Kombinationspflege
Kombinierte Pflege durch Privatperson und Pflegedienst
Wenn Sie von einer Privatperson und einem Pflegedienst gepflegt werden, haben Sie die Möglichkeit, Pflegegeld und Pflegesachleistung zu kombinieren. Die Kombinationspflege bietet sich an, wenn die Pflege durch eine Privatperson (zum Beispiel Angehörige) organisiert ist, jedoch bestimmte Anteile der Pflege, zum Beispiel die Morgenhygiene, durch einen Pflegedienst übernommen werden. Nutzt der Pflegedienst sein Budget nicht voll aus und erbringt eine Privatperson Pflegeleistungen, zahlen wir zusätzlich ein anteiliges Pflegegeld aus.
Welche Voraussetzungen gelten für die Kombinationspflege?
So finden Sie einen passenden Pflegedienst:
Die SBK-Pflegeberatung unterstützt Sie unter der Telefonnummer
Zudem steht Ihnen der
Die SBK-Checkliste unterstützt Sie bei der Wahl des richtigen Pflegedienstes.
Wie hoch sind die monatlichen Leistungen?
Die Höhe richtet sich nach dem
Beispiel zur Berechnung des anteiligen Pflegegeldes (Beträge 2024): Wenn bei Pflegegrad 2 nur 40 % der Pflegesachleistung (also 304,40 € vom Gesamtanspruch von 761 €) genutzt worden sind, kann das Pflegegeld noch in Höhe von 60 % (also 199,20 € vom Gesamtanspruch von 332 €) ausgezahlt werden.
Pflegegrad | Pflegegeld (ab 2024) | Pflegesachleistung (ab 2024) |
2 | 332 € | 761 € |
3 | 573 € | 1.432 € |
4 | 765 € | 1.778 € |
5 | 947 € | 2.200 € |