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Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)

Digitale Unterstützung für Pflegebedürftige und ihren Angehörige

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) sind digitale Helfer für Pflegebedürftige, pflegende Angehörige oder Mitarbeitende in Pflegediensten. Sie können dabei unterstützen, die Selbstständigkeit zu erhalten, indem der Pflegebedürftige selbst aktiv an seinem Gesundheitszustand arbeitet. Außerdem helfen sie die Pflege und Betreuung durch die Angehörigen zu erleichtern.

DiPA können beispielsweise Angebote zur Freizeitgestaltung, zum Gedächtnistraining oder zur Sturzprophylaxe sein oder auch Anwendungen, die für die Kommunikation mit den Angehörigen oder einem Pflegedienst eingesetzt werden. DiPA können Apps auf dem Smartphone, Anwendungen im Internetbrowser oder auch Programme auf dem PC sein. Bei einigen ausgewählten DiPA gibt es ergänzende Unterstützungsleistungen von ambulanten Pflegediensten, die bei der Nutzung der DiPA unterstützen.

Wann habe ich Anspruch auf eine DiPA?

Sie erhalten diese Leistung, wenn Sie

  • bei der SBK versichert sind,
  • einen Pflegegrad 1 bis 5 haben und 
  • zu Hause oder in ambulant betreuten Wohngruppen leben und versorgt werden.
  • Welche Kosten übernimmt die SBK?

    Wir beteiligen uns mit bis zu 53 € monatlich an den Kosten für DiPA und ergänzende Unterstützungsleistungen. Kosten, die über diesem Betrag liegen, tragen Sie selbst.

    Beispiel: Ihre gewählte DiPA kostet 35 € monatlich. Somit verbleiben 18 €, die Sie für ergänzende Unterstützungsleistungen von einem Pflegedienst oder eine weitere DiPA verwenden können.

    So finden Sie eine passende DiPA:

    Momentan sind noch keine zugelassenen DiPA auf dem Markt, da das Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aktuell prüft welche Angebote zugelassen werden können.

    Sobald es erste Angebote gibt, informieren wir Sie auf dieser Seite.

    Häufig gestellte Fragen:

    Ja, hier gibt es keine Beschränkungen.

    Wichtig zu wissen: Der monatliche Zuschuss von bis zu 53 € bleibt immer gleich – unabhängig davon, wie viele DiPA Sie nutzen. Kosten, die darüber hinausgehen, können wir leider nicht erstatten.

    DiPA werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft, zugelassen und in das DiPA-Verzeichnis aufgenommen. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass wir uns an den Kosten für DiPA beteiligen dürfen.

    Eine Auszahlung von Restbeträgen oder eine Übertragung von Restbeträgen auf einen folgenden Monat sind leider nicht möglich. Alle Kosten für DiPA, die in Folgemonaten über den monatlichen Leistungsbetrag von 53 € hinausgehen, übernehmen Sie selbst.

    Mehr zum Thema:

    Apps und digitale Angebote

    0800 072 572 582 50
    Mo - Fr | 8:00 - 18:00 Uhr gebührenfrei

    0800 072 572 585 50

    Mo - Fr | 8:00 - 20:00 Uhr gebührenfrei

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