Wann können Sie Leistungen in der Pflege erhalten?

Voraussetzungen und Leistungen der SBK-Pflegekasse.

Nicht nur im Krankheits-, sondern auch im Pflegefall können Sie sich auf Ihre SBK verlassen. Als SBK-Kunde können Sie alle Leistungen der Pflegeversicherung nutzen. Sie genießen automatisch den Schutz der SBK-Pflegekasse – ganz gleich, ob Sie freiwillig, pflicht- oder familienversichert sind.

Welche Voraussetzungen gelten für einen Anspruch auf Pflegeleistungen?

Wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt?

Die Pflegebedürftigkeit einer Person wird anhand der Bewertung von sechs Bereichen, den sogenannten Modulen, festgestellt.

In jedem Modul werden Punkte ermittelt, die mit unterschiedlicher Gewichtung (in Prozent) in eine Gesamtbewertung einfließen. Bei den Modulen 2 und 3 wird nur das Modul mit der höheren Punktzahl für die Bewertung herangezogen. Entsprechend des ermittelten Gesamt-Punktwerts erfolgt die Einteilung in einen von 5 Pflegegraden.

Im Rahmen der Begutachtung werden auch die Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und Fähigkeitsstörungen in den folgenden Modulen 7 und 8  festgestellt. Diese Module fließen jedoch nicht in die Gesamtbewertung des Pflegegrads ein. 

Wer berät mich zum Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse?

Ihr SBK-Pflegefachberater hilft Ihnen bei allen Fragen zur Pflege unter der Telefonnummer 0800 072 572 582 50 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) weiter.

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