Außerklinische und ambulante Intensivpflege
Alles Wissenswerte rund um die außerklinische, ambulante Intensivpflege
Das Angebot an Intensivpflegediensten und Wohngruppen ist groß. Daher ist es nicht immer leicht, den richtigen Anbieter auszuwählen. Mit dieser Übersicht erhalten Sie Informationen und Hinweise, die Ihnen dabei helfen, einen guten Intensivpflegedienst zu finden.
Als ambulante, außerklinische Intensivpflege oder Heimbeatmung wird die Versorgung von Menschen mit lebensbedrohlichen Erkrankungen außerhalb des Krankenhauses bezeichnet – unabhängig vom Alter.
Häufig ist zum Beispiel eine künstliche Beatmung über eine Trachealkanüle oder Maske in der eigenen Wohnung erforderlich, wenn eine Entwöhnung von den Beatmungsgeräten in der Klinik nicht möglich ist.
Wenn keine im Haushalt lebende Person die Pflege übernehmen kann, gibt es folgende Möglichkeiten der außerklinischen Intensivpflege:
Zudem gibt es die Möglichkeit eines sogenannten persönlichen Budgets. Dabei beschäftigen Sie selbst Pflegekräfte anhand eines mit uns verhandelten monatlichen Betrags.
Die Pflegefachkraft ist je nach den medizinischen Erfordernissen für eine bestimmte Anzahl an Stunden bei der pflegebedürftigen Person vor Ort. In Ausnahmefällen können das bis zu 24 Stunden täglich sein. Bei der ambulanten Intensivpflege zu Hause kann dies eine echte Herausforderung für Ihre Privatsphäre sein. Sprechen Sie mit dem Pflegedienst deshalb Spielregeln ab, zum Beispiel welche Räume für die Pflege genutzt werden und wo es Rückzugsmöglichkeiten für die Pflegefachkraft gibt. So helfen Sie sich selbst, den Alltag reibungsfrei zu gestalten und Missverständnisse im Vorfeld auszuräumen.
Wird die pflegebedürftige Person in einer ambulanten Intensivwohngruppe oder in einem Pflegeheim versorgt, sprechen Sie sich bitte mit dem dortigen Pflegepersonal ab. Sie übernehmen einen Teil der Pflege selbst? Lassen Sie sich vom Intensivpflegedienst vor allem für pflegerische Notfallsituationen, wie zum Beispiel Kanülenwechsel und Medikamentengabe, sehr gut anleiten und in die entsprechenden Gerätschaften, wie Beatmungsgerät oder Absauger, einweisen. So fühlen Sie sich sicherer in der Versorgung Ihres Familienmitglieds.
Falls sich in der Versorgungssituation etwas ändert, zum Beispiel durch Verbesserung oder Verschlechterung des Gesundheitszustandes der pflegebedürftigen Person oder durch Veränderungen im Wohnumfeld, melden Sie sich bitte umgehend bei uns. Wir unterstützen Sie jederzeit gerne bei der Anpassung der Pflege.
Meistens werden die Pflegebedürftigen aus einer Klinik oder einem Beatmungszentrum entlassen. Noch vor der Entlassung planen die Ärztinnen und Ärzte sowie die Pflegekräfte der Klinik gemeinsam mit dem außerklinischen Intensivpflegedienst und allen weiteren Beteiligten wie niedergelassenen Facharztpraxen, Therapie-Einrichtungen und Familienmitgliedern die weitere Therapie und Pflege. Dazu gehört auch, Pflegehilfsmittel und Medizintechnik festzulegen und die Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Kranken- und Pflegekassen zu klären. Erst wenn alles vorbereitet ist, kann die Entlassung aus der Klinik stattfinden. Die Hausarztpraxis der Patientin oder des Patienten übernimmt dann in der Regel die weitere ärztliche Betreuung nach der Entlassung aus der Klinik.
Wir stehen Ihnen mit einem vollumfänglichen Unterstützungsservice zur Seite, der Sie als Pflegebedürftigen oder Familienmitglied von der Suche eines geeigneten Pflegedienstes entlastet. Geeignete Adressen für Intensivpflegedienste erhalten Sie zum Beispiel beim Sozialdienst im Krankenhaus, bei Sozialstationen und Wohlfahrtsverbänden oder dem Bürgerservice der Städte und Gemeinden sowie über das Internet. Sprechen Sie auch mit Freunden und Bekannten oder Ihrer Hausarztpraxis. Vielleicht gibt es unter ihnen welche, die bereits Erfahrungen mit Pflegediensten gemacht haben und eine Empfehlung geben können.
Wenn Sie selbst einen Pflegedienst suchen: Achten Sie darauf, dass er eine verlässliche Pflege auf hohem fachlichem Niveau garantiert. Bereiten Sie sich deshalb gut vor, wenn Sie sich auf die Suche nach einem geeigneten Pflegedienst machen. Sprechen Sie mit mehreren Anbietern und lassen Sie sich Informationsmaterial zukommen. Ein unverbindliches und kostenfreies Beratungsgespräch mit dem Pflegedienst sollte dabei selbstverständlich sein. Verlassen Sie sich immer auch auf Ihren eigenen Eindruck bei Ihren Gesprächen mit den Mitarbeitenden des Pflegedienstes – am Telefon und während des Besuchs bei Ihnen zu Hause.
Der Pflegedienst erbringt die sogenannte Behandlungspflege, wie zum Beispiel die Beatmungspflege (Absaugen, Trachealkanülenwechsel, Bedienung und Überwachung des Beatmungsgeräts) sowie die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität). Zudem übernimmt er die hauswirtschaftliche Versorgung, falls kein Pflegegeld oder keine Kombinationsleistung beantragt wurde oder die Familienmitglieder sie nicht selbst übernehmen können.
Die beste Pflegequalität können Sie von Pflegefachkräften erwarten. Dies sind zum Beispiel staatlich geprüfte Gesundheits- bzw. Krankenpflegekräfte, Kinderpflegekräfte und Altenpflegefachkräfte mit entsprechender Zusatzqualifikation in häuslicher Beatmungspflege oder mehrjähriger Berufserfahrung im Beatmungsbereich. Pflegehilfskräfte dürfen dagegen in der Regel keine Beatmungspflege durchführen. Achten Sie auch darauf, dass die Pflegekräfte verständlich mit Ihnen kommunizieren können und ihre berufliche Qualifikation nach deutschem Recht anerkannt wurde.
Wenn ein Teil der häuslichen Intensivpflege selbst übernommen wird, ist im Notfall auch mitten in der Nacht schnelle Hilfe erforderlich. Der Intensivpflegedienst muss deshalb rund um die Uhr erreichbar sein und entsprechend qualifiziertes Personal bereithalten.
Wenn Sie sich für einen Intensivpflegedienst entschieden haben, schließen Sie bzw. Ihre betreuende Person mit ihm einen privaten Pflegevertrag ab. Achten Sie darauf, dass alle Ihre individuellen Absprachen auch zu Kündigungsregelungen dort festgehalten sind. Der Pflegevertrag sollte von Ihnen jederzeit und ohne Angabe von Gründen und ohne Fristen gekündigt werden können. Der Pflegedienst dagegen sollte den Vertrag mit Ihnen nur mit längeren Vorlaufzeiten kündigen können. Hier ist zum Beispiel eine Frist von sechs Wochen zum Quartalsende ratsam, damit genügend Zeit für die Suche eines neuen Pflegedienstes bleibt.
Intensivpflegedienste schließen Verträge im Rahmen des § 132 l SGB V gemeinsam und einheitlich mit den Landesverbänden der Krankenkassen bzw. mit den Ersatzkassen ab. Mit Abschluss eines solchen Versorgungsvertrags wird der entsprechende Pflegedienst für die Dauer des Vertrags zur pflegerischen Versorgung der Versicherten zugelassen. Besteht ein Vertrag, übernehmen wir die Kosten in vereinbarter Höhe. Ohne eine Zulassung kann ein Pflegedienst seine Leistungen der Grundpflege, hauswirtschaftlichen Versorgung und Behandlungspflege nicht mit der Kranken- und Pflegekasse und somit nicht mit uns abrechnen. In diesem Fall bezahlen Sie als auftraggebende Person die Leistungen privat.
Die Vergütung der Pflegestunden wird in der ambulanten, außerklinischen Intensivpflege zwischen uns und dem Pflegedienst direkt und individuell je nach Pflegeaufwand verhandelt. Sie brauchen sich hierbei um nichts zu kümmern. Wenn Sie von der gesetzlichen Zuzahlungspflicht bereits befreit sind, fallen keine weiteren Kosten an. Findet die Pflege im eigenen Zuhause statt, darf der Pflegedienst in der Regel keine weiteren Kosten privat in Rechnung stellen. In einer ambulanten Wohngruppe sowie im Pflegeheim fallen in der Regel zusätzliche Kosten für Unterkunft und Verpflegung an.
Der Pflegedienst ist zur offiziellen Rechnungsstellung der Intensivpflege mit uns gesetzlich verpflichtet. Als pflegebedürftige Person oder Familienmitglied einer pflegebedürftigen Person dürfen Sie keinerlei Gelder seitens des Pflegedienstes annehmen. Bitte melden Sie uns jegliche Auffälligkeiten diesbezüglich umgehend.
Der pflegerische Einsatz muss in einem sogenannten Leistungsnachweis schriftlich von den Pflegefachkräften dokumentiert werden. Bitte achten Sie darauf, dass aufgrund von geltenden Arbeitszeitregelungen die bei Ihnen eingesetzten Pflegekräfte mindestens alle 10 bis 12 Stunden wechseln müssen. Pflegekräfte, die über einen 12-stündigen Dienst hinaus ggf. sogar mehrere Tage am Stück anwesend sind, können keine qualifizierte Pflege erbringen.
Die Anwesenheit der Pflegekraft und die dabei erbrachten pflegerischen Leistungen müssen im Leistungsnachweis jeweils bei Dienstende schriftlich dokumentiert werden. Der Pflegedienst reicht den Leistungsnachweis dann zusammen mit der Rechnung bei uns ein. Entspricht der Leistungsnachweis nicht den tatsächlich erbrachten pflegerischen Leistungen, werden zum Beispiel andere Pflegekräfte aufgeführt als die tatsächlich Anwesenden, zumeist mit geringerer Qualifikation, oder werden die vereinbarten Zeiten unter- oder überschritten, dann kann Abrechnungsbetrug vorliegen.
Unterschreiben Sie daher Leistungsnachweise nicht, wenn Sie Zweifel an deren Korrektheit haben und halten Sie in solchen Fällen umgehend Rücksprache mit uns. Wir kümmern uns dann um alles Weitere. Wenn Sie möchten, können Sie natürlich auch eine eigene Aufstellung der geleisteten Stunden des Intensivpflegedienstes und des eingesetzten Pflegepersonals führen. So können Sie selbst prüfen, ob der Leistungsnachweis korrekt geführt ist.
Sind noch Fragen offen?
Ihre SBK Kundenberaterin oder Ihr SBK Kundenberater ist gerne persönlich für Sie da. Die