Kombinierte Pflege durch Privatperson und Pflegedienst
Wenn Sie von einer Privatperson und einem Pflegedienst gepflegt werden, haben Sie die Möglichkeit, Pflegegeld und Pflegesachleistung zu kombinieren.
Die Kombinationspflege bietet sich an, wenn die Pflege durch eine Privatperson (zum Beispiel Angehörige) organisiert ist, jedoch bestimmte Anteile der Pflege, zum Beispiel die Morgenhygiene, durch einen Pflegedienst übernommen werden.
Nutzt der Pflegedienst sein Budget nicht voll aus und erbringt eine Privatperson Pflegeleistungen, zahlen wir zusätzlich ein anteiliges Pflegegeld aus.
Welche Voraussetzungen gelten für die Kombinationspflege?
- Ein Pflegegrad von 2 bis 5 liegt vor.
- Die Betreuung und Pflege wird zu Hause durchgeführt.
- Die Pflege übernimmt eine Privatperson, zum Beispiel eine angehörige oder bekannte Person.
- Ein zugelassener ambulanter Pflegedienst übernimmt ebenfalls einen Teil der Pflege.
Wie hoch sind die monatlichen Leistungen?
Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad.
Beispiel zur Berechnung des anteiligen Pflegegeldes: Wenn bei Pflegegrad 2 nur 40 % der Pflegesachleistung (also 289,60 € vom Gesamtanspruch von 724 €) genutzt worden sind, kann das Pflegegeld noch in Höhe von 60 % (also 189,60 € vom Gesamtanspruch von 316 €) ausgezahlt werden.
Pflegegrad | Pflegegeld | Pflegesachleistung |
---|---|---|
2 | 316 € | 724 € |
3 | 545 € | 1.363 € |
4 | 728 € | 1.693 € |
5 | 901 € | 2.095 € |
Kombinationspflege – Ihre SBK-Vorteile:
- Wir unterstützen Sie finanziell mit Pflegegeld und Pflegesachleistung.
- Sie können die Pflege ideal an Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen: Sie erhalten sowohl die Pflege und Zuwendung einer vertrauten Bezugsperson als auch die professionelle Pflege durch einen Pflegedienst.
- Sie brauchen sich um nichts zu kümmern: Der Pflegedienst rechnet direkt mit uns ab und Sie erhalten Ihr Pflegegeld von uns monatlich auf Ihr Konto überwiesen.
So bekommen Sie Kombinationspflege:
- Voraussetzung ist, dass Sie einen Antrag zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit stellen und uns mitteilen, dass Sie Kombinationspflege in Anspruch nehmen wollen.
- Die Pflegefachberatung bei der SBK hilft Ihnen bei allen Fragen zur Pflege unter der Telefonnummer 0800 072 572 582 50 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) weiter. Dort bekommen Sie weitere Informationen und können einen Pflegeantrag stellen. Sie können auch Ihre bisherige Leistung auf Kombinationspflege umstellen.
- Sie schließen einen Vertrag mit dem Pflegedienst ab und legen fest, welche Pflegeleistungen Sie monatlich in Anspruch nehmen wollen.
- Der Pflegedienst übermittelt uns monatlich die Abrechnung der erbrachten Leistungen. Wir berechnen das anteilige Pflegegeld und überweisen es auf Ihr Konto.
So finden Sie einen passenden Pflegedienst:
Die SBK-Pflegeberatung unterstützt Sie unter der Telefonnummer 0800 072 572 582 50 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) bei der Suche nach einem geeigneten Pflegedienst, der von den gesetzlichen Pflegekassen zugelassen ist.
Zudem steht Ihnen der BKK Pflegefinder zur Verfügung. Dort können Sie gezielt Informationen zu Pflegediensten abrufen und die verschiedenen Angebote miteinander vergleichen.
Die SBK-Checkliste unterstützt Sie bei der Wahl des richtigen Pflegedienstes.