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Zuzahlungen

Ihr Überblick über Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung

Mit Zuzahlungen beteiligen Sie sich in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) direkt finanziell an den Kosten mancher Gesundheitsleistungen, die Sie in Anspruch nehmen. Zuzahlungen fallen zusätzlich zu den Beitragszahlungen an und sollen die Eigenverantwortung der Versichertengemeinschaft stärken.

Zuzahlungsregelungen auf einen Blick:

Es fällt eine Zuzahlung in Höhe von 10 % des Preises an, jedoch mindestens 5 € und maximal 10 €. In jedem Fall beträgt die Zuzahlung nicht mehr als die tatsächlichen Kosten des Mittels.

Beispiele:

  • Preis Medikament 12 €: Zuzahlung 5 €
  • Preis Medikament 80 €: Zuzahlung 8 €
  • Preis Medikament 150 €: Zuzahlung 10 €
  • Mehr Informationen zu Arznei- und Verbandmitteln finden sie hier.

    Versicherte, die außerklinische Intensivpflege in ihrem Haushalt oder einem anderen geeigneten ambulanten Ort (z. B. betreutes Wohnen) in Anspruch nehmen, zahlen 10 % der Kosten sowie 10 € je Verordnung begrenzt auf 28 Tage im Kalenderjahr.

    Versicherte, die in einem Pflegeheim oder in einer Wohngemeinschaft betreut werden, zahlen 10 € pro Tag für längstens 28 Tage.

    Mehr Informationen zur Außerklinischen Intensivpflege finden Sie hier.

    Fahrkosten können z. B. Rettungsfahrten ins Krankenhaus oder Krankentransporte sein. Es fällt eine Zuzahlung in Höhe von 10 % der Kosten an, mindestens 5 € und maximal 10 € je Fahrt.

    Ausnahme: Bei bestimmten Serienfahrten (z. B. zur onkologischen Chemo- oder Strahlentherapie) fallen Zuzahlungen nur für die erste und letzte Fahrt an.

    Beispiele:

  • Kosten Taxitransport 60 €: Zuzahlung 6 €
  • Kosten Rettungstransport 654 €: Zuzahlung 10 €
  • Kosten Rettungshubschrauber 1.042 €: Zuzahlung 10 €
  • Wichtig zu wissen:

  • Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren fallen nur für Fahrkosten Zuzahlungen an.
  • Zuzahlungen für Fahrkosten entstehen bei Rettungstransporten, Notarzteinsätzen, Luft- und Wasserrettung - auch dann, wenn kein Transport stattgefunden hat. 
  • Mehr Informationen zu Fahrkosten finden Sie hier.

    Es fällt eine kalendertägliche Zuzahlung in Höhe von 10 % der Kosten an, mindestens 5 €, maximal 10 €.

    Beispiele:

  • Verdienstausfall pro Tag 89 € netto: Zuzahlung 8,90 €
  • Kosten Unterstützung durch Sozialstation pro Tag 125 €: Zuzahlung 10 €
  • Mehr Informationen zu Haushaltshilfe finden Sie hier.

    Es fällt eine Zuzahlung in Höhe von 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung an. Bei häuslicher Krankenpflege ist die 10 %-Zuzahlung auf die ersten 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt.

    Beispiel: 

  • Kosten Verordnung 10 € und Kosten für das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen 2,63 € pro Tag: Zuzahlung 10,26 €
  • Mehr Informationen zur häuslichen Krankenpflege finden Sie hier.

    Es fällt eine Zuzahlung in Höhe von 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung an. Bei häuslicher Krankenpflege ist die 10 %-Zuzahlung auf die ersten 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt.

    Beispiel:

  • Kosten Verordnung 10 € und Kosten Physiotherapie 21,11 € pro Behandlung: Zuzahlung 12,11 € 
  • Mehr Informationen zu Heilmitteln finden Sie hier.

    Es fällt eine Zuzahlung in Höhe von 10 % des Preises an, jedoch mindestens 5 € und maximal 10 €. In jedem Fall beträgt die Zuzahlung nicht mehr als die tatsächlichen Kosten des Hilfmittels.

    Beispiele:

  • Preis Kompressionsstrümpfe 96 €: Zuzahlung 9,60 €
  • Preis Inkontinenzwindeln 11,50 €: Zuzahlung 5 €
  • Wichtig zu wissen: Bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind (z. B. Windeln bei Inkontinenz), ist die Zuzahlung auf 10 € pro Monat beschränkt und es gibt keine Mindestgrenze von 5 €.

    Mehr Informationen zu Hilfsmitteln finden Sie hier

    Es fällt eine Zuzahlung von 10 € pro Tag an, begrenzt auf maximal 28 Tage pro Kalenderjahr.

    Beispiele: 

  • Aufenthalt Krankenhaus 2 Tage: Zuzahlung 20 €
  • Aufenthalt Krankenhaus 31 Tage: Zuzahlung 280 €
  • Mehr Informationen zu Krankenhausbehandlungen finden Sie hier.

    Es fällt eine kalendertägliche Zuzahlung in Höhe von 10 % der Kosten an, mindestens 5 €, maximal 10 €.

    Beispiel:

  • Kosten Gruppentherapie 36 € pro Tag: Zuzahlung 5 €
  • Es fällt eine Zuzahlung von 10 € pro Tag an.

    Beispiele:

  • Aufenthalt stationäre Reha bzw. Vorsorge 10 Tage: Zuzahlung 100 €
  • Aufenthalt Krankenhaus 10 Tage und Anschlussheilbehandlung 31 Tage: Zuzahlung 280 €
  • Wichtig zu wissen: Bei Anschlussheilbehandlungen unmittelbar nach einer Krankenhausbehandlung fällt die Zuzahlung für insgesamt maximal 28 Tage an.

    Mehr Informationen zu stationären Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen finden Sie hier.

    Zuzahlungsbefreiung

    In bestimmten Fällen können Sie von den Zuzahlungen befreit werden. Die Voraussetzungen hierfür und wie Sie eine Befreiung beantragen, erfahren Sie auf der Seite:

    Zur Zuzahlungsbefreiung

     

    Berechnen Sie mit dem Zuzahlungsrechner ganz einfach, ob Sie von den Zuzahlungen befreit werden können. Sie ist abhängig von der sogenannten Zuzahlungsgrenze. 

    Zum Zuzahlungsrechner

    Sie haben noch Fragen?

    Ihr persönlicher SBK Kundenberater oder Ihre persönliche SBK Kundenberaterin steht Ihnen auch beim Thema Zuzahlungen mit Rat und Tat zur Seite. Nutzen Sie unsere Kundenberater-Suche, um Kontakt aufzunehmen.

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