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Pflege durch eine Privatperson

Bei der Pflege zu Hause erhalten Sie finanzielle Unterstützung von uns

Wenn Sie oder Ihr Familienmitglied zu Hause von einer Privatperson, zum Beispiel Kindern, dem Ehepartner bzw. der Ehepartnerin oder einer befreundeten Person gepflegt wird, erhalten Sie finanzielle Unterstützung von uns im Rahmen des Pflegegeldes.

  • Welche Voraussetzungen gelten für das Pflegegeld?
  • So bekommen Sie Pflegegeld
  • Wie wird die Qualität der Pflege sichergestellt?
  • Ein älterer Mann sitzt im Rollstuhl zu Hause und wird von seiner Tochter geschoben.

    Pflegegeld – Ihre SBK-Vorteile:

  • Wir unterstützen Sie finanziell bei der Pflege zu Hause.
  • Sie haben die Sicherheit, in Ihrer gewohnten Umgebung gepflegt zu werden.
  • Mit dem Pflegegeld können Sie den Personen, die Ihnen täglich zur Seite stehen und bei der Pflege helfen, eine Anerkennung zukommen lassen.
  • Sie brauchen sich um nichts zu kümmern, denn Sie erhalten Ihr Pflegegeld von uns monatlich im Voraus auf Ihr Konto überwiesen.
  • Welche Voraussetzungen gelten für das Pflegegeld?

  • Es liegt ein Pflegegrad von 2 bis 5 vor.
  • Die Betreuung und Pflege findet im gewohnten Umfeld, also zu Hause, statt.
  • Die Pflege leistet eine Privatperson, und kein Pflegedienst ist in die Pflege mit eingebunden.

  • Wie hoch ist das monatliche Pflegegeld?

    Die Höhe richtet sich nach Ihrem Pflegegrad. Entdecken Sie hier alle weiteren Leistungen passend zu Ihrem Pflegegrad.

    PflegegradPflegegeld (2025)
    2347 €
    3599 €
    4800 €
    5990 €

    So bekommen Sie Pflegegeld

    Voraussetzung ist, dass Sie einen Antrag zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit stellen - das geht am einfachsten online in Meine SBK - und uns mitteilen, dass Sie Pflegegeld in Anspruch nehmen oder Ihre bisherige Leistung auf Pflegegeld umstellen möchten.

     

    So bekommen Sie Pflegegeld

    Voraussetzung ist, dass Sie einen Antrag zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit stellen - das geht am einfachsten online in Meine SBK - und uns mitteilen, dass Sie Pflegegeld in Anspruch nehmen oder Ihre bisherige Leistung auf Pflegegeld umstellen möchten.

    Wie wird die Qualität der Pflege durch eine Privatperson sichergestellt?

    Sollten Sie oder ein Familienmitglied von einer Privatperson gepflegt werden und Pflegegeld von uns erhalten, ist ein regelmäßiger Beratungseinsatz erforderlich. Der Beratungseinsatz soll einen hohen Standard in der häuslichen Pflege sicherstellen und die Pflegeperson unterstützen. Pflegefachkräfte beraten Sie und Ihre pflegenden Angehörigen individuell. Sie erhalten hilfreiche Tipps und Hinweise, die Ihre häusliche Pflege erleichtern. Die Kosten übernehmen wir für Sie.

    Der Beratungseinsatz soll in diesen Abständen erfolgen:

  • Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder 3: einmal pro Kalenderhalbjahr
  • Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5: einmal pro Quartal
  • Sollte der Beratungseinsatz nicht durchgeführt werden, wird das Pflegegeld gekürzt, nachdem wir Sie einmalig daran erinnert haben. Erfolgt der Beratungseinsatz auch im folgenden Quartal oder Kalenderhalbjahr nicht, können wir das Pflegegeld nicht weiterzahlen.

    Mehr zum Thema

  • Beratungseinsatz
  • Antrag Pflegebedürftigkeit
  • Pflege durch einen Pflegedienst
  • Kombinierte Pflege durch Privatperson und Pflegedienst
  • Pflege im Heim
  • Pflegezusatzversicherung
  • 0800 072 572 582 50
    Mo - Fr | 8:00 - 18:00 Uhr gebührenfrei

    0800 072 572 585 50

    Mo - Fr | 8:00 - 20:00 Uhr gebührenfrei

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