Tages- oder Nachtpflege
Betreuung in einer Pflegeeinrichtung nur tagsüber oder nachts.
Manchmal ist es schwierig jeden Tag eine Versorgung zu Hause zu gewährleisten oder Ihre Angehörigen brauchen einfach mal eine Pause. Dann besteht die Möglichkeit, sich in einer zugelassenen Einrichtung (Tages- oder Nachtpflege) regelmäßig an bestimmten Tagen versorgen zu lassen. Häufig sorgt ein Abholdienst für den Transport zur Einrichtung und wieder zurück. Abends und am Wochenende sorgt die Familie dann wieder selbst für die Pflege.
Welche Voraussetzungen gelten für die Tages- und Nachtpflege?
- Pflegegrad 2 bis 5 liegt vor.
- Die Betreuung und Pflege findet im gewohnten Umfeld, also zu Hause statt.
So bekommen Sie die Leistungen der Tages- oder Nachtpflege:
Voraussetzung ist, dass Sie uns mitteilen, dass Sie zusätzlich zu Ihrer bestehenden Pflegeleistung Tages- und Nachtpflege in Anspruch nehmen möchten. Bei der SBK können Sie diesen Antrag auch gerne ganz unbürokratisch telefonisch stellen.
Ihr SBK-Pflegefachberater hilft Ihnen bei allen Fragen zur Pflege unter 0800 072 572 582 50 weiter.
Bei der Suche nach einer geeigneten Tages- oder Nachtpflege, die von den gesetzlichen Pflegekassen zugelassen ist, steht Ihnen der BKK Pflegefinder zur Verfügung. Dort können Sie gezielt Informationen zu Tages- oder Nachtpflegeeinrichtungen, abrufen und die verschiedenen Angebote miteinander vergleichen.
Wie hoch sind die monatlichen Leistungen?
Die Höhe richtet sich nach Ihrem Pflegegrad.
Pflegegrad | Pflegesachleistung |
---|---|
2 | 689 € |
3 | 1.298 € |
4 | 1.612 € |
5 | 1.995 € |
Eigenanteile in Verbindung mit der Tages- und Nachtpflege können Sie im Rahmen der Entlastungsleistung bei uns zur Erstattung einreichen.
Tages- oder Nachtpflege – Ihre SBK-Vorteile:
- Nutzen Sie die Chance der Tages- oder Nachtpflege zum Erhalt Ihrer Selbstständigkeit. Dort werden krankengymnastische Übungen, gemeinsame hauswirtschaftliche Arbeiten, Spaziergänge und Ausflüge oder Konzentrationstrainings angeboten.
- Besonders alleinstehende Menschen profitieren von dem gemeinschaftlichen Beisammensein.
- Angehörige können durch die Tages- oder Nachtpflege Berufstätigkeit und Pflege besser vereinbaren.
- Die Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung rechnet die pflegebedingten Kosten direkt mit uns ab.