Häusliche Krankenpflege
Für eine optimale Versorgung im Krankheitsfall
Wenn Sie wegen einer Erkrankung zuhause gepflegt werden, ist eine schnelle und umfangreiche Hilfe besonders wichtig. Wir unterstützen Sie im Rahmen der häuslichen Krankenpflege.
Wann erhalten Sie die häusliche Krankenpflege?
Für die häusliche Krankenpflege gelten bestimmte gesetzliche Voraussetzungen. Dazu gehören zum Beispiel:
Weitere Voraussetzungen sind unter anderem:
Leistungen der häuslichen Krankenpflege:
Wie lange und in welcher Höhe erhalten Sie die häusliche Krankenpflege?
Die Dauer der häuslichen Krankenpflege orientiert sich bei der Behandlungspflege an Ihrer Erkrankung und der ärztlichen Verordnung.
Die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung können Sie für vier Wochen in Anspruch nehmen. Über diesen Zeitraum hinaus bieten wir weitere Unterstützungsmöglichkeiten an. Wir beraten Sie hierzu gerne.
Die Kosten für die häusliche Krankenpflege übernehmen wir für Sie. Sie kommen nur für die gesetzlich Zuzahlung auf. Diese beträgt 10 % der anfallenden Kosten in den ersten 28 Tagen pro Kalenderjahr und 10 € pro ärztlicher Verordnung.
Um Sie finanziell zu entlasten, dürfen wir Sie unter bestimmten Voraussetzungen von den Zuzahlungen befreien. Wenn die Höhe Ihrer Zuzahlungen über 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen Ihres Familienhaushaltes liegt, der sogenannten Belastungsgrenze, erstatten wir Ihnen den darüber liegenden Betrag. Gleichzeitig sparen Sie sich für den Rest des Jahres die Zuzahlungen. Dazu senden Sie uns bitte Ihre Einkommensnachweise und die gesammelten Zuzahlungsquittungen zu. Die Belastungsgrenze ermitteln wir für jedes Kalenderjahr neu. Wie hoch Ihre Zuzahlungsgrenze liegt, rechnen Sie ganz einfach mit unserem
Wo erhalten Sie die häusliche Krankenpflege?
Die häusliche Krankenpflege findet in der Regel bei Ihnen zu Hause statt. Sie kann aber auch an einem anderen geeigneten Ort stattfinden – zum Beispiel in betreuten Wohnformen, Schulen oder Kindergärten.
So bekommen Sie häusliche Krankenpflege
Mehr Sicherheit durch persönliche Beratung
Sie haben Fragen zur häuslichen Krankenpflege oder möchten wissen, ob wir uns an der häuslichen Krankenpflege im Ausland beteiligen können? Ihre SBK Kundenberaterin oder Ihr SBK Kundenberater berät Sie gerne. Die Kontaktdaten finden Sie in Ihrer
Alternativ können Sie auch unser SBK Beratungstelefon nutzen.
