Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Entscheiden Sie selbst, wie Sie behandelt werden möchten.
Sorgen Sie für den Fall der Fälle vor: Mit einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht können Sie selbstbestimmt festlegen, wie Sie behandelt werden möchten oder wer an Ihrer Stelle Entscheidungen treffen soll.