Es gibt Situationen, in denen der Weg ins Krankenhaus oder zur Arztpraxis eine große Herausforderung ist und nicht mehr selbst bewältigt werden kann. Auch dann sind wir auf Ihrer Seite: Wir übernehmen für Sie die Kosten Ihrer Fahrten zu medizinisch notwendigen Behandlungen bis zur nächstgelegenen geeigneten Behandlungsmöglichkeit.
In diesen Fällen übernehmen wir Fahrkosten
Wir übernehmen für Sie die Kosten für Fahrten zu medizinisch notwendigen Behandlungen zur jeweils nächstgelegenen Behandlungsmöglichkeit. Sie erhalten die Kosten für:
Rettungsfahrten ins KrankenhausKrankentransporte mit einem KrankenwagenFahrten zu stationären und teilstationären Krankenhausbehandlungen sowie EntbindungenFahrten zu ambulanten Operationen, die einen stationären Krankenhausaufenthalt ersetzenFahrten zu Behandlungen, die innerhalb von 5 Tagen vor bzw. innerhalb von 14 Tagen nach einer Krankenhausbehandlung oder ambulanten Operation, die einen stationären Aufenthalt ersetzen, stattfindenWichtig zu wissen:
Die Gesetzgebung hat bei der Erstattung von Fahrkosten vorgesehen, dass sich die Versicherten an den Kosten mit einer Zuzahlung beteiligen. Daher übernehmen wir die Fahrkosten abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung. Sie erhalten die Kosten zur jeweils nächstgelegenen Behandlungsmöglichkeit, ausgehend von Ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort. Sollten Sie einen weiter entfernten Behandlungsort wählen, tragen Sie eventuell anfallende Mehrkosten selbst. Besonderheiten für die Fahrten zu ambulanten Behandlungen, zum Beispiel zu Ihrer Hausarztpraxis:
Fahrten zu ambulanten Behandlungen können von gesetzlichen Krankenkassen nur unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden. Hierfür hat uns die Gesetzgebung einen engen Rahmen gesteckt. Sie erhalten die Kosten, wenn Sie
einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert), BI (blind), H (hilfsbedürftig) haben odereinen Pflegegrad 4, 5 oder den Pflegegrad 3 mit einer dauerhaften Mobilitätseinschränkung besitzen odereine schwerwiegende Erkrankung haben, die eine Serienfahrt erforderlich macht, wie bei einer Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie.Je nach medizinischer Notwendigkeit und Ihrem Gesundheitszustand verordnet Ihnen Ihre Arztpraxis ein passendes und wirtschaftliches Transportmittel. Dabei sind diese Transportmittel möglich:
Öffentliche Verkehrsmittel: Wir übernehmen die Kosten für Tickets in der 2. Klasse. Bitte nutzen Sie mögliche Vergünstigungen wie beispielsweise Spartarife, das Deutschlandticket oder Wochen- oder Monatskarten, sofern diese günstiger als Einzelfahrkarten sind. Damit Sie die Kosten von uns erhalten, bewahren Sie die Fahrkarten im Original auf. Senden Sie uns diese im Anschluss an die Fahrten mit einer Terminbestätigung oder ärztlichen Verordnung zu.Taxi, Behinderten- und Liegendtransport (Mietwagen): Mietwagen sind in diesem Sinne Wagen, die gemeinsam mit einem Fahrenden angemietet werden (vgl. §§ 47, 49 Personenbeförderungsgesetz). Dazu gehören auch Wagen mit behindertengerechter Einrichtung, zum Beispiel für Personen im Rollstuhl oder Liegendfahrten. Nach Ihrer Fahrt erhalten Sie eine Quittung. Lassen Sie uns diese gemeinsam mit Ihrer ärztlichen Verordnung als Upload in der Online-Geschäftsstelle Meine SBK zukommen, damit wir uns an den Kosten beteiligen können. Oder Sie senden uns die ärztliche Verordnung per Post zu. Alternativ können Sie sich die Fahrt vor Fahrtantritt von uns genehmigen lassen. Dies hat den Vorteil, dass die meisten Fahrdienste mit unserem Genehmigungsschreiben direkt mit uns abrechnen können. Sie brauchen in diesem Fall die Kosten nicht auszulegen und bezahlen nur noch die Zuzahlung.Kranken- und Rettungstransport: Wir übernehmen direkt die Abrechnung mit Ihrem Fahrdienst.Eigener Pkw: Sie können für Ihre Fahrt auch einen privaten Pkw nutzen oder die Fahrten mit Familie oder Bekannten privat organisieren. Dafür erhalten Sie 0,20 € je km bis zur Höhe der Kosten für ein öffentliches Verkehrsmittel oder ein anderes ärztlich verordnetes Beförderungsmittel. Senden Sie nach den Fahrten Ihren Antrag mit Angabe der gefahrenen Kilometer.Wichtiger Hinweis:
Für alle Fahrten gilt, dass ein Anspruch auf Kostenübernahme der Fahrkosten bestehen muss. Sie können unter dem Punkt "Häufig gestellte Fragen" nachlesen, ob ein Anspruch besteht. Alternativ berät Sie Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihr persönlicher Kundenberater gerne.
Die Gesetzgebung hat bei der Erstattung von Fahrkosten vorgesehen, dass sich die Versicherten an den Kosten mit einer Zuzahlung beteiligen. Die Zuzahlung beträgt 10 % der Kosten, mindestens 5 € und maximal 10 € je Fahrt. Hin- und Rückfahrt werden dabei jeweils einzeln berücksichtigt. Die Zuzahlung ist unabhängig vom Alter der versicherten Person und wird daher auch für Kinder fällig.
Die Zuzahlung zahlen sie nach der Fahrt direkt an den Fahrdienst. Wenn Sie mit Ihrem eigenen Pkw oder öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, berücksichtigen wir die Zuzahlung bei der Erstattung.
Ausnahmen bei der Zuzahlung:
Bei bestimmten Serienbehandlungen, wie zum Beispiel der onkologischen Chemo- oder Strahlentherapie, fallen Zuzahlungen nur für die erste und letzte Fahrt an.Bei Reisen zu einer medizinischen Rehabilitation fällt keine Zuzahlung für Sie an.Unser Tipp:
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich von allen gesetzlichen Zuzahlungen befreien lassen. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Seite Zuzahlungsbefreiung.
So bekommen Sie Fahrkosten:
1. Ärztliche Verordnung: Ihre Arztpraxis stellt Ihnen für die Übernahme von Fahrkosten eine ärztliche Verordnung aus. In dieser sind alle medizinisch notwendigen Einzelheiten zur Fahrt festgelegt, wie beispielsweise das Transportmittel oder eine Begleitperson.
2. Antrag online stellen: Lassen Sie uns Ihre Verordnung über Meine SBK zukommen. Damit geht Ihr Antrag sofort bei uns ein und Sie sparen Zeit und Porto. Alternativ senden Sie Ihre Unterlagen per Post: Hier finden Sie unsere Adresse und einen Freiumschlag. Wir informieren Sie, ob und in welcher Höhe wir Ihre Fahrkosten übernehmen. Mit unserer Online-Post in Meine SBK erhalten Sie innerhalb weniger Tage eine Rückmeldung.
Antrag stellen
3. Rechnungserstattung: Hat die Fahrt stattgefunden, laden Sie ganz einfach die Rechnung und ggf. weitere Bescheinigungen in Meine SBK hoch. Alternativ senden Sie Ihre Unterlagen per Post. Innerhalb weniger Tage bekommen Sie die Erstattung auf Ihr Konto überwiesen.
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Mehr Sicherheit durch persönliche Beratung
Sie haben Fragen zu Fahrkosten oder möchten wissen, ob wir uns an Ihren Fahrten beteiligen können? Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihr persönlicher Kundenberater steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Die Kontaktdaten finden Sie in Ihrer Meine SBK-App, in unserer Kundenberater-Suche oder Sie nutzen unser SBK-Kundentelefon mit der Telefonnummer 0800 072 572 572 50.