Erleichterung der Pflege zu Hause
Pflegehilfsmittel, Hausnotruf und Umbau für barrierefreies Wohnen.
Profitieren Sie bei der häuslichen Pflege von finanziellen Entlastungen. Wir bezuschussen Wohnraumanpassungen, die eine selbstständige Lebensführung fördern und Pflegehilfsmittel, die die Pflege zu Hause erleichtern, wie zum Beispiel Einmalhandschuhe.
Erleichterung der Pflege zu Hause – Ihre SBK-Vorteile:
- Wir unterstützen Sie finanziell, um die Pflege daheim zu ermöglichen und zu erleichtern.
- Ihre Pflegehilfsmittel können Sie sich ganz bequem zusenden lassen oder jeden Monat in Ihrer Apotheke abholen.
- Wir beraten Sie gern zu den Leistungen, die Ihnen die Pflege zu Hause erleichtern. Zusätzlich geben wir Ihnen Tipps für die Finanzierung eines Umbaus. Dann haben Sie jederzeit Planungssicherheit.
So bekommen Sie Pflegehilfsmittel, Hausnotruf und Maßnahmen, die das Wohnumfeld verbessern:
Unter welchen Voraussetzungen erhalten Sie Pflegehilfsmittel?
- Ein Pflegegrad von 1 bis 5 liegt vor.
- Die Betreuung und Pflege findet in Ihrem gewohnten Umfeld, also zu Hause, statt.
So bekommen Sie Pflegehilfsmittel:
Voraussetzung ist, dass Sie einen Antrag stellen und uns mitteilen, welche Pflegehilfsmittel Sie in Anspruch nehmen möchten. Es gibt zwei Arten von Pflegehilfsmitteln:
- Pflegehilfsmittel für den einmaligen Gebrauch, zum Beispiel Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel. Dafür werden bis zu 40,- € monatlich von uns übernommen.
- Pflegehilfsmittel für den Mehrfachgebrauch, zum Beispiel waschbare Bettschutzeinlagen. Dafür übernehmen wir die tatsächlichen Kosten, ggf. abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.
Unter welchen Voraussetzungen erhalten Sie einen Hausnotruf?
- Ein Pflegegrad von 1 bis 5 liegt vor.
- Die Betreuung und Pflege findet in Ihrem gewohnten Umfeld, also zu Hause statt.
- Sie leben allein oder sind über weite Teile des Tages allein.
- Aufgrund Ihres Krankheits- oder Pflegezustands ist es Ihnen in Notsituationen, wie zum Beispiel bei einem Sturz, nicht möglich, eigenständig Hilfe zu holen.
So bekommen Sie einen Hausnotruf:
Nehmen Sie Kontakt mit einem Anbieter für Hausnotrufgeräte auf und schließen Sie mit diesem einen Vertrag ab. Nachdem uns die Unterlagen des Anbieters vorliegen, prüfen wir, ob die Voraussetzungen für einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 23,- € erfüllt sind.
Für alle weiteren Hilfsmittel wie zum Beispiel Rollstühle, Gehhilfen oder ein Pflegebett reichen Sie uns einfach das entsprechende Rezept vom Arzt ein.
Unter welchen Voraussetzungen erhalten Sie Hilfen zum Umbau der Wohnung?
- Ein Pflegegrad von 1 bis 5 liegt vor.
- Die Betreuung und Pflege findet zu Hause statt.
- Die Pflege wird durch einen Umbau der Wohnung, zum Beispiel durch den Umbau einer Badewanne zur ebenerdigen Dusche, verbessert und erleichtert.
So bekommen Sie Leistungen, die Ihr Wohnumfeld verbessern
Voraussetzung ist, dass Sie einen Antrag stellen und uns diesen zusammen mit einem Kostenvorschlag des Handwerkers einreichen.
Sobald geklärt ist, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, unterstützen wir die Wohnraumanpassung mit bis zu 4.000,- € pro Maßnahme. Diesen Zuschuss erhalten Sie ohne Einkommensprüfung. Wenn mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung den Umbau nutzen, steht jedem Einzelnen dieser Zuschuss zu. Wenn mehrere Pflegebedürftige in einer geförderten Wohngemeinschaft leben, ist der Gesamtbetrag auf 16.000,- € begrenzt.
Auch die Kosten eines Umzugs in eine barrierefreie Wohnung tragen wir.
Ihr SBK-Pflegefachberater hilft Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema Pflegehilfsmittel, Hausnotruf und Verbesserung des Wohnumfelds unter der Telefonnummer 0800 072 572 582 50 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) weiter.