Wann können Sie Leistungen in der Pflege erhalten?
Voraussetzungen und Leistungen der SBK-Pflegekasse.
Nicht nur im Krankheits-, sondern auch im Pflegefall können Sie sich auf Ihre SBK verlassen. Als SBK-Kunde können Sie alle Leistungen der Pflegeversicherung nutzen. Sie genießen automatisch den Schutz der SBK-Pflegekasse – ganz gleich, ob Sie freiwillig, pflicht- oder familienversichert sind.
Welche Voraussetzungen gelten für einen Anspruch auf Pflegeleistungen?
- Der Betroffene ist dauerhaft, also mehr als sechs Monate, pflegebedürftig. Das heißt, dass er körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigungen, gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen kann.
- Der Pflegebedürftige ist in den letzten zehn Jahren vor der Antragsstellung mindestens zwei Jahre lang bei einer Pflegekasse versichert gewesen.
- Bei familienversicherten Kindern ist diese Zeit erreicht, wenn der versicherte Elternteil diese Bedingung erfüllt.
Wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt?
Die Pflegebedürftigkeit einer Person wird anhand der Bewertung von sechs Bereichen, den sogenannten Modulen, festgestellt.
In jedem Modul werden Punkte ermittelt, die mit unterschiedlicher Gewichtung (in Prozent) in eine Gesamtbewertung einfließen. Bei den Modulen 2 und 3 wird nur das Modul mit der höheren Punktzahl für die Bewertung herangezogen. Entsprechend des ermittelten Gesamt-Punktwerts erfolgt die Einteilung in einen von 5 Pflegegraden.
- Modul 1: Mobilität (10 %)
In diesem Modul wird die körperliche Bewegungsfähigkeit bewertet, beispielsweise ob die betroffene Person selbstständig, ohne die Unterstützung einer anderen Person ihre Körperhaltung zum Beispiel im Liegen ändern, eine stabile Sitzposition halten oder sich zuhause alleine fortbewegen kann.
- Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten und
Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (zusammen 15 %)
Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Hier werden ausschließlich Fähigkeiten, die das Verstehen und Sprechen betreffen, berücksichtigt. Es wird bewertet, ob sich die betreffende Person in seiner Umgebung zurechtfindet, andere Personen aus ihrem näheren Umfeld erkennt, dem Wetter angemessene Kleidung wählt oder zielgerichtet Handlungen durchführen kann.
Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Bewertet wird hier, ob und wie oft auffällige Verhaltensweisen wie Weglauftendenzen oder aggressives Verhalten (verbal und/oder körperlich), aber auch die Abwehr pflegerischer Maßnahmen und Wahnvorstellungen auftreten und somit in diesen Situationen Unterstützung durch eine andere Person nötig ist.
- Modul 4: Selbstversorgung (40 %)
In diesem Modul wird die Selbstständigkeit bei der Durchführung von Tätigkeiten bewertet, die die Versorgung des Körpers (zum Beispiel Baden, Anziehen, Kämmen) und die direkte Nahrungsaufnahme (Trinken, Essen) betreffen.
- Modul 5: Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20 %)
Hier wird geprüft, wie selbstständig eine Person ärztlich verordnete Maßnahmen wie zum Beispiel Medikamenteneinnahme oder Injektionen durchführen kann und ob Begleitung zu Therapien oder Arztterminen benötigt wird. Ausschlaggebend ist hierbei, wie häufig dabei die Unterstützung durch eine andere Person erforderlich ist.
- Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte (15 %)
Bewertet wird in diesem Modul beispielsweise, wie selbstständig eine Person ihren Tagesablauf gestalten und soziale Kontakte pflegen kann.
Im Rahmen der Begutachtung werden auch die Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und Fähigkeitsstörungen in den folgenden Modulen 7 und 8 festgestellt. Diese Module fließen jedoch nicht in die Gesamtbewertung des Pflegegrads ein.
- außerhäusliche Aktivitäten (zum Beispiel selbstständiges Verlassen des Wohnbereichs) und
- Haushaltsführung (zum Beispiel Einkaufen für den täglichen Bedarf, Zubereiten einfacher Mahlzeiten)
Wer berät mich zum Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse?
Ihr SBK-Pflegefachberater hilft Ihnen bei allen Fragen zur Pflege unter der Telefonnummer 0800 072 572 582 50 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) weiter.