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Entlastungsbetrag

Flexible Unterstützung für Ihre Pflege zu Hause

Wenn Sie zu Hause gepflegt werden, steht Ihnen ein monatlicher Entlastungsbetrag von 131 € zu. Mit diesem Betrag können Sie ganz flexibel Angebote von anerkannten Pflegeanbietern nutzen, die Ihnen den Alltag erleichtern und Ihre Selbstständigkeit fördern. So unterstützen wir Sie dabei, so lange wie möglich in Ihrem vertrauten Umfeld zu bleiben.

  • Für welche Leistungen kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?
  • Wie kann der Entlastungsbetrag durch den Pflegedienst genutzt werden?
  • Wie kann der Entlastungsbetrag für die Nachbarschaftshilfe genutzt werden?
  • Welche Voraussetzungen gelten für den Entlastungsbetrag?
  • Wie hoch ist der Entlastungsbetrag?
  • So bekommen Sie den Entlastungsbetrag:
  • Ein älterer Mann sitzt in einem Sessel im Wohnzimmer und sieht nachdenklich aus dem Fenster.

    Entlastungsbetrag – Ihre Vorteile:

  • Der Entlastungsbetrag unterstützt Sie und Ihre pflegenden Angehörigen, Ihren Alltag möglichst selbstständig zu gestalten.
  • Sie erhalten einen Zuschuss, den Sie ganz flexibel für Kurzzeit- oder Tagespflege nutzen können.
  • Sie haben die Möglichkeit, an aktivierenden Betreuungsangeboten, wie zum Beispiel Gedächtnistraining, teilzunehmen.
  • Für welche Leistungen kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?

  • Angebote zur Entlastung im Alltag wie die Unterstützung bei der Haushaltsführung (zum Beispiel Einkaufen, Reinigungsarbeiten, Wäschepflege) oder bei der Organisation und Bewältigung des Alltags (zum Beispiel Fahr- oder Begleitdienste, Botengänge)
  • Betreuungsangebote für die pflegebedürftige Person, wie zum Beispiel gemeinsame Ausflüge, Förderung von Hobbys, Gedächtnistraining, gemeinsames Kochen oder Vorlesen
  • Angebote zur Entlastung von pflegenden Angehörigen, die Familien bei der Betreuung von behinderten Angehörigen unterstützen
  • Zuschuss für Aufenthalte in einer Tages- oder Nachtpflege und Kurzzeitpflege (u. a. für Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten)
  • Wie kann der Entlastungsbetrag durch einen zugelassenen Pflegedienst genutzt werden?

    Mit dem BBK-Pflegefinder finden Sie schnell und einfach einen zugelassenen Pflegedienst in Ihrer Nähe. So können Sie den Entlastungsbetrag für passende Angebote nutzen und Unterstützung im Alltag erhalten.

    Wie kann der Entlastungsbetrag für die Nachbarschaftshilfe genutzt werden?

    In vielen Bundesländern können Sie den Entlastungsbetrag auch für die Hilfe von engagierten Personen der Nachbarschaftshilfe nutzen. Diese unterstützen Sie zum Beispiel im Haushalt oder in der Freizeit – je nachdem, was Sie brauchen.

    Die Nachbarschaftshilfe ist regional unterschiedlich geregelt. Über die folgenden Links können Sie sich direkt informieren. Sie erfahren, welche Voraussetzungen in Ihrem Bundesland gelten und wie die Abrechnung funktioniert.

    In diesen Bundesländern können Sie den Entlastungsbetrag für Angebote der Nachbarschaftshilfe nutzen: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen

    In den Bundesländern Bremen und Brandenburg gibt es derzeit keine Regelung für die Nachbarschaftshilfe. Daher können wir dort leider nicht mit einem Zuschuss unterstützen.

    Welche Voraussetzungen gelten für den Entlastungsbetrag?

  • Ein Pflegegrad 1 bis 5 liegt vor.
  • Die Betreuung und Pflege findet im gewohnten Umfeld, also zu Hause, statt.
  • Die Entlastungsleistung erbringt ein zugelassener Pflegeanbieter oder eine anerkannte Nachbarschaftshilfe.
  • Wie hoch ist der Entlastungsbetrag?

    Unabhängig von Ihrem Pflegegrad erhalten Sie monatlich 131 € Entlastungsbetrag von uns.

    Gut zu wissen: Sie brauchen den Betrag nicht jeden Monat sofort zu nutzen. Nicht verbrauchte Beträge können angespart und später gesammelt eingesetzt werden.

    Beispiel: Wenn Sie in den Monaten Januar bis März keine Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen, stehen Ihnen im April insgesamt 524 € zur Verfügung.

    Restbeträge aus dem Vorjahr können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres verwenden. So bleiben Sie flexibel, ganz nach Ihrem Bedarf.

    So bekommen Sie den Entlastungsbetrag:

    Der Entlastungsbetrag wird nicht direkt an Sie ausgezahlt, sondern als Kostenerstattung gewährt. Das bedeutet im Normalfall, dass Sie zunächst die Rechnung selbst begleichen und dann das Geld von uns zurückerhalten.

  • Pflegedienst finden: Nutzen Sie den BBK-Pflegefinder , um zugelassene Pflegedienste in Ihrer Nähe zu suchen, Informationen einzuholen und Angebote zu vergleichen.
  • Rechnung einreichen: Wenn Sie die Entlastungsleistungen genutzt haben, laden Sie die Rechnung des Pflegeanbieters in Meine SBK hoch oder senden Sie diese per Post an uns. Hier finden Sie unsere Adresse und einen Freiumschlag
  • Es ist auch möglich, dass wir direkt mit dem Pflegeanbieter abrechnen. Dazu brauchen wir von Ihnen eine Abtretungserklärung. Diese erhalten Sie von Ihrem Pflegeanbieter.

    Mehr zum Thema:

  • Antrag auf Pflegebedürftigkeit
  • Pflegegeld bei Pflege durch Angehörige
  • Pflege durch einen Pflegedienst
  • Kombinierte Pflege durch Privatperson und Pflegedienst
  • Kurzzeit- und Verhinderungspflege
  • Pflegezusatzversicherung
  • 0800 072 572 582 50
    Mo - Fr | 8:00 - 18:00 Uhr gebührenfrei

    0800 072 572 585 50

    Mo - Fr | 8:00 - 20:00 Uhr gebührenfrei

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