Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Entscheiden Sie selbst, wie Sie behandelt werden möchten.

Sorgen Sie für den Fall der Fälle vor: Mit einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht können Sie selbstbestimmt festlegen, wie Sie behandelt werden möchten oder wer an Ihrer Stelle Entscheidungen treffen soll.