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Kombinationspflege

Kombinierte Pflege durch Privatperson und Pflegedienst

Wenn Sie von einer Privatperson und einem Pflegedienst gepflegt werden, haben Sie die Möglichkeit, Pflegegeld und Pflegesachleistung zu kombinieren. Die Kombinationspflege bietet sich an, wenn die Pflege durch eine Privatperson (zum Beispiel Angehörige) organisiert ist, jedoch bestimmte Anteile der Pflege, zum Beispiel die Morgenhygiene, durch einen Pflegedienst übernommen werden. Nutzt der Pflegedienst sein Budget nicht voll aus und erbringt eine Privatperson Pflegeleistungen, zahlen wir zusätzlich ein anteiliges Pflegegeld aus.

Einer älteren Frau werden ihre Haare von ihrer Enkelin gekämmt.
©gettyimages / Halfpoint

Kombinationspflege – Ihre SBK-Vorteile:

  • Wir unterstützen Sie finanziell mit Pflegegeld und Pflegesachleistung.
  • Sie können die Pflege ideal an Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen: Sie erhalten sowohl die Pflege und Zuwendung einer vertrauten Bezugsperson als auch die professionelle Pflege durch einen Pflegedienst.
  • Sie brauchen sich um nichts zu kümmern: Der Pflegedienst rechnet direkt mit uns ab und Sie erhalten Ihr Pflegegeld von uns monatlich auf Ihr Konto überwiesen.
  • Welche Voraussetzungen gelten für die Kombinationspflege?

  • Ein Pflegegrad von 2 bis 5 liegt vor.
  • Die Betreuung und Pflege wird zu Hause durchgeführt.
  • Die Pflege übernimmt eine Privatperson, zum Beispiel eine angehörige oder bekannte Person.
  • Ein zugelassener ambulanter Pflegedienst übernimmt ebenfalls einen Teil der Pflege.

  • So finden Sie einen passenden Pflegedienst:

    Mit dem BBK Pflegefinder können Sie gezielt nach zugelassenen Pflegediensten suchen, Informationen abrufen und die verschiedenen Angebote direkt miteinander vergleichen.

    Die SBK-Checkliste unterstützt Sie bei der Wahl des richtigen Pflegedienstes.

    SBK-Checkliste Ambulante Pflege


    Wie hoch sind die monatlichen Leistungen?

    Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad. Entdecken Sie hier alle weiteren Leistungen passend zu Ihrem Pflegegrad.

    Beispiel zur Berechnung des anteiligen Pflegegeldes: Wenn bei Pflegegrad 2 nur 40 % der Pflegesachleistung (also 318,40 € vom Gesamtanspruch von 796 €) genutzt worden sind, kann das Pflegegeld noch in Höhe von 60 % (also 208,20 € vom Gesamtanspruch von 347 €) ausgezahlt werden.

    PflegegradPflegegeld (2025)Pflegesachleistung (2025)
    2347 €796 €
    3599 €1.497 €
    4800 €1.859 €
    5990 €2.299 €

    So bekommen Sie Kombinationspflege

    1. Voraussetzung für die Kombinationspflege ist, dass Sie einen Antrag zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit stellen, das geht am einfachsten online in Meine SBK.Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung

    Antrag in Meine SBK

    2. Zudem müssen Sie uns mitteilen, dass Sie Kombinationspflege in Anspruch nehmen oder Ihre bisherige Leistung auf Kombinationspflege umstellen möchten. Antrag auf Umstellung meiner Pflegeleistungen

    3. Sie schließen einen Vertrag mit dem Pflegedienst ab und legen fest, welche Pflegeleistungen Sie monatlich in Anspruch nehmen wollen.

    4. Der Pflegedienst übermittelt uns monatlich die Abrechnung der erbrachten Leistungen. Wir berechnen das anteilige Pflegegeld und überweisen es auf Ihr Konto.

    Mehr zum Thema:

  • Antrag Pflegebedürftigkeit
  • Pflegegeld bei Pflege durch Angehörige
  • Pflege durch einen Pflegedienst
  • Pflege im Heim
  • Pflegezusatzversicherung
  • 0800 072 572 582 50
    Mo - Fr | 8:00 - 18:00 Uhr gebührenfrei

    0800 072 572 585 50

    Mo - Fr | 8:00 - 20:00 Uhr gebührenfrei

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