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sbk.org Beratung & Leistungen Gesundheit & Behandlung Unterstützende Leistungen Fahrkosten

Fahrkosten

So unterstützen wir Sie bei Fahrten zu medizinisch notwendigen Behandlungen

Es gibt Situationen, in denen der Weg ins Krankenhaus oder zur Arztpraxis eine große Herausforderung ist und nicht mehr selbst bewältigt werden kann. Auch dann sind wir auf Ihrer Seite: Wir übernehmen für Sie die Kosten Ihrer Fahrten zu medizinisch notwendigen Behandlungen bis zur nächstgelegenen geeigneten Behandlungsmöglichkeit.

Ein Arzt füllt ein Dokument mit seinem Patienten aus.
©gettyimages.de/Khanchit Khirisutchalual

Fahrkosten - Ihre SBK-Vorteile:

  • Die meisten Fahrten können Sie direkt und ohne vorherige Genehmigung antreten.
  • Wenn die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme bei allen anderen Fahrten vorliegen, bekommen Sie schnell Ihre Genehmigung und Sie brauchen nicht in Vorleistung zu gehen.
  • Sie können den Antrag auf Fahrkosten ganz einfach in Meine SBK stellen und nach erfolgten Fahrten Ihre Rechnungen hochladen.
  • Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihr persönlicher Kundenberater berät Sie zu allen Fragen rund um Fahrkosten.
  • In diesen Fällen übernehmen wir Fahrkosten

    Wir übernehmen für Sie die Kosten für Fahrten zu medizinisch notwendigen Behandlungen zur jeweils nächstgelegenen Behandlungsmöglichkeit. Sie erhalten die Kosten für:

  • Rettungsfahrten ins Krankenhaus
  • Krankentransporte mit einem Krankenwagen
  • Fahrten zu stationären und teilstationären Krankenhausbehandlungen sowie Entbindungen
  • Fahrten zu ambulanten Operationen, die einen stationären Krankenhausaufenthalt ersetzen
  • Fahrten zu Behandlungen, die innerhalb von 5 Tagen vor bzw. innerhalb von 14 Tagen nach einer Krankenhausbehandlung oder ambulanten Operation, die einen stationären Aufenthalt ersetzen, stattfinden
  • Wichtig zu wissen:

  • Die Gesetzgebung hat bei der Erstattung von Fahrkosten vorgesehen, dass sich die Versicherten an den Kosten mit einer Zuzahlung beteiligen. Daher übernehmen wir die Fahrkosten abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung. 
  • Sie erhalten die Kosten zur jeweils nächstgelegenen Behandlungsmöglichkeit, ausgehend von Ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort. Sollten Sie einen weiter entfernten Behandlungsort wählen, tragen Sie eventuell anfallende Mehrkosten selbst. 
  • Besonderheiten für die Fahrten zu ambulanten Behandlungen, zum Beispiel zu Ihrer Hausarztpraxis:

    Fahrten zu ambulanten Behandlungen können von gesetzlichen Krankenkassen nur unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden. Hierfür hat uns die Gesetzgebung einen engen Rahmen gesteckt. Sie erhalten die Kosten, wenn Sie

  • einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert), BI (blind), H (hilfsbedürftig) haben oder
  • einen Pflegegrad 4, 5 oder den Pflegegrad 3 mit einer dauerhaften Mobilitätseinschränkung besitzen oder
  • eine schwerwiegende Erkrankung haben, die eine Serienfahrt erforderlich macht, wie bei einer Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie.
  • Je nach medizinischer Notwendigkeit und Ihrem Gesundheitszustand verordnet Ihnen Ihre Arztpraxis ein passendes und wirtschaftliches Transportmittel. Dabei sind diese Transportmittel möglich:

  • Öffentliche Verkehrsmittel: Wir übernehmen die Kosten für Tickets in der 2. Klasse. Bitte nutzen Sie mögliche Vergünstigungen wie beispielsweise Spartarife, das Deutschlandticket oder Wochen- oder Monatskarten, sofern diese günstiger als Einzelfahrkarten sind. Damit Sie die Kosten von uns erhalten, bewahren Sie die Fahrkarten im Original auf. Senden Sie uns diese im Anschluss an die Fahrten mit einer Terminbestätigung oder ärztlichen Verordnung zu.
  • Taxi, Behinderten- und Liegendtransport (Mietwagen): Mietwagen sind in diesem Sinne Wagen, die gemeinsam mit einem Fahrenden angemietet werden (vgl. §§ 47, 49 Personenbeförderungsgesetz). Dazu gehören auch Wagen mit behindertengerechter Einrichtung, zum Beispiel für Personen im Rollstuhl oder Liegendfahrten. Nach Ihrer Fahrt erhalten Sie eine Quittung. Lassen Sie uns diese gemeinsam mit Ihrer ärztlichen Verordnung als Upload in der Online-Geschäftsstelle Meine SBK zukommen, damit wir uns an den Kosten beteiligen können. Oder Sie senden uns die ärztliche Verordnung per Post zu. Alternativ können Sie sich die Fahrt vor Fahrtantritt von uns genehmigen lassen. Dies hat den Vorteil, dass die meisten Fahrdienste mit unserem Genehmigungsschreiben direkt mit uns abrechnen können. Sie brauchen in diesem Fall die Kosten nicht auszulegen und bezahlen nur noch die Zuzahlung.
  • Kranken- und Rettungstransport: Wir übernehmen direkt die Abrechnung mit Ihrem Fahrdienst.
  • Eigener Pkw: Sie können für Ihre Fahrt auch einen privaten Pkw nutzen oder die Fahrten mit Familie oder Bekannten privat organisieren. Dafür erhalten Sie 0,20 € je km bis zur Höhe der Kosten für ein öffentliches Verkehrsmittel oder ein anderes ärztlich verordnetes Beförderungsmittel. Senden Sie nach den Fahrten Ihren Antrag mit Angabe der gefahrenen Kilometer.
  • Wichtiger Hinweis:

    Für alle Fahrten gilt, dass ein Anspruch auf Kostenübernahme der Fahrkosten bestehen muss. Sie können unter dem Punkt "Häufig gestellte Fragen" nachlesen, ob ein Anspruch besteht. Alternativ berät Sie Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihr persönlicher Kundenberater gerne.

    Die Gesetzgebung hat bei der Erstattung von Fahrkosten vorgesehen, dass sich die Versicherten an den Kosten mit einer Zuzahlung beteiligen. Die Zuzahlung beträgt 10 % der Kosten, mindestens 5 € und maximal 10 € je Fahrt. Hin- und Rückfahrt werden dabei jeweils einzeln berücksichtigt. Die Zuzahlung ist unabhängig vom Alter der versicherten Person und wird daher auch für Kinder fällig.

    Die Zuzahlung zahlen sie nach der Fahrt direkt an den Fahrdienst. Wenn Sie mit Ihrem eigenen Pkw oder öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, berücksichtigen wir die Zuzahlung bei der Erstattung.

    Ausnahmen bei der Zuzahlung:

  • Bei bestimmten Serienbehandlungen, wie zum Beispiel der onkologischen Chemo- oder Strahlentherapie, fallen Zuzahlungen nur für die erste und letzte Fahrt an.
  • Bei Reisen zu einer medizinischen Rehabilitation fällt keine Zuzahlung für Sie an.
  • Unser Tipp:

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich von allen gesetzlichen Zuzahlungen befreien lassen. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Seite Zuzahlungsbefreiung.

    So bekommen Sie Fahrkosten:

    1. Ärztliche Verordnung: Ihre Arztpraxis stellt Ihnen für die Übernahme von Fahrkosten eine ärztliche Verordnung aus. In dieser sind alle medizinisch notwendigen Einzelheiten zur Fahrt festgelegt, wie beispielsweise das Transportmittel oder eine Begleitperson.

    2. Antrag online stellen: Lassen Sie uns Ihre Verordnung über Meine SBK zukommen. Damit geht Ihr Antrag sofort bei uns ein und Sie sparen Zeit und Porto. Alternativ senden Sie Ihre Unterlagen per Post: Hier finden Sie unsere Adresse und einen Freiumschlag. Wir informieren Sie, ob und in welcher Höhe wir Ihre Fahrkosten übernehmen. Mit unserer Online-Post in Meine SBK erhalten Sie innerhalb weniger Tage eine Rückmeldung.

    Antrag stellen

    3. Rechnungserstattung: Hat die Fahrt stattgefunden, laden Sie ganz einfach die Rechnung und ggf. weitere Bescheinigungen in Meine SBK hoch. Alternativ senden Sie Ihre Unterlagen per Post. Innerhalb weniger Tage bekommen Sie die Erstattung auf Ihr Konto überwiesen.

    Rechnungen einreichen

    Mehr Sicherheit durch persönliche Beratung

    Sie haben Fragen zu Fahrkosten oder möchten wissen, ob wir uns an Ihren Fahrten beteiligen können? Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihr persönlicher Kundenberater steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Die Kontaktdaten finden Sie in Ihrer Meine SBK-App, in unserer Kundenberater-Suche oder Sie nutzen unser SBK-Kundentelefon mit der Telefonnummer 0800 072 572 572 50.

    Häufig gestellte Fragen:

    Bei einer Rettungsfahrt muss es schnell gehen. Häufig ist es dann nicht möglich, die Patientin, den Patienten oder eine angehörige Person nach der Krankenversicherung zu fragen. Da der Rettungsdienst ohne diese Information nicht direkt mit uns abrechnen kann, erhalten Sie in diesem Fall eine Privatrechnung. Bitte lassen Sie uns die Rechnung über Meine SBK zukommen. Alternativ senden Sie die Rechnung per Post.

    Fahrten zu ambulanten Behandlungen können von der gesetzlichen Krankenversicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden. Hierfür hat uns der Gesetzgeber einen engen Rahmen gesteckt. Sie erhalten die Kosten, wenn Sie

  • einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert), BI (blind), H (hilfsbedürftig) haben oder
  • einen Pflegegrad 4, 5 oder den Pflegegrad 3 mit einer dauerhaften Mobilitätseinschränkung besitzen oder
  • eine schwerwiegende Erkrankung haben, die eine Serienfahrt erforderlich macht, wie bei einer Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie.
  • Fahrten zu ambulanten Operationen können von der gesetzlichen Krankenversicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden. Hierfür hat uns der Gesetzgeber einen engen Rahmen gesteckt.

    Diese Voraussetzungen sind gegeben, wenn durch die ambulante Operation eine stationäre Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird. Das bedeutet, dass diese Operation im Regelfall mit einem mehrtätigen Krankenhausaufenthalt verbunden ist.

    Manchmal kann eine Begleitperson für die Fahrt erforderlich sein – aus medizinischen Gründen oder bei Kindern. Sofern Ihre Arztpraxis die Notwendigkeit einer Begleitperson auf der Verordnung bestätigt, übernehmen wir zusätzliche Fahrkosten für die Begleitperson ebenfalls.

    Welche Fahrkosten wir bei Kuren tragen dürfen, hängt jeweils von der übernommenen Maßnahme ab (stationäre oder ambulante Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen). Mit einigen Kureinrichtungen haben wir einen Abholservice vereinbart, der Sie dann direkt von zuhause oder aus dem Krankenhaus abholt und zur Kur bringt. Im Genehmigungsschreiben zu Ihrer Kur stellen wir Ihnen alle Informationen zu Ihrer Reise zur Verfügung. Bitte setzen Sie sich bei Fragen mit Ihrer persönlichen Kundenberaterin oder Ihrem persönlichen Kundenberater in Verbindung. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

    Benötigen Sie aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls einen medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Ausland, dürfen wir diese Kosten nicht übernehmen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich vor Ihrem Reiseantritt zusätzlich mit einer Auslandsreise-Krankenversicherung abzusichern.

    Mehr zum Thema:

  • Zuzahlungen
  • Zuzahlungsbefreiung
  • 0800 072 572 572 50

    7 Tage / 24 Std. gebührenfrei

    0800 072 572 585 50

    8:00 - 20:00 Uhr gebührenfrei

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