Kombinationspflege
Kombinierte Pflege durch Privatperson und Pflegedienst
Wenn Sie von einer Privatperson und einem Pflegedienst gepflegt werden, haben Sie die Möglichkeit, Pflegegeld und Pflegesachleistung zu kombinieren. Die Kombinationspflege bietet sich an, wenn die Pflege durch eine Privatperson (zum Beispiel Angehörige) organisiert ist, jedoch bestimmte Anteile der Pflege, zum Beispiel die Morgenhygiene, durch einen Pflegedienst übernommen werden. Nutzt der Pflegedienst sein Budget nicht voll aus und erbringt eine Privatperson Pflegeleistungen, zahlen wir zusätzlich ein anteiliges Pflegegeld aus.
Welche Voraussetzungen gelten für die Kombinationspflege?
So finden Sie einen passenden Pflegedienst:
Mit dem
Die SBK-Checkliste unterstützt Sie bei der Wahl des richtigen Pflegedienstes.
Wie hoch sind die monatlichen Leistungen?
Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad. Entdecken Sie
Beispiel zur Berechnung des anteiligen Pflegegeldes: Wenn bei Pflegegrad 2 nur 40 % der Pflegesachleistung (also 318,40 € vom Gesamtanspruch von 796 €) genutzt worden sind, kann das Pflegegeld noch in Höhe von 60 % (also 208,20 € vom Gesamtanspruch von 347 €) ausgezahlt werden.
Pflegegrad | Pflegegeld (2025) | Pflegesachleistung (2025) |
2 | 347 € | 796 € |
3 | 599 € | 1.497 € |
4 | 800 € | 1.859 € |
5 | 990 € | 2.299 € |
So bekommen Sie Kombinationspflege
1. Voraussetzung für die Kombinationspflege ist, dass Sie einen Antrag zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit stellen, das geht am einfachsten online in Meine SBK.
2. Zudem müssen Sie uns mitteilen, dass Sie Kombinationspflege in Anspruch nehmen oder Ihre bisherige Leistung auf Kombinationspflege umstellen möchten.
3. Sie schließen einen Vertrag mit dem Pflegedienst ab und legen fest, welche Pflegeleistungen Sie monatlich in Anspruch nehmen wollen.
4. Der Pflegedienst übermittelt uns monatlich die Abrechnung der erbrachten Leistungen. Wir berechnen das anteilige Pflegegeld und überweisen es auf Ihr Konto.