Pflege im Pflegeheim

Betreuung in einer Pflegeeinrichtung durch professionelle Pflegekräfte.

Wenn die Pflege zu Hause nicht möglich ist, ist das Pflegeheim eine Alternative.

Welche Voraussetzungen gelten für Leistungen im Pflegeheim?

  • Ein Pflegegrad von 1 bis 5 liegt vor.
  • Die Pflege zu Hause ist nicht (mehr) möglich.
  • Die Pflege erfolgt in einem zugelassenen Pflegeheim.

"Die Kosten für einen Pflegeheimplatz können sich je nach Pflegeeinrichtung erheblich unterscheiden, abhängig von der Ausstattung des Heims und der Wahl der Unterbringung. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld ausführlich über die monatlich anfallenden Kosten."

Wie hoch sind die monatlichen Leistungen in der stationären Pflege?

Wir beteiligen uns an den Kosten der Heimunterbringung. Je nach Pflegegrad ergibt sich monatlich folgender Höchstanspruch auf Leistungen für die pflegebedingten Kosten. 

PflegegradBetrag für stationäre Pflegeleistungen
1125 €
2770 €
31.262 €
41.775 €
52.005 €

 

Zusätzlich übernehmen wir einen Zuschlag zu Ihrem pflegebedingten Eigenanteil einschschließlich der Ausbildungsumlage, welcher sich mit der Dauer der vollstationären Pflege erhöht.

Dauer der vollstationären PflegeZuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil
bis 12 Monate5 %
mehr als 12 Monate25 %
mehr als 24 Monate45 %
mehr als 36 Monate70 %

Dieser Eigenanteil ist unabhängig von Ihrem Pflegegrad. Das bedeutet: Auch wenn sich Ihr Pflegegrad erhöht, bleiben Ihre Kosten konstant. 

Wichtig zu wissen: Nur dieser pflegebedingte Eigenanteil wird bezuschusst. Die Kosten für Ihre Unterkunft und Verpflegung, sowie die Investitionskosten tragen Sie selbst. 

 

Pflege im Pflegeheim – Ihre SBK-Vorteile:

So bekommen Sie Leistungen im Pflegeheim:

Ihr SBK-Pflegefachberater berät Sie unter der Telefonnummer 0800 072 572 582 50 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) in allen Fragen rund um die stationäre Pflege. Er hilft Ihnen auch bei der Entscheidung, ob ein Pflegeheim in Ihrer individuellen Situation die richtige Wahl ist.

Ihr SBK-Pflegefachberater unterstützt Sie bei der Suche nach einem geeigneten Pflegeheim. Zudem steht Ihnen der BKK Pflegefinder zur Verfügung. Dort können Sie gezielt Informationen zu Pflegeheimen abrufen und die verschiedenen Angebote miteinander vergleichen.

Zum BKK Pflegefinder

Anhand unserer Checkliste können Sie mehrere Pflegeheime miteinander vergleichen und prüfen, welches das richtige für Sie ist.

SBK-Checkliste Pflegeheim PDF, 556 KB

Vollstationäre Pflege in Einrichtungen der Hilfe für Menschen mit Behinderung

Einen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung gibt es für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 auch in Einrichtungen, bei denen die Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft, die schulische Ausbildung oder die Erziehung von Menschen mit Behinderung im Vordergrund stehen. Wir übernehmen 15 Prozent des mit dem Sozialhilfeträger vereinbarten Heimentgeltes, jedoch maximal 266 Euro pro Monat.

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht außerdem Anspruch auf  Pflegegeld, zum Beispiel während des Aufenthalts zu Hause, an Wochenenden oder während der Ferien. 

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