der Pflegedienst für die Dauer des Vertrags zur pflegerischen Versorgung der Versicherten zugelassen. Besteht ein Vertrag, so übernimmt die SBK die Kosten in vereinbarter Höhe. Ohne eine Zulassung kann der Pflegedienst seine Leistungen der Grundpflege, hauswirtschaftlichen Versorgung und Behandlungspflege nicht mit der Kranken- und Pflegekasse und somit nicht mit der SBK abrechnen. In diesem Fall bezahlen Sie als Auftraggebender die Leistungen privat.

    Die Vergütung der Pflegestunden wird in der ambulanten, außerklinischen Intensivpflege zwischen der SBK und dem Pflegedienst direkt und individuell je nach Pflegeaufwand verhandelt. Sie müssen sich hierbei um nichts kümmern. Wenn Sie von der gesetzlichen Zuzahlungspflicht bereits befreit sind, fallen keine weiteren Kosten an. Erfolgt die Versorgung im eigenen Zuhause, darf der Pflegedienst in der Regel keine weiteren Kosten privat in Rechnung stellen. In einer ambulanten Wohngruppe sowie im Pflegeheim fallen in der Regel zusätzliche Kosten für Unterkunft und Verpflegung an.

    Der Pflegedienst ist zur offiziellen Rechnungsstellung der Intensivpflege mit der SBK gesetzlich verpflichtet. Als Patientin, Patient oder Angehöriger eines Pflegebedürftigen dürfen Sie keinerlei Gelder seitens des Pflegedienstes annehmen. Bitte melden Sie jegliche Auffälligkeiten diesbezüglich umgehend der SBK.

    Der pflegerische Einsatz muss in einem sogenannten Leistungsnachweis schriftlich von den Pflegefachkräften dokumentiert werden. Bitte achten Sie darauf, dass aufgrund von geltenden Arbeitszeitregelungen die bei Ihnen eingesetzten Pflegekräfte mindestens alle 10 bis 12 Stunden wechseln müssen. Pflegekräfte, die über den 12-stündigen Dienst hinaus ggf. sogar mehrere Tage am Stück anwesend sind, können keine qualifizierte Pflege erbringen.

    Die Anwesenheit der Pflegekraft und die dabei erbrachten pflegerischen Leistungen müssen im Leistungsnachweisjeweils bei Dienstende schriftlich dokumentiert werden. Der Pflegedienst reicht diesen dann zusammen mit der Rechnung bei der SBK ein. Entspricht der Leistungsnachweis nicht den tatsächlich erbrachten pflegerischenLeistungen, werden zum Beispiel andere Pflegekräfte aufgeführt als die tatsächlich Anwesenden (zumeist mit geringerer Qualifikation) oder auch die vereinbarten Zeiten unter- oder überschritten, dann kann der Tatbestand des Abrechnungsbetrugs vorliegen. Um diese Fragestellungen drehen sich auch die aktuell durch die Medien gehenden Ermittlungsverfahren gegen einzelne Pflegedienste. Deshalb ist Ihre Unterschrift als Patientin oder Patient, Angehöriger oder gesetzlicher Betreuender auf dem Leistungsnachweis von so großer Bedeutung. Es ist uns wichtig, Sie im Vorfeld darauf hinzuweisen, dass Sie bei Unregelmäßigkeiten hier besonders achtsam sind.

    Unterschreiben Sie einen Leistungsnachweis, von dem Sie wissen, dass er nicht korrekt ist, könnten Sie in ein solches staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren einbezogen werden. Bitte unterschreiben Sie nach Ihrer Auffassung nicht korrekte Leistungsnachweise daher auf keinen Fall und halten Sie in solchen Fällen umgehend Rücksprache mit uns. Wir kümmern uns dann um alles Weitere. Wenn Sie möchten, können Sie natürlich auch eine eigene Aufstellung der geleisteten Stunden des Intensivpflegedienstes und des eingesetzten Pflegepersonals machen. So können Sie selbst überprüfen, ob der Leistungsnachweis korrekt geführt ist.

     

    Sind noch Fragen offen?

    Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihr persönlicher Kundenberater ist gerne persönlich für Sie da. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

    0800 072 572 572 50

    7 Tage / 24 Std. gebührenfrei

    0800 072 572 585 50

    8:00 - 20:00 Uhr gebührenfrei

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