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Beratungseinsatz

Damit Sie bei der Pflege zu Hause bestmöglich beraten und unterstützt werden

Bei einem Beratungseinsatz erhalten Sie einen regelmäßigen Hausbesuch durch eine Pflegefachkraft. Dabei geht es darum, die häusliche Pflege zu stärken und die Pflegeperson zu unterstützen. Sie und Ihre Pflegeperson erhalten eine individuelle Beratung mit Tipps und Informationen, die Ihre Pflege und Versorgung zu Hause erleichtern.

  • Wie läuft ein Beratungseinsatz ab?
  • Wie oft ist ein Beratungseinsatz vorgesehen?
  • So bekommen Sie einen Beratungseinsatz:
  • Häufig gestellte Fragen:
  • Eine Pflegefachkraft sitzt mit einer älteren Frau am Esstisch und zeigt ihr etwas auf dem Tablet.

    Beratungseinsatz – Ihre SBK-Vorteile:

  • Sie werden durch Pflegekräfte individuell beraten und erhalten hilfreiche Tipps und Hinweise, die Ihre Pflege zu Hause erleichtern.
  • Der Beratungseinsatz sichert eine hochwertige Pflege zu Hause.
  • Die Kosten für den Beratungseinsatz übernehmen wir für Sie.
  • Wie läuft ein Beratungseinsatz ab?

    Der Beratungseinsatz findet entweder bei Ihnen zu Hause oder auf Wunsch bequem per Video statt. Es ist hilfreich, wenn die Pflegeperson beim Beratungsgespräch dabei ist. Die erste Beratung zu Beginn der Pflege findet immer bei Ihnen zu Hause statt. Danach kann jede zweite Beratung per Video erfolgen. Diese Regelung gilt aktuell bis zum 31.03.2027.

    Wie oft ist ein Beratungseinsatz vorgesehen?

  • Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder 3: einmal pro Kalenderhalbjahr
  • Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5: einmal pro Quartal
  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 oder Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zusätzlich durch einen Pflegedienst betreut werden, können sich freiwillig einmal pro Kalenderhalbjahr beraten lassen.

    Die Tabelle gibt Ihnen einen Überblick, in welchen Zeiträumen jeweils ein Beratungseinsatz erfolgen muss.

    PflegegradErster BesuchZweiter BesuchDritter BesuchVierter Besuch
    201.01.-30.06.01.07.-31.12.--
    301.01.-30.06.01.07.-31.12.--
    401.01.-31.03.01.04.-30.06.01.07.-30.09.01.10.-31.12.
    501.01.-31.03.01.04.-30.06.01.07.-30.09.01.10.-31.12.

    So bekommen Sie einen Beratungseinsatz:

    Der Beratungseinsatz wird von ambulanten Pflegediensten, Sozialstationen oder anerkannten Beratungsstellen durchgeführt. Sie oder Ihre Pflegeperson vereinbaren einen Termin direkt mit dem Anbieter. Die Kosten übernehmen wir für Sie.

    Um einen passenden Anbieter zu finden, nutzen Sie einfach die Suchplattform bkk-pflegefinder.de.

    Unser Tipp: Vereinbaren Sie am besten so früh wie möglich einen Termin – und gern auch gleich den nächsten. So können Sie sicher sein, die Fristen einzuhalten und von einer regelmäßigen Beratung zu profitieren.

    Häufig gestellte Fragen:

    Um das Pflegegeld weiterhin zu erhalten, lassen Sie bitte den Beratungseinsatz fristgerecht durchführen. Es ist wichtig, dass der Anbieter uns den Nachweis darüber vorlegt. Falls der Nachweis nicht rechtzeitig bei uns eingeht, erinnern wir Sie schriftlich daran, den Beratungseinsatz schnellstmöglich nachzuholen.

    Wenn die Nachholfrist verstreicht, ohne dass wir Ihren Nachweis erhalten, wird Ihr Pflegegeld gekürzt. Dies gilt bis zum Tag des Beratungseinsatzes. Danach wird es wieder in voller Höhe gezahlt.

    Wenn der Beratungseinsatz auch im darauffolgenden Quartal oder Kalenderhalbjahr nicht nachgeholt wird, können wir das Pflegegeld nicht weiterzahlen.

    Ab dem Tag des Beratungseinsatzes erhalten Sie Ihr Pflegegeld wieder in voller Höhe. Sobald uns der Nachweis vorliegt, überweisen wir Ihnen das Geld automatisch auf Ihr Konto.

    Wenn der Nachweis kurzfristig benötigt wird, können Sie ihn ganz einfach abfotografieren und über Meine SBK hochladen.

    Alternativ bitten Sie den Anbieter, den Nachweis unabhängig von der Rechnung schnellstmöglich per Fax an die Nummer 0800 072 572 578 88 zu senden.

    Dies kann folgende Gründe haben:

  • Ein Termin für den Beratungseinsatz wurde noch nicht durchgeführt. Bitte vereinbaren Sie zeitnah einen Termin und senden Sie uns anschließend den Beratungsnachweis zu.
  • Möglicherweise hat es eine Überschneidung zwischen dem Eingang des Beratungsnachweises bei uns und dem Versand des Erinnerungsschreibens gegeben.
  • Gegebenenfalls hat Ihr Pflegedienst den Nachweis noch nicht eingereicht. Bitte erfragen Sie daher bei Ihrem Anbieter, ob er den Nachweis versandt hat. Sollte dies nicht der Fall sein, bitten Sie darum, dass der Nachweis schnellstmöglich per Fax an unsere Nummer 0800 072 572 578 88 gesendet wird.
     
  • Sie erhalten eine Erinnerung, wenn uns kein Nachweis über Ihren Beratungseinsatz vorliegt. Bitte reichen Sie diesen daher möglichst zeitnah bei uns ein. Ohne Nachweis kann es zu einer Kürzung Ihres Pflegegeldes kommen.

    Sobald uns der Nachweis vorliegt, zahlen wir Ihnen das Pflegegeld selbstverständlich rückwirkend ab dem Tag des Beratungseinsatzes aus.

    Auch dann muss der Beratungseinsatz nachgewiesen werden. Das Gespräch sollte vor oder nach Ihrem Aufenthalt erfolgen, damit Ihr Pflegegeld weitergezahlt werden kann.

    Wenn Sie Pflegegeld von uns erhalten, ist der Beratungseinsatz auch im Ausland verpflichtend. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie in Deutschland oder im Ausland wohnen.

    Beratungsnachweise in verschiedenen Sprachen können Sie auf dieser Seite des GKV-Spitzenverbandes herunterladen: Vordrucke für den Nachweis in verschiedenen Sprachversionen

    0800 072 572 582 50
    Mo - Fr | 8:00 - 18:00 Uhr gebührenfrei

    0800 072 572 585 50

    Mo - Fr | 8:00 - 20:00 Uhr gebührenfrei

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