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Pflege durch eine Privatperson

Bei der Pflege zu Hause erhalten Sie finanzielle Unterstützung von uns

Wenn Sie oder Ihr Familienmitglied zu Hause von einer Privatperson, zum Beispiel Kindern, dem Ehepartner bzw. der Ehepartnerin oder einer befreundeten Person gepflegt wird, erhalten Sie finanzielle Unterstützung von uns im Rahmen des Pflegegeldes.

Ein älterer Mann sitzt im Rollstuhl zu Hause und wird von seiner Tochter geschoben.
©gettyimages / vorDa

Pflegegeld – Ihre SBK-Vorteile:

  • Wir unterstützen Sie finanziell bei der Pflege zu Hause.
  • Sie haben die Sicherheit, in Ihrer gewohnten Umgebung gepflegt zu werden.
  • Mit dem Pflegegeld können Sie den Personen, die Ihnen täglich zur Seite stehen und bei der Pflege helfen, eine Anerkennung zukommen lassen.
  • Sie brauchen sich um nichts zu kümmern, denn Sie erhalten Ihr Pflegegeld von uns monatlich im Voraus auf Ihr Konto überwiesen.
  • Welche Voraussetzungen gelten für das Pflegegeld?

  • Es liegt ein Pflegegrad von 2 bis 5 vor.
  • Die Betreuung und Pflege findet im gewohnten Umfeld, also zu Hause, statt.
  • Die Pflege leistet eine Privatperson, und kein Pflegedienst ist in die Pflege mit eingebunden.

  • Wie hoch ist das monatliche Pflegegeld?

    Die Höhe richtet sich nach Ihrem Pflegegrad.

    PflegegradPflegegeld (ab 2024)
    2332 €
    3573 €
    4765 €
    5

    947 €

     

    So bekommen Sie Pflegegeld

    Voraussetzung ist, dass Sie einen Antrag zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit stellen und uns mitteilen, dass Sie Pflegegeld in Anspruch nehmen wollen.

    Wir helfen Ihnen bei allen Fragen zur Pflege unter der Telefonnummer 0800 072 572 582 50 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) weiter. Dort bekommen Sie weitere Informationen und können einen Pflegeantrag stellen oder Ihre bisherige Leistung auf Pflegegeld umstellen.

    Wie wird die Qualität der Pflege durch eine Privatperson sichergestellt?

    Bei Pflegebedürftigen, die sich von einer Privatperson pflegen lassen und die Pflegegeld beziehen, ist in regelmäßigen Abständen ein Beratungseinsatz durch einen ambulanten Pflegedienst erforderlich. Bei einem solchen Beratungseinsatz prüft der Pflegedienst, ob die Qualität der Pflege sichergestellt ist. Gleichzeitig können Sie sich zu Pflegethemen beraten lassen. Die Kosten übernehmen wir wie folgt für Sie:

  • Pflegegrade 2 und 3: ein Beratungseinsatz pro Kalenderhalbjahr, Übernahme von bis zu 23 € pro Beratungseinsatz
  • Pflegegrade 4 und 5: ein Beratungseinsatz pro Quartal, Übernahme von bis zu 33 € pro Beratungseinsatz
  • Mehr zum Thema

  • Antrag PflegebedürftigkeitPflege durch einen Pflegedienst
  • Kombinierte Pflege durch Privatperson und Pflegedienst
  • Pflege im Heim
  • Pflegezusatzversicherung
  • Haben Sie noch Fragen?

    Die SBK-Pflegefachberatung hilft Ihnen bei allen Fragen zur Pflege unter der Telefonnummer 0800 072 572 582 50 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands).
    Die Kontaktdaten von Ihrer persönlichen Kundenberaterin oder von Ihrem persönlichen Kundenberater finden Sie in Ihrer Meine SBK App oder in der Kundenberater-Suche.

    0800 072 572 572 50

    7 Tage / 24 Std. gebührenfrei

    0800 072 572 585 50

    Mo - Fr | 8:00 - 20:00 Uhr gebührenfrei

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