Pflege durch eine Privatperson
Bei der Pflege zu Hause erhalten Sie finanzielle Unterstützung von uns.
Wenn Sie oder Ihr Angehöriger zu Hause von einer Privatperson, zum Beispiel Kindern, dem Ehepartner oder Freunden gepflegt wird, erhalten Sie finanzielle Unterstützung von uns im Rahmen des Pflegegeldes.
Welche Voraussetzungen gelten für das Pflegegeld?
- Es liegt ein Pflegegrad von 2 bis 5 vor.
- Die Betreuung und Pflege findet im gewohnten Umfeld, also zu Hause, statt.
- Die Pflege leistet eine Privatperson, und kein Pflegedienst ist in die Pflege mit eingebunden.
So bekommen Sie Pflegegeld
Voraussetzung ist, dass Sie einen Antrag zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit stellen und uns mitteilen, dass Sie Pflegegeld in Anspruch nehmen wollen.
Ihr SBK-Pflegefachberater hilft Ihnen bei allen Fragen zur Pflege unter der Telefonnummer 0800 072 572 582 50 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) weiter. Bei ihm bekommen Sie weitere Informationen und können einen Pflegeantrag stellen oder Ihre bisherige Leistung auf Pflegegeld umstellen.
Wie hoch ist das monatliche Pflegegeld?
Die Höhe richtet sich nach Ihrem Pflegegrad.
Pflegegrad | Pflegegeld |
---|---|
2 | 316 € |
3 | 545 € |
4 | 728 € |
5 | 901 € |
Pflegegeld – Ihre SBK-Vorteile:
- Wir unterstützen Sie finanziell bei der Pflege zu Hause.
- Sie haben die Sicherheit, in Ihrer gewohnten Umgebung gepflegt zu werden.
- Mit dem Pflegegeld können Sie den Personen, die Ihnen täglich zur Seite stehen und bei der Pflege helfen, eine Anerkennung zukommen lassen.
- Sie brauchen sich um nichts zu kümmern, denn Sie erhalten Ihr Pflegegeld von uns monatlich im Voraus auf Ihr Konto überwiesen.
Wie wird die Qualität der Pflege durch eine Privatperson sichergestellt?
Bei Pflegebedürftigen, die sich von einer Privatperson pflegen lassen und die Pflegegeld beziehen, ist in regelmäßigen Abständen ein Beratungseinsatz durch einen ambulanen Pflegedienst erforderlich. Bei einem solchen Beratungseinsatz prüft der Pflegedienst, ob die Qualität der Pflege sichergestellt ist. Gleichzeitig können Sie sich zu Pflegethemen beraten lassen. Die Kosten übernehmen wir wie folgt für Sie:
- Pflegegrade 2 und 3: ein Beratungseinsatz pro Kalenderhalbjahr, Übernahme von bis zu 23 € pro Beratungseinsatz
- Pflegegrade 4 und 5: ein Beratungseinsatz pro Quartal, Übernahme von bis zu 33 € pro Beratungseinsatz