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Haushaltshilfe

Wenn Sie wegen einer Erkrankung Hilfe im Haushalt brauchen

Sie können aus gesundheitlichen Gründen Ihren Haushalt nicht führen, sich oder Ihr Kind nicht versorgen? Genau dann sind wir für Sie da und übernehmen die Kosten für die Unterstützung, die Sie jetzt benötigen. Wir helfen Ihnen bei der Suche und beim Beantragen einer geeigneten Haushaltshilfe – passend für Ihre individuelle Lebenssituation. Sie entscheiden, ob eine Person aus Ihrem familiären Umfeld die anfallenden Aufgaben übernimmt oder ob wir Ihnen eine professionelle Haushaltshilfe an die Seite stellen. So können Sie in Ruhe gesund werden.

Eine Mutter schneidet einen frischen Apfel für ihren Sohn auf.

Haushaltshilfe - Ihre SBK-Vorteile:

  • Sie können bei uns den Antrag direkt online ausfüllen. Nutzen Sie dafür einfach die Online-Geschäftsstelle Meine SBK.
  • Sie bekommen Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Haushaltshilfe – auch unabhängig von Ihrem Antrag auf Kostenübernahme für eine Haushaltshilfe. Sprechen Sie einfach Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihren persönlichen Kundenberater an.
  • Voraussetzungen für eine Haushaltshilfe

    Wir können Sie in verschiedenen Bereichen unterstützen. Voraussetzung in allen Fällen ist, dass keine Person im Haushalt lebt, die diesen weiterführen könnte.

    Sie können aufgrund einer schweren Erkrankung Ihren Haushalt nicht führen?

    In diesem Fall erhalten Sie bis zu 4 Wochen eine Haushaltshilfe von uns. Sofern ein Kind in Ihrem Haushalt lebt, welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist eine Unterstützung im Haushalt bis zu 52 Wochen möglich. Hierfür brauchen wir eine ärztliche Bescheinigung, die bestätigt, dass Sie aufgrund einer akuten schweren Krankheit oder einer akuten Verschlimmerung der Krankheit den Haushalt nicht weiterführen können.
     

    Sie sind schwanger und können aus gesundheitlichen Gründen Ihren Haushalt nicht weiterführen?

    Auch hier können wir Ihnen eine Unterstützung finanzieren. In diesem Fall benötigen wir ebenfalls eine ärztliche Bescheinigung mit dem Inhalt, dass Sie aufgrund der Schwangerschaft oder Entbindung den Haushalt nicht weiterführen können.

    1. Haushaltshilfe bei Kindern im Haushalt

    Lebt in Ihrem Haushalt mindestens ein Kind, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist? In diesen Fällen übernehmen wir nach Prüfung so lange eine Haushaltshilfe, wie

  • Sie sich im Krankenhaus stationär befinden oder an einer ambulanten oder stationären Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahme teilnehmen,
  • Ihre Ärztin oder Ihre Arzt bescheinigt, dass Ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen akuter schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheitnicht möglich ist – und Sie damit auf eine Haushaltshilfe angewiesen sind, 
  • Ihr Kind im Falle eines Betreuungsbedarfs nicht anderweitig von Ihnen untergebracht werden kann (zum Beispiel bei den Großeltern oder befreundeten Personen),
  • ein Elternteil mit einem kranken Kind im Krankenhaus ist und der andere Elternteil zu Hause mit den anderen Kindern Unterstützung braucht.
  • 2. Haushaltshilfe, wenn kein Kind im Haushalt lebt

    Können Sie wegen einer akuten schweren Erkrankung oder akuten Verschlimmerung einer Krankheit den Haushalt nicht weiterführen, übernehmen wir nach Prüfung eine Haushaltshilfe für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen  - und zwar unabhängig davon, ob in Ihrem Haushalt ein Kind lebt.

    3. Haushaltshilfe in der Schwangerschaft

    Ihre Ärztin oder Ihr Arzt bescheinigt Ihnen, dass Sie wegen Ihrer Schwangerschaft oder Entbindung den Haushalt nicht selbst erledigen können? Dann können wir die Kosten für eine Haushaltshilfe auch dann übernehmen, wenn noch kein Kind in Ihrem Haushalt lebt.

    In welcher Höhe übernimmt die SBK die Kosten?

    Bei einer selbst beschafften, nicht mit Ihnen verwandten Haushaltshilfe, wie beispielsweise einer Nachbarin oder einem Nachbarn, übernehmen wir bis zu 11 € pro Stunde (ab 2024).

    Hilft Ihnen Ihre Ehepartnerin oder  Ihr Ehepartner oder eine bis zum zweiten Grad verwandte oder verschwägerte Person mit dem Haushalt? Auch hier können wir Sie finanziell unterstützen. Die Bezahlung des nachgewiesenen Verdienstausfalls und der entstandenen Fahrkosten von bis zu 0,20 € pro km bei Fahrt mit dem Pkw übernehmen wir gerne für Sie. Hier erhalten Sie bis zu 120,75 € pro Tag (ab 2024) von uns. Erhalten Sie die Haushaltshilfe für weniger als acht Stunden am Tag, erhalten Sie den Verdienstausfall und die Fahrkosten für den Tag anteilig ausbezahlt.

    Bis zum zweiten Grad mit Ihnen verwandte oder verschwägerte Personen sind Eltern, Großeltern, Enkelkinder, Geschwister, Stiefeltern, Stiefkinder, Stiefenkelkinder, Schwiegereltern, Schwiegersöhne oder -töchter, Ehegattin oder Ehegatte der Enkelkinder, die Großeltern des Ehegatten oder der Ehegattin sowie verschwägerte Personen.

    Zuzahlung zu einer Haushaltshilfe

    Wenn Sie eine Haushaltshilfe von uns bekommen, leisten Sie lediglich eine Zuzahlung von 10 Prozent, mindestens jedoch 5 € und höchstens 10 € pro Tag. Wenn Sie eine Haushaltshilfe wegen einer Schwangerschaft oder Entbindung in Anspruch nehmen, brauchen Sie keine Zuzahlung zu leisten.

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von den Zuzahlungen befreit werden. Nähere Informationen finden Sie auf unserer Seite rund um Zuzahlungsbefreiungen.

    So bekommen Sie Haushaltshilfe:

    1. Voraussetzung: Bevor Sie einen Antrag auf Haushaltshilfe stellen, prüfen Sie für sich bitte noch einmal anhand folgender Fragen, ob die Voraussetzungen vorliegen: Sind Sie bei der SBK versichert und benötigen Sie wegen Ihrer Krankheit eine Haushaltshilfe? Führen Sie den Haushalt? Leben in Ihrem Haushalt Kinder, die jünger als 14 Jahre alt sind oder leben Sie alleine und benötigen aufgrund Ihrer Krankheit Unterstützung in Ihrem Haushalt? Gibt es in Ihrem Haushalt keine Person, die den Haushalt übergangsweise führen könnte? 

    2. Antragstellung: Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, beantragen Sie die Haushaltshilfe ganz einfach in der Meine SBK. Ihr Vorteil: Sie werden durch den Antrag geführt und können alle erforderlichen Dokumente direkt hochladen. 

    Antrag stellen


    3. Genehmigung & Beauftragung: Sind auch die medizinischen Voraussetzungen erfüllt, genehmigen wir Ihnen die Haushaltshilfe. Im Anschluss können Sie eine Haushaltshilfe beauftragen. Wer die Haushaltshilfe übernimmt, entscheiden Sie selbst. Wir arbeiten mit vielen Organisationen zusammen – zum Beispiel mit Trägern der freien Wohlfahrtspflege oder Sozialstationen von Städten und Gemeinden. Wenden Sie sich bei der Suche nach einer Haushaltshilfe bei Bedarf gerne an Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihren persönlichen Kundenberater.

    4. Kosten & Erstattung: Die Kosten der Haushaltshilfe werden dann direkt mit uns abgerechnet. Wenn wir die Haushaltshilfe für Sie organisiert haben, zahlen Sie die Zuzahlung direkt an uns. Wenn Sie die Haushaltshilfe selbst organisieren, erstatten wir Ihnen die Kosten und berücksichtigen dabei Ihre Zuzahlung. Wenn Sie eine Rechnung erhalten haben, laden Sie diese ganz einfach in der Meine SBK hoch. Alternativ senden Sie die Rechnung per Post: Hier finden Sie unsere Adresse und einen Freiumschlag.

    Rechnungen einreichen

    0800 072 572 572 50

    7 Tage / 24 Std. gebührenfrei

    0800 072 572 585 50

    Mo - Fr | 8:00 - 20:00 Uhr gebührenfrei

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