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Pflege im Pflegeheim

Betreuung in einer Pflegeeinrichtung durch professionelle Pflegekräfte

Wenn die Pflege zu Hause nicht möglich ist, ist das Pflegeheim eine Alternative.

  • Welche Voraussetzungen gelten für Leistungen im Pflegeheim?
  • Wie hoch sind die monatlichen Leistungen?
  • So bekommen Sie Leistungen im Pflegeheim:
  • Vollstationäre Pflege für Menschen mit Behinderung
  • Eine ältere Frau mit Gehstock wird von einer Pflegefachkraft beim Laufen gestützt.

    Pflege im Pflegeheim – Ihre Vorteile:

  • Sie erhalten von uns eine ausführliche Beratung zur Pflege im Heim und werden bei der Auswahl einer geeigneten Einrichtung unterstützt.
  • Wir unterstützen Sie finanziell. Den Betrag für den SBK Anteil überweisen wir direkt an das Pflegeheim, damit die Abrechnung für Sie einfacher wird.
  • Die SBK Pflegefachberatung hilft Ihnen bei allen Fragen weiter.
  • Welche Voraussetzungen gelten für Leistungen im Pflegeheim?

  • Ein Pflegegrad von 1 bis 5 liegt vor.
  • Die Pflege zu Hause ist nicht (mehr) möglich.
  • Die Pflege erfolgt in einem zugelassenen Pflegeheim.
  • Wie hoch sind die monatlichen Leistungen in der stationären Pflege?

    Wir beteiligen uns an den Kosten der Heimunterbringung. Je nach Pflegegrad ergibt sich monatlich folgender Höchstanspruch auf Leistungen für die pflegebedingten Kosten. 

    Entdecken Sie hier alle weiteren Leistungen passend zu Ihrem Pflegegrad.

    PflegegradBetrag für stationäre Pflegeleistungen
    1131 €
    2805 €
    31.319 €
    41.855 €
    52.096 €

     

    Zusätzlich übernehmen wir einen Zuschlag zu Ihrem pflegebedingten Eigenanteil einschließlich der Ausbildungsumlage, welcher sich mit der Dauer der vollstationären Pflege erhöht.

    Dauer der vollstationären PflegeZuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil
    bis 12 Monate15 %
    mehr als 12 Monate30 %
    mehr als 24 Monate50 %
    mehr als 36 Monate75 %

    Dieser Eigenanteil ist unabhängig von Ihrem Pflegegrad. Das bedeutet: Auch wenn sich Ihr Pflegegrad erhöht, bleiben Ihre Kosten konstant. 

    Wichtig zu wissen: Nur dieser pflegebedingte Eigenanteil wird bezuschusst. Die Kosten für Ihre Unterkunft und Verpflegung, sowie die Investitionskosten tragen Sie selbst.

    So bekommen Sie Leistungen im Pflegeheim:

    Voraussetzung ist, dass Sie einenAntrag zur Feststellung der Pflegebedürftigkeitstellen - das geht am einfachsten online in Meine SBK - und uns mitteilen, dass Sie die Pflege im Pflegeheim in Anspruch nehmen oder Ihre bisherige Leistung auf Pflege im Pflegeheim umstellen möchten.

    Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einem geeigneten Pflegeheim. Zudem steht Ihnen der BKK Pflegefinder zur Verfügung. Dort können Sie gezielt Informationen zu Pflegeheimen abrufen und die verschiedenen Angebote miteinander vergleichen.

    Zum BKK Pflegefinder

    Anhand unserer Checkliste können Sie mehrere Pflegeheime miteinander vergleichen und prüfen, welches das richtige für Sie ist.

    Checkliste Pflegeheim

    Vollstationäre Pflege in Einrichtungen der Hilfe für Menschen mit Behinderung

    Einen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung gibt es für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 auch in Einrichtungen, bei denen die Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft, die schulische Ausbildung oder die Erziehung von Menschen mit Behinderung im Vordergrund stehen. Wir übernehmen 15 Prozent des mit dem Sozialhilfeträger vereinbarten Heimentgeltes, jedoch maximal 278 Euro pro Monat.

    Unter bestimmten Voraussetzungen besteht außerdem Anspruch auf  Pflegegeld, zum Beispiel während des Aufenthalts zu Hause, an Wochenenden oder während der Ferien. 

    Mehr zum Thema:

  • Antrag Pflegebedürftigkeit
  • Pflegegeld bei Pflege durch Angehörige
  • Kombinierte Pflege durch Privatperson und Pflegedienst
  • Kurzzeit- und Verhinderungspflege
  • Pflegezusatzversicherung
  • 0800 072 572 582 50
    Mo - Fr | 8:00 - 18:00 Uhr gebührenfrei

    0800 072 572 585 50

    Mo - Fr | 8:00 - 20:00 Uhr gebührenfrei

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